20.11.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Auch Bauministerin Geywitz stellt sich gegen Habecks Heizungsgesetz
Die CDU hat bereits angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel zu kippen. Nun will auch die SPD-Bauministerin das Gesetz grundsätzlich reformieren.
Dieses enthalte zu viele Einzelvorschriften und sei daher zu komplex, sagte Bauministerin Klara Geywitz beim Tag der Wohnungswirtschaft in Berlin. Es wäre sinnvoller, so die SPD-Politikerin, einen Schritt zurückzutreten und sich auf das Ziel zu konzentrieren, klimaschädliches CO2 im Gebäudebereich zu reduzieren. Die genaue Umsetzung sollte jedoch nicht bis ins Detail vom Staat vorgeschrieben werden. Es würde ausreichen, ein CO2-Budget für die Bauphase und ein weiteres für die Betriebsphase festzulegen.
Mehr Informationen zum Gebäudeenergiegesetz lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.
Grundsteuererhöhung ab 2025: In welchen Fällen Immobilienbesitzer nicht zahlen müssen
Die ersten Städte und Gemeinden verschicken die Bescheide zur neuen Grundsteuer. Mancher erlebt dabei eine unangenehme Überraschung und stellt sich die Frage: Gibt es noch Möglichkeiten, Einspruch einzulegen?
Wer seine Grundsteuer für zu hoch hält, hat nach Versand des Bescheids nur noch wenige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Die Option, Einspruch einzulegen, hatten Immobilienbesitzer bereits vor mehreren Monaten. Nach Versand der Grundsteuerbescheide ist ein Einspruch hingegen nur noch möglich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Eigentümer sollten deshalb prüfen, ob im Grundsteuerbescheid derselbe Messbetrag wie im Bescheid zum Messbetrag genutzt wird, ob der Hebesatz korrekt ist und ob korrekt gerechnet wurde. Wer einen Fehler im Bescheid entdeckt, kann binnen eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Trotz hoher Bußgelder: Viele Immobilienbesitzer verzichten auf Angaben zur Energieeffizienz
In vielen Immobilienanzeigen fehlt die Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes – obwohl hierfür hohe Bußgelder drohen. Tatsächlich können Immobilienbesitzer von einem ausführlichen Energieausweis finanziell profitieren, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Beim Vermieten oder Verkaufen einer Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweises seit 2014 verpflichtend. Laut einer Analyse des Kieler Instituts für Weltwirtschaft fehlt die entsprechende Angabe jedoch in der Hälfte der Miet- und Kaufinserate. Einen sogenannten Bedarfsausweis enthalten nur gut 20 Prozent der Anzeigen, rund 30 bis 40 Prozent liefern immerhin noch den Verbrauchsausweis mit. Zwar drohen im Fall von Verstößen bei der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Doch aufgrund fehlender Kontrollen werden die Behörden nur selten aktiv. Dabei können Immobilieneigentümer von einem ausführlichen Energieausweis profitieren: Laut Studie erzielen Eigentumswohnungen mit der Energieeffizienzklasse A+/A aktuell einen Aufpreis von rund 650 Euro pro Quadratmeter gegenüber vergleichbaren Wohnungen der Energieeffizienzklasse D/E. Bei der Monatsmiete beträgt der Aufpreis rund 0,85 Euro pro Quadratmeter. Voraussetzung für die Preisaufschläge ist allerdings, dass die Energieeffizienz mit dem Bedarfsausweis nachgewiesen wird. Beim Verbrauchsausweis fallen die Aufschläge dagegen deutlich geringer aus.
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Stimmung bei Immobilien-AGs bessert sich
Die Stimmung unter den in Deutschland tätigen Immobilien-AGs hat sich spürbar aufgehellt. Vor allem die Aktienkurse von Wohn-AGs könnten im nächsten Jahr deutlich zulegen.
Das geht aus dem Stimmungsindikator der Kommunikations- und Strategieberatung Kirchhoff Consult hervor, für den halbjährlich Analysten und Unternehmensvertreter befragt werden. Anders als in der ersten Jahreshälfte 2024 blicken diese nun wieder deutlich optimistischer auf die Entwicklung des Immobilienaktienmarkts. Der Kursanstieg von Wohn-AGs im kommenden Jahr wird von den Experten auf über 15 Prozent veranschlagt. Bei Gewerbe-AGs gehen die Befragten von einem Anstieg zwischen 5 und 15 Prozent aus.
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