10.04.2025
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Bauministerium bleibt und wird von SPD geführt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bleibt auch unter der neuen Regierung bestehen und wird weiter unter SPD-Führung bleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD zudem auf mehr Mieterschutz sowie die Abschaffung des Heizungsgesetzes geeinigt.
In seiner jetzigen Form wurde das Bauministerium 2021 von der Ampel-Regierung wieder eingeführt. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD kamen immer wieder Gerüchte auf, dass das Ministerium wieder aufgelöst und die Themen beispielsweise dem Innenministerium zugeordnete werden könnten. Dazu kommt es nicht. Auch unter der neuen Regierung wird es ein eigenes Bauministerium geben und der Minister oder die Ministerin weiterhin von der SPD gestellt. Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten soll nach dem Willen designierten Koalition außerdem um vier Jahre verlängert werden. Zudem soll es strengere Regeln für Indexmieten sowie die Vermietung von möblierten Räumen und über kürzere Zeiträume geben. Das umstrittene Heizungsgesetz wollen Union und SPD abschaffen und durch ein neues Gesetz ersetzten, welches „technologieoffener, flexibler und einfacher“ sein soll.
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Hält Spekulationsfrist bei Immobilien Spekulanten fern?
Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Spekulationsfrist gefordert. In den Koalitionsverhandlungen konnte sie sich damit aber nicht durchsetzen. Ein Wegfall der Regelung hätte laut SPD Immobilienspekulationen eingedämmt. Doch Fachleute warnen: Das Gegenteil wäre der Fall.
Derzeit müssen private Eigentümer Gewinne aus Verkäufen nicht selbstgenutzter Immobilien nach 10 Jahren Haltedauer nicht mehr versteuern. Würde die Spekulationssteuer künftig immer anfallen, dürfte dies erst recht Spekulanten anziehen, die auf kurzfristige Profite aus sind, argumentiert beispielsweise Daniel Preis, Vorstand von Domicil Real Estate. Sein Argument: Der 1999 eingeführte Mindesthaltedauer hat den Immobilienmarkt stabilisiert und Spekulanten ferngehalten. Kaum ein Eigentümer verkauft vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, um keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Haltedauer von Immobilien hat sich erhöht und Preisschwankungen eingedämmt, so wie seinerzeit vom Gesetzgeber vorgesehen. Ein Ende der Steuerfreiheit nach 10 Jahren würde private Vermieter abschrecken, die eher auf langfristige Renditen und Stabilität aus sind. Stattdessen, so Preis, würden kurzsichtige Glücksritter mit schnellen Preissteigerungen versuchen, Gewinne zu realisieren und die Spekulationssteuer einzupreisen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass „Fix&Flip“ dort gängig ist und Deutschland selten vorkommt.
Singles zahlen rund 6 Prozent mehr Miete
Wer allein lebt, muss tendenziell mit höheren Mietkosten pro Quadratmeter rechnen. Zudem steigt der Anteil an Einpersonenhaushalten in Deutschland weiter an. Das geht aus einer Auswertung des Statistischen Bundesamts hervor.
Im Durchschnitt zahlen Menschen, die allein leben, 7,35 Euro Miete pro Quadratmeter – Mehrpersonenhaushalte kommen im Mittel auf 7,09 Euro Miete. Der Grund liegt laut den Statistikern in der Wohnfläche. Singles leben tendenziell in kleineren Wohnungen, die auf den Quadratmeter berechnet, oft teurer in der Miete sind. Zudem leben hierzulande immer mehr Menschen in Einpersonenhaushalten: Seit 2011 kletterte ihr Anteil in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern von 46 auf 52 Prozent. Ganz tauffrisch sind die Daten des Statistischen Bundesamts aber nicht mehr: Sie fußen auf dem Zensus 2022.
BGH-Urteil: Rückbaupflicht trotz Mietereinbauten
Ein Wohnungseigentümer darf bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nur mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung durchführen. Tut er das nicht, kann die Gemeinschaft auf Rückbau bestehen – selbst dann, wenn die Maßnahmen durch einen Mieter erfolgt sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte klar, dass der Eigentümer auch dann haftet, wenn er Umbauten durch den Mieter duldet. Ein später eingereichter Antrag auf Genehmigung ändert daran nichts.
In einem aktuellen Fall hatte eine Pächterin ohne Genehmigung tragende Elemente und die Fassade eines Gebäudes verändert, woraufhin die Eigentümergemeinschaft Rückbau forderte. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun, dass die Eigentümerin der vermieteten Einheit für die unzulässigen Baumaßnahmen haftet. Ein Eigentümer muss sicherstellen, dass Mieter keine baulichen Veränderungen ohne Beschluss der Gemeinschaft durchführen. Die spätere Beschlussersetzungsklage der Eigentümerin sei verfristet und könne die Rückbaupflicht nicht verhindern. Für Maßnahmen nach der WEG-Reform von 2020 ist ein Gestattungsbeschluss zwingend erforderlich – unabhängig von etwaigen Beeinträchtigungen anderer Eigentümer. Für vor der Reform begonnene Maßnahmen, wie die Entfernung der tragenden Wand, muss das Berufungsgericht die alten Rechtsgrundlagen prüfen.