25.11.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Banken beurteilen Markterholung vorsichtig und warnen vor steigenden Risiken
Trotz steigender Immobilienpreise bleiben viele Finanzierer ungewöhnlich skeptisch und warnen vor neuen Risiken. Das eröffnet einen überraschenden Blick auf die tatsächliche Lage am Markt und ordnet zentrale Entwicklungen in den kommenden Jahren neu ein. Während Institute wie das Kieler IfW oder der Verband deutscher Pfandbriefbanken eine Erholung sehen, zeigen die aktuellen Einschätzungen der von EY-Parthenon befragten Banken ein deutlich vorsichtigeres Bild. Die gesamtwirtschaftliche Schwäche gilt für die Mehrheit der Kreditgeber als wichtigster Belastungsfaktor. Besonders kritisch stufen sie die Lage der Projektentwickler ein, deren Insolvenzrisiko stark gestiegen ist. Auch im Büro- und Einzelhandelssegment überwiegt der Pessimismus. Viele Banken reagieren mit strengerer Kreditvergabe und einer zurückhaltenden Risikopolitik, die den Markt langfristig prägen dürfte.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
ANZEIGE

Immobilienmakler sind schockiert! Verkaufsprozess um 300% erhöht!
Die Wohnflächenberechnung muss nach WoFlV erfolgen und wird von Banken streng geprüft. Mit der WohnScanner-App erfassen Sie per LiDAR die Ist-Fläche; Architekten liefern banktaugliche Unterlagen mit Haftung – auf Wunsch in bis zu 72 Stunden. Alternative mit Vor-Ort Termin oder per Upload.
CDU plant Kurswechsel bei Mietpreisbremse und Heizungsgesetz
Die CDU stellt für 2026 einen politischen Kurswechsel in Aussicht. Sie will Genehmigungen beschleunigen, Eigentum stärker fördern und Mietregeln grundlegend verändern. Zentrale Details bleiben aber noch offen. Der Leitantrag für den Bundesparteitag sieht eine weitreichende Vereinfachung und Beschleunigung von Baugenehmigungen vor, unter anderem durch Genehmigungsfiktionen und mehr genehmigungsfreie Vorhaben wie Dachausbauten. Parallel kündigt die Partei eine neue Offensive für Wohneigentum an, etwa über eine niedrigere Grunderwerbsteuer beim ersten Kauf sowie zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Beim Mietrecht soll die Mietpreisbremse im Jahr 2029 auslaufen und durch ein Instrument mit gezielterer sozialer Wirkung ersetzt werden, ohne dass es dafür bisher konkrete Ausgestaltungen gibt. Zudem bekräftigt die CDU das Ziel, das aktuelle Heizungsgesetz aufzuheben und ein einfacheres und technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz zu schaffen.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Hier lohnt sich der Umzug ins Umland wirklich!
Immer mehr Stadtbewohner fragen sich, ob sich der Umzug ins Umland lohnt. Exklusive Daten zeigen, wo Käufer sparen, wo es mehr Angebote gibt und in welchen Regionen Familien besonders profitieren. Das Handelsblatt hat gemeinsam mit Von Poll Immobilien die acht größten Metropolen Deutschlands mit ihren Speckgürteln verglichen. Die Analyse zeigt deutliche Preisunterschiede – besonders groß in Hamburg, Leipzig und Frankfurt. Auch beim Angebot an Immobilien hat das Umland oft die Nase vorn, etwa rund um Stuttgart oder Düsseldorf. Familienfreundlicher ist es dort ebenfalls: Unter den 30 Städten und Landkreisen mit der höchsten Quote an Kitas und Grundschulen liegt keine der A-Städte. Nur beim Pendeln bleibt der Vorteil klar bei den Metropolen.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Grenzüberbau: Wem gehört das Haus?
Ein Nachbar will ein ganzes Haus für sich beanspruchen, weil es zu großen Teilen auf seinem Grundstück steht. Jetzt musste gerichtlich entschieden werden, wem der umstrittene Gebäudeteil tatsächlich gehört. Eine Vermessung ergab, dass das Gebäude überwiegend auf dem Flurstück des Klägers steht, der daraufhin Herausgabe und Räumung verlangte. Das zuständige Landgericht gab ihm zunächst Recht. In der Berufung stellte das Oberlandesgericht jedoch klar, dass zwar ein Anspruch auf Herausgabe besteht, eine Räumung jedoch nicht geschuldet ist, da sie rechtlich nicht vorgesehen und vom Kläger nicht eindeutig gefordert wurde. Der Gebäudeteil gilt als wesentlicher Bestandteil des klägerischen Grundstücks, ein rechtmäßiger Überbau liegt nicht vor. Maßgeblich sei das Stammgrundstück, das hier zugunsten des Klägers bestimmt wurde.
Aktuelle Beiträge

MagazinWohnflächenberechnung – oft unterschätzte Grundlage?
