27.02.2026
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Verfassungsgericht verhandelt wegen Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Die Richter urteilen aber nicht über den Inhalt des Gesetzes, sondern über die Frage, ob die Beratung im Bundestag seinerzeit zu schnell erfolgte. Das Urteil könnte Maßstäbe für künftige Gesetzesvorhaben setzen.
Konkret geht es um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Jahr 2023. Kurz vor der geplanten Abstimmung brachte die damalige Regierungskoalition noch einen Änderungsantrag ein. Der frühere Unionsabgeordnete Thomas Heilmann sah dadurch seine Rechte als Parlamentarier verletzt und zog nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Gesetz zunächst im Eilverfahren, bevor es später verabschiedet wurde. Nun klärt das Gericht im Hauptsacheverfahren, ob es verfassungsrechtliche Grenzen für die Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren gibt und wie weit die Rechte einzelner Abgeordneter gegenüber der Verfahrensautonomie des Bundestags reichen.
Neues Heizungsgesetz auf Kollisionskurs mit der EU?
Die Bundesregierung hat angekündigt, die strikten Vorgaben des Heizungsgesetzes aufzuweichen. Doch zentrale Regelungen könnten mit der EU-Gebäuderichtlinie kollidieren.
Die EU verlangt bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand und schreibt den Mitgliedstaaten konkrete Sanierungsfahrpläne vor. Neubauten sollen schrittweise als Null-Emissionsgebäude errichtet werden. Das deutsche Gebäudemodernisierungsgesetz sieht jedoch eine sogenannte Grüngas-Quote vor. Demnach dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie anteilig mit klimafreundlichen Energieträgern betrieben werden. Laut EU-Richtlinie dürfen Null-Emissionsgebäude am Standort jedoch keine fossilen Emissionen verursachen. Daraus ergibt sich ein möglicher Widerspruch. Deutschland muss die europäische Vorgabe bis Ende Mai in nationales Recht umsetzen. Der Gebäudesektor verursacht hierzulande rund 40 Prozent der CO2-Emissionen und verfehlt seit Jahren die europäischen Minderungsziele.
Treibt das Tariftreuegesetz die Baukosten weiter?
Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz verabschiedet. Künftig erhalten bestimmte Bundesaufträge nur noch Unternehmen mit Tarifbindung. Für Baufirmen ändern sich damit die Vergabebedingungen. Kritiker sehen damit noch mehr Bürokratie für die Baubranche und folglich weiter steigende Kosten.
Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes im Bau- und Dienstleistungsbereich künftig nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge oder vergleichbare Arbeitsbedingungen einhalten. Es greift in der Regel ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro. Ziel ist es, Lohndumping bei staatlich finanzierten Projekten zu verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen. Die SPD verspricht sich davon eine Stärkung der Tarifbindung. Arbeitgeberverbände kritisieren zusätzliche Bürokratie, mögliche Verzögerungen bei Vergaben und steigende Kosten für Betriebe. Im März befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz.
Förderstopp für kleinere Solaranlagen geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium plant Einschnitte bei der Solarförderung. Künftig soll es für kleine Solaranlagen keine staatliche Förderung mehr geben.
Grundlage ist ein Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach soll die Förderung für neue, kleine Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung eingestellt werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verweist auf deutlich gesunkene Preise für Anlagen und Speicher. Neue Dachanlagen rechneten sich inzwischen auch ohne staatliche Unterstützung. Künftig sollen Betreiber ihre Einspeisevergütung zudem nicht mehr pauschal erhalten, sondern Strom über die Börse vermarkten. Außerdem ist vorgesehen, die Einspeisemenge zu begrenzen. Für Anlagen bis 7 Kilowatt soll ein Smart Meter Pflicht werden. Balkonkraftwerke und bestehende Anlagen bleiben ausgenommen.
EZB-Chefin weist Rücktrittsgerüchte zurück
Spekulationen über einen vorzeitigen Rückzug der EZB-Präsidentin sorgten für Unruhe. Christine Lagarde stellt nun klar, dass sie bis 2027 im Amt bleiben will.
Bei einer Anhörung im Europäischen Parlament bekräftigte Christine Lagarde, ihre Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Zentralbank regulär bis Ende Oktober 2027 auszuüben. Zuvor hatten Medien über einen möglichen vorzeitigen Rücktritt berichtet. Lagarde verwies auf zentrale Aufgaben wie die Sicherung von Preisstabilität und Finanzstabilität sowie die Einführung des digitalen Euro.
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