02.08.2024
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Krise auf dem Mietmarkt: Wo der Wohnungsbestand am stärksten geschrumpft ist
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist zunehmend angespannt und bietet immer weniger Auswahl für Suchende.
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) sank das Angebot an Mietwohnungen in den 7 größten Städten Deutschlands im Frühjahrsquartal um 27 Prozent im Vergleich zu Anfang 2022. Besonders drastisch ist der Rückgang in Leipzig, wo sich das Angebot halbiert hat. Im Vergleich dazu stieg die Zahl der zum Verkauf stehenden Eigentumswohnungen um zwei Drittel, das Angebot an Einfamilienhäusern verdoppelte sich sogar. Trotz des größeren Angebots bleibt die Nachfrage aufgrund hoher Kaufpreise und Finanzierungskosten verhalten. Dies belastet auch den Mietmarkt, da Interessenten, die sich ein Eigenheim nicht leisten können, weiterhin Mietwohnungen beanspruchen. Die Neuvertragsmieten sind im zweiten Quartal 2024 um 1,4 Prozent gestiegen, was auf zunehmende Angebotsengpässe hinweist. Experten fordern zielgerichtete staatliche Förderungen und mehr Neubau, um die Lage zu verbessern.
Ifo-Institut warnt: Wohnungsbau in Europa auf Talfahrt
Der Wohnungsbau steht in ganz Europa unter Druck. Laut dem Ifo-Institut wird für dieses Jahr ein Rückgang der fertiggestellten Wohnungen um 8,5 Prozent erwartet.
Das Bauvolumen insgesamt schrumpft, mit einem besonders starken Rückgang im Wohnungsbau. In den Jahren 2023 und 2024 wird ein Rückgang der Investitionen in neue Wohngebäude um 18,2 Prozent prognostiziert. Besonders stark betroffen sind Nordeuropa, insbesondere Schweden und Finnland, wo die Zahl der fertiggestellten Wohnungen teilweise um die Hälfte sinken könnte. Im Gegensatz dazu verzeichnen Länder wie Polen, Irland und Spanien Zuwächse im Wohnungsbau. Ein leichter Aufschwung im Bauvolumen wird ab 2026 erwartet.
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Grundsteuer: So können Eigentümer jetzt gegen überhöhte Werte vorgehen
Nach den neuesten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) können Eigentümer die Grundsteuerwertbescheide aussetzen lassen, wenn der festgesetzte Wert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert ihrer Immobilie liegt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Finanzämtern entsprechende Erlassrichtlinien geschickt. Die BFH-Entscheidungen betreffen nur das Bundesmodell der Grundsteuer, das in 11 Bundesländern umgesetzt wird. In anderen Bundesländern gelten eigene Regelungen. Die BFH-Entscheidungen betrafen die Rechtmäßigkeit der Bewertungsregelungen, nicht die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Ein Verfassungsrechtler zweifelt jedoch an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer und empfiehlt Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren.