07.11.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bundesregierung kippt Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter
Die Bundesregierung hat die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abgeschafft. In der Branche stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik, da viele Fachleute negative Folgen für Qualität, Fachwissen und Verbraucherschutz befürchten.
Das Bundeskabinett beschloss am 5. November 2025 das sogenannte Bürokratierückbaugesetz, das auf Eigenverantwortung statt staatlicher Vorgaben setzt. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland warnt vor einem Rückschritt in der Professionalisierung und sieht das Vertrauen von Eigentümern und Mietern in die Branche gefährdet. Regelmäßige Fortbildungen gelten bislang als wichtiger Beitrag, um rechtliche und technische Entwicklungen im Blick zu behalten. Fachverbände kündigten an, sich weiterhin politisch und fachlich gegen die geplante Streichung einzusetzen, um ein Mindestmaß an Qualitätssicherung zu erhalten.
Wohnungs- und Hauspreise ziehen weiter an
Die Immobilienpreise in Deutschland ziehen wieder an, besonders bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, während Mehrfamilienhäuser etwas günstiger werden und Experten bereits mit weiteren Anstiegen rechnen. Laut dem Kiel Institut für Weltwirtschaft stiegen die Preise im dritten Quartal um 1,2 beziehungsweise 1,3 Prozent. Mehrfamilienhäuser verbilligten sich dagegen um 0,9 Prozent, was das Institut mit der geringen Zahl an Verkäufen erklärt. Auffällig ist der deutliche Anstieg der Transaktionen: Bei Eigentumswohnungen wurden 14 Prozent mehr Kaufabschlüsse registriert als im Vorjahresquartal. Die Zahl der Verkäufe liegt laut IfW bereits über dem Niveau der Boomjahre 2019 bis 2021. Setzt sich der Trend fort, könnten die damaligen Höchstpreise bis Ende 2027 wieder erreicht werden.
Studie zeigt hohe Mietbelastung nach Umzug in Großstädten
Ein Umzug kann teuer werden, denn die Mieten steigen in vielen Städten deutlich stärker als die Einkommen, besonders für Alleinlebende und Familien, die neu auf Wohnungssuche gehen. Laut einer aktuellen Studie des Eigentümerverbands Haus & Grund müssen Neu-Mieter in Metropolen wie Berlin, München oder Offenbach inzwischen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Wer dagegen in seiner Wohnung bleibt, wohnt vergleichsweise günstig, da Bestandsmieten nur moderat steigen. In ländlichen Regionen bleibt das Wohnen nach einem Umzug weiterhin bezahlbar, mit Belastungsquoten von teils unter 15 Prozent. Der Eigentümerverband warnt vor einem zunehmenden „Lock-in-Effekt“, da viele Haushalte aus Kostengründen auf Umzüge verzichten, wodurch das verfügbare Wohnungsangebot weiter schrumpft.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Regierung bringt EH55-Förderung für Neubauten zurück
Die Bundesregierung will mit einer Neuauflage der EH55-Förderung den Wohnungsbau ankurbeln und stellt dafür 800 Millionen Euro bereit, um lange aufgeschobene Bauprojekte endlich in Gang zu bringen. Ab Mitte Dezember sollen Bauherren wieder Fördermittel für Effizienzhäuser nach dem Standard EH55 beantragen können. Diese Gebäude benötigen nur 55 Prozent der Energie eines durchschnittlichen Neubaus. Die Ampelkoalition hatte die Förderung 2022 eingestellt, um stattdessen strengere EH40-Projekte zu fördern, was jedoch viele Investoren zum Abwarten veranlasste. Nun sollen genehmigte, aber nicht gebaute Projekte wieder aufgenommen werden. Nach Angaben des Bauministeriums gibt es bundesweit rund 760.000 genehmigte, aber noch nicht realisierte Wohnungen. Die KfW vergibt die Mittel über zinsverbilligte Kredite, solange das Budget reicht.
BGH prüft Schufa-Speicherfristen für beglichene Schulden
Wie lange darf die Schufa Informationen über bezahlte Schulden speichern? Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Frage, ob die Praxis der Auskunftei mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Folgen das für Verbraucher und Unternehmen hat. Ausgangspunkt ist die Klage eines Mannes, dessen beglichene Forderungen weiter gespeichert wurden. Das Oberlandesgericht Köln sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und entschied, dass solche Daten nach Zahlung zu löschen sind. Die Schufa verweist auf eigene Fristen von bis zu drei Jahren, die vom Datenschutzbeauftragten genehmigt wurden, und warnt vor Nachteilen für die Bonitätsbewertung. Der BGH prüft nun, ob diese Speicherpraxis zulässig ist. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet.
Bundestag schafft Gasspeicherumlage für Verbraucher ab
Gasverbraucher in Deutschland sollen ab dem kommenden Jahr spürbar entlastet werden. Der Bundestag hat beschlossen, die Gasspeicherumlage abzuschaffen und die Kosten künftig aus Bundesmitteln zu tragen, was auch für Stadtwerke Folgen hat. Der Bund übernimmt damit jährlich rund 3,4 Milliarden Euro, die bislang auf die Gaskunden umgelegt wurden. Ein Vierpersonenhaushalt spart dadurch etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Klima- und Transformationsfonds. Während Union und SPD zustimmten, lehnten Grüne und AfD den Beschluss ab. Kritiker fordern, das Geld solle in Klimaschutzmaßnahmen wie Wärmepumpen und Gebäudedämmung fließen. Die Stadtwerke kündigten an, die Entlastung vollständig an ihre Kunden weiterzugeben, warnten jedoch vor möglichen Preisschwankungen durch andere Faktoren.



