23.01.2025
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Einnahmen aus Grunderwerbsteuer nehmen wieder zu
Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer wächst wieder. Ein Indiz, dass die Durststrecke am Immobilienmarkt vorbei ist und wieder mehr Objekte den Eigentümer wechseln?
2024 stellten die Finanzämter Steuerbescheide für Grunderwerbe in Höhe von 11,69 Milliarden Euro aus. Das sind 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Für das gesamte Jahr 2024 werden Einnahmen in Höhe von 12,45 Milliarden Euro erwartet (+2 Prozent). Zum Vergleich: Vor der Krise lagen die Einnahmen bei über 18 Milliarden Euro. Fachleute deuten die wieder leicht steigenden Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer als einen Aufschwung am Immobilienmarkt: Die Zahl der Immobilientransaktionen steigt wieder.
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Nachfrage nach Wärmepumpen: Absturz nach Boom
Nach einer kurzzeitigen Nachfrageexplosion nach Wärmepumpen ist der Absatz im vergangenen Jahr jäh abgestürzt. Der Branchenverband blickt trotzdem optimistisch in die Zukunft und rechnet schon im laufenden Jahr mit einer Erholung.
Wärmepumpen waren eigentlich stets ein Wachstumsmarkt. In den vergangen zehn Jahren stieg der Absatz der Geräte kontinuierlich an. 2022 und 2023 waren regelrechte Boomjahre, in denen sich der Verkauf zweimal nahezu verdoppelte – allein 2023 wurden knapp 450.000 Geräte abgesetzt. 2024 dann allerdings ging die Anzahl auf 193.000 zurück (-46 Prozent). Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) verweist aber auf die Tatsache, dass 2022 und 2023 Sondereffekte zum Tragen kamen, die einen Absatzboom ausgelöst haben: die Gaskrise und das Heizungsgesetz. Für 2025 rechnet der Branchenverband wieder mit weiterem stabilem Wachstum. Auch weil dann die Förderung ihre volle Wirkung entfalten kann.
Finanzierer bleiben pessimistisch
Passable Geschäfte, aber sorgenvoller Blick in die Zukunft – so kann man die Stimmung unter den Anbietern von Immobilienfinanzierungen zusammenfassen. Das Barometer ist im letzten Quartal 2024 wieder leicht gestiegen, allerdings bei den Zukunftsaussichten wieder gefallen.
Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex fragt halbjährlich die Gemütslage der Immobilienfinanzierungsbranche ab. Dabei sollen die Geschäfte im abgelaufenen Quartal sowie die Geschäftsaussichten beurteilt werden. Mit Blick auf die letzten Monate zeigen sich die befragten Fachleute mit einem Anstieg des Index um 2,9 Punkte zufrieden, der Erwartungsindikator ging allerdings um 0,4 Punkte zurück. Die Experten schätzen die aktuelle Lage damit erstmals seit 4 Jahren besser ein als die Zukunftsaussichten ihrer Branche.
Bauministerin will „Leerstandsaktivierung“
In den Medien dominieren Nachrichten von Wohnraummangel, dabei gibt es Regionen in Deutschland, in denen bis zu 15 Prozent der Immobilien leer stehen. Um dieses Ungleichgewicht anzugehen, stellte die Bauministerin eine „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ vor.
Das Maßnahmenpaket umfasst eine Reihe von Initiativen, um ungenutzten Wohnraum wieder zu revitalisieren. Beispielsweise das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das sich aber in seiner jetzigen Form bereits als wenig praxistauglich entpuppt hat. Mittels „Gewerbe zu Wohnen“ soll die Umwidmung von ungenutzten Büro- und Industrieflächen zu Wohnraum gefördert werden. Zudem stellt der Bund den Kommunen rund 400 Millionen Euro an Fördermitteln für die Infrastrukturprojekte im ländlichen Raum bereit.
BGH-Urteil: Höhere Miete trotz Mietpreisbremse
In Gebieten, wo die Mietpreisbremse gilt, dürfen Vermieter höhere Mieten verlangen, wenn Modernisierungen durchgeführt wurden. Das kann sogar dann gelten, wenn der Vermieter falsche Angaben über die Renovierungen gemacht hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage einer Mieterin deshalb abgewiesen.
Diese hatte in Berlin gegen die aus ihrer Sicht überhöhte Miete geklagt. Diese lag mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter hatte den Aufschlag mit einer umfassenden Modernisierung gerechtfertigt. Diese hatte aber nicht stattgefunden, sondern es wurden nur einfache Modernisierungen durchgeführt. In erster Instanz hatte die Mieterin mit der Klage gegen die hohe Miete noch Recht bekommen. Der Fall kam vors BGH. Dieser wies die Klage aber ab. Auch wenn der Vermieter von einer umfassenden Modernisierung gesprochen hat, kam er damit aus Sicht der BGH-Richter die Pflicht zur Vorabauskunft nach. Die Sache liegt nun wieder am Landgericht. Sollten tatsächlich einfache Modernisierungen in den 3 Jahren vor Mietbeginn stattgefunden haben, ist die höhere Miete gerechtfertigt.
Mehr Infos zur Mieterhöhung nach Modernisierung lesen Sie im Ratgeber von immowelt.