07.03.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Provision: BGH weist Makler in die Schranken
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Immobilienkäufern gegenüber Maklern. Wird ein Vertrag mit Käufer- und Verkäuferseite geschlossen, muss die Provision hälftig geteilt werden. So ist es im Sinne des Gesetzgebers, betonen die Richter und schließen so auch zwei mögliche Schlupflöcher, um den Provisionssplit zu umgehen.
Im konkreten Fall hatte eine Maklerin ein Einfamilienhaus mit einliegender Gewerbefläche erfolgreich vermittelt. Mit der Ehefrau des Verkäufers hatte sie dafür einen Maklervertrag geschlossen, ebenso mit dem Käuferpaar. Allerdings sahen die Vereinbarungen eine geringere Provision für den Verkäufer vor – ein klarer Verstoß gegen den im BGB formulierten Halbteilungsgrundsatz bei Doppeltätigkeit, so die BGH-Richter. Dass zwar die Ehefrau des Verkäufers die Maklerin beauftragt hatte, ändert laut den Richtern nichts an der Pflicht zur Courtage-Teilung. Auch der Argumentation der Maklerin, dass der entsprechende BGB-Paragraf nicht zur Anwendung kommen kann, weil es sich nicht um eine reine Wohnimmobilie handelt, folgten die Richter nicht. Trotz der kleinen Bürofläche sei die entsprechende Immobilie in erster Linie als ein Einfamilienhaus zu betrachten. Laut BGH-Urteil sind die Verträge ungültig und der Maklerin steht keine Provision für ihre Tätigkeit zu.
Was Makler bei Verträgen zwingend beachten müssen und in welchen Fällen auch eine ungleiche Verteilung der Provision zulässig ist, lesen Sie im immowelt Ratgeber.
EZB senkt Leitzins erneut
Die Europäische Zentralbank lockert die Geldpolitik in der Euro-Zone weiter: Der Leitzins wird auf 2,5 Prozent gesenkt.
Es handelt sich um die sechste Senkung des Einlagenzins seit Juni 2024. Mit der Anpassung sinken zwar nicht automatisch auch die Zinsen für Immobiliendarlehen. Der Leitzins gilt aber als wichtiger Impulsgeber für die weitere Entwicklung der Bauzinsen.
immowelt fährt erste internationale Werbekampagne
Mit dem neuen Slogan „immowelt. Wo das Leben zuhause ist“ hat immowelt seine neue Werbekampagne gestartet. Eine Neuerung gibt es in der Werbebotschaft, die ab kommender Woche groß über alle Medienkanäle gespielt wird: Erstmals in der Geschichte von immowelt wurde eine Werbekampagne mit Immobilienportalen in Frankreich und Belgien entwickelt, die ebenfalls Teil der AVIV Group sind.
Die neue Kampagne setzt gezielt auf den emotionalen Wert einer Immobilie: Eine Wohnung oder ein Haus ist mehr als ein Dach über dem Kopf, sondern der Ort, wo das Leben stattfindet. Im Zentrum der Kampagne steht der Werbespot mit Protagonistin Emma. Von der ersten eigenen Wohnung bis zum Familienheim begleiten wir sie auf spielerische Art durchs Leben, von einer Immobilie zur nächsten. Die neue Kampagne läuft ganzjährig über TV-, Streaming-, Online-, Social-Media- und Printkanäle.
Erstmals in der Geschichte von immowelt wurde die komplette Kampagne dabei von Beginn an in länderübergreifender Zusammenarbeit innerhalb der AVIV Group entwickelt, zu der neben immowelt unter anderem die Immobilienportale SeLoger aus Frankreich und Immoweb aus Belgien gehören. Die Idee, Konzeption und Umsetzung der Markenkampagne finden dabei in länderübergreifender Kooperation statt. Die Werbemittel und Markenbotschaften kommen übersetzt und an die dortigen Markenauftritte angepasst in Deutschland, Frankreich und Belgien zum Einsatz.
Experten raten: Beim Vermieten Profi-Hilfe holen
Mit Immobilien bequem nebenher ein passives Einkommen aufbauen und ohne viel Aufwand Millionär werden. Das versprechen viele selbsternannte Coaches und Influencer. Die hohen Mieten in Städten verstärken den Eindruck, dass mit Mietobjekten der schnelle Reibach zu machen ist. Doch seriöse Fachleute mahnen: Vermieter haben in der Praxis viel Arbeit und etliche Dinge zu beachten.
Unerfahrene Kleinvermieter machen meist die gleichen 5 Fehler. Sie wollen alles selbst erledigen. Sie unterschätzen den Bürokratieaufwand. Sie legen die falsche Miethöhe fest – zu hoch oder zu niedrig kann beides nämlich Probleme bedeuten. Sie bilden keine Rücklagen für Sanierungen und Instandhaltung. Oder sie kennen ihre Pflichten als Vermieter nicht, was im schlimmsten Fall zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Fachleute raten daher Neulingen dringend dazu, sich professionelle Hilfe zu holen. Auch viele Makler bieten Beratung und Dienstleistungen rund um die Vermietung an.
Hilfreiche Tipps zum Vermieten von Immobilien finden Sie auch im Ratgeber von immowelt.
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