17.02.2025
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Bundesrat ergreift Initiative: Mietpreisbremse soll verlängert werden
Die Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus. Nachdem eine geplante Verlängerung nach dem Ampel-Aus gescheitert war, hat nun der Bundesrat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.
Angestoßen von mehreren Bundesländern beschloss der Bundesrat einen Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029. Die Maßnahme soll weiter steigenden Mieten entgegenwirken, da eine Entspannung des Marktes trotz staatlicher Investitionen noch nicht absehbar ist. Ohne die Mietpreisbremse drohen hohe Mietsteigerungen, besonders für Familien mit Durchschnittseinkommen. Der Entwurf legt fest, dass Mieten bei Wiedervermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, mit Ausnahmen für Neubauten und Vollmodernisierungen. Zudem müssen Länder künftig begründen, warum die Maßnahme weiterhin notwendig ist. Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt.
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Immobilieninvestments werden attraktiver – und lassen Preise steigen
Angesichts stark steigender Mieten und leicht gesunkener Zinsen werden Immobilien wieder attraktiver für Kapitalanleger. Das hat Auswirkungen auf die Preise.
Im vierten Quartal 2024 machten private Kapitalanleger 26 Prozent der Immobilienfinanzierungen in Deutschland aus und damit fast so viel wie beim Höchststand im Jahr 2021. Nachdem die Preise seit 2022 gesunken waren, stabilisierte sich der Markt durch gefallene Zinsen, und die Nachfrage nach Krediten zog an. Baufinanzierungen für Kapitalanleger stiegen im vergangenen Jahr um 27 Prozent und damit fast doppelt so stark wie für Eigennutzer. Auch Großinvestoren kehren zurück, was sich in einem überdurchschnittlichen Preisanstieg von Mehrfamilienhäusern zeigt. Da der Wohnungsbau stockt und die Nachfrage in Großstädten wächst, bleibt der Druck auf die Mieten hoch.
Umfrage: Jeder 5. kämpft mit hohen Wohnkosten
Rund ein Fünftel der Mieter und Eigentümer in Deutschland hat Probleme, die Wohnkosten zu stemmen. Dennoch hat sich die Situation zuletzt etwas verbessert.
Laut einer Umfrage der Direktbank ING empfinden rund 22 Prozent der Befragten die Bezahlung ihrer Miete oder Immobilienfinanzierung als „schwierig“ oder „sehr schwierig“. Das sind 4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr, in dem der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013 verzeichnet wurde. Insbesondere Immobilienbesitzer mit laufender Finanzierung schätzen ihre Situation besser ein. In der Umfrage gaben lediglich 12 Prozent der Eigentümer mit Hypothek an, Schwierigkeiten beim Stemmen ihrer Wohnkosten zu haben. Im Gegensatz dazu sagten 26 Prozent der befragten Mieter, dass es für sie „schwierig“ oder „sehr schwierig“ sei, die Miete zu zahlen.
BGH: Wohnungseigentümer können Kostenverteilung für Sanierung ändern
Bei Sanierungen, Instandhaltungen oder Betriebskosten kommt es in Eigentümergemeinschaften häufig zu Streit über die Kosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu nun ein Urteil gefällt.
Im konkreten Fall ging es um eine Wohnungseigentumsanlage mit Tiefgarage, deren Gemeinschaftsordnung vorsah, dass nur Eigentümer mit Stellplatz für die Instandhaltungskosten der Tiefgarage aufkommen. 2022 beschlossen die Eigentümer jedoch, die Sanierungskosten des Garagendachs auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen. Eine betroffene Eigentümerin ohne Stellplatz klagte dagegen und bekam vor Amts- und Landgericht zunächst Recht, da den Eigentümern die Beschlusskompetenz für diese Änderung fehlte. Der BGH entschied jedoch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine vereinbarte Kostenverteilung per Mehrheitsbeschluss ändern kann, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit sachlichem Grund. Damit wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Fall dorthin zurückverwiesen.
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