25.09.2026
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München will Mietangebote automatisch prüfen
München will Onlineinserate künftig systematisch auf auffällig hohe Angebotsmieten prüfen. Für Vermieter bedeutet das mehr Aufmerksamkeit bei der Preisfestsetzung, auch wenn die Stadt zunächst nur Hinweise verschicken kann.
Der geplante Mietenmonitor soll öffentlich zugängliche Wohnungsangebote automatisiert erfassen und Angaben zur Ausstattung mit dem gültigen Münchner Mietspiegel abgleichen. Fallen Forderungen deutlich aus dem Rahmen, sollen Vermieter auf möglicherweise rechtswidrige Mietpreise hingewiesen werden. Die Stadt kann dabei nicht direkt in private Mietverträge eingreifen. Nach eigenen Angaben ist auch die Ahndung von Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz schwierig, weil die rechtlichen Hürden hoch sind. Hintergrund der geplanten Maßnahme sind zahlreiche Fälle, in denen Neuvermietungen das ohnehin hohe Münchner Mietniveau deutlich übersteigen. Das Projekt soll zunächst bis Ende 2028 laufen und anschließend auf seine Wirksamkeit geprüft werden.
Preisanstieg bei Wohnimmobilien schwächt sich deutlich ab
Der Aufwärtstrend am Immobilienmarkt verliert deutlich an Tempo. Gleichzeitig entwickelt sich der Markt je nach Region und Immobilientyp sehr unterschiedlich, was die Preisfindung anspruchsvoller macht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verteuerten sich Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur noch um 0,6 Prozent. Gegenüber dem Vorquartal betrug das Plus 0,3 Prozent. Besonders groß sind die regionalen Unterschiede. In den sieben größten Metropolen wurden Eigentumswohnungen binnen Jahresfrist 0,4 Prozent günstiger, während Ein und Zweifamilienhäuser 0,7 Prozent zulegten. In anderen kreisfreien Großstädten stiegen die Wohnungspreise dagegen um 2,0 Prozent. Auch auf dem Land ergibt sich kein einheitliches Bild. In dicht besiedelten Kreisen verbilligten sich Wohnungen um 1,8 Prozent, während Häuser um 1,0 Prozent teurer wurden.
Gericht erleichtert Hausverkauf auf Raten in der Familie
Wer eine Immobilie verkauft und den Kaufpreis in zinslosen Raten erhält, muss darauf nicht automatisch zusätzliche Steuern zahlen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs schafft hier mehr Klarheit.
Im konkreten Fall verkauften Eltern ihrer Tochter ein bebautes Grundstück. Die Tochter zahlte den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern später in mehreren Raten. Zusätzliche Zinsen waren nicht vereinbart. Das Finanzamt behandelte trotzdem einen Teil der Zahlungen als Zinsertrag und wollte darauf Steuern erheben. Der Bundesfinanzhof widersprach. Wenn die vereinbarten Raten vollständig zum Kaufpreis gehören und keine Zinsen vorgesehen sind, entstehen daraus nicht automatisch steuerpflichtige Kapitalerträge. Damit änderte das Gericht seine bisherige Rechtsprechung. Entscheidend bleibt jedoch, wie der Vertrag konkret gestaltet ist. Bei versteckten Zinsvereinbarungen oder missbräuchlichen Gestaltungen kann die steuerliche Bewertung anders ausfallen.
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Neues Baugesetz soll Wohnungsbau Vorrang geben
Die geplante Novelle des Baugesetzbuchs soll Planungsverfahren beschleunigen und Wohnungsbau stärker priorisieren. Für Projektentwickler und Bestandshalter könnten vor allem neue Regeln für Aufstockungen, Nachverdichtung und kommunale Planungsspielräume relevant werden.
Der Bauausschuss des Bundestags hat am 23. September Sachverständige zum Gesetzentwurf für die Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts angehört. Vorgesehen ist unter anderem, Wohnungsbau bei bestimmten Bebauungsplänen ein stärkeres Gewicht zu geben. Umweltprüfungen und Bauleitplanverfahren sollen vereinfacht, digitalisiert und Mehrfachbeteiligungen reduziert werden. Zudem sollen Gemeinden mehr Spielraum bei der Ausweisung von Baugebieten erhalten. Aufstockungen und Gebäudeerweiterungen könnten künftig breiter ermöglicht werden, ohne zuvor einen Bebauungsplan ändern zu müssen. Auch eine dichtere Bebauung in zweiter Reihe oder auf Höfen soll erleichtert werden. Die Regelungen befinden sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren.
Immobilienfinanzierung gewinnt wieder an Schwung
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung verbessert sich die Stimmung deutlich. Das Neugeschäft zieht an und die Finanzierungsbedingungen stabilisieren sich, auch wenn hohe Kosten den Markt weiter bremsen.
Das BF.Quartalsbarometer für das dritte Quartal 2026 stieg von minus 25,97 auf minus 12,30 Punkte und bleibt damit zwar im negativen Bereich, zeigt aber eine deutliche Erholung. 35 Prozent der befragten Finanzierer berichten von wachsendem Neugeschäft, nach 23 Prozent im Vorquartal. Einen Rückgang meldete diesmal keiner der Teilnehmer. Gleichzeitig bezeichneten 80 Prozent die Finanzierungsbedingungen als unverändert. Nur noch 15 Prozent sahen eine Verschlechterung, nach 46 Prozent im zweiten Quartal. Höhere Finanzierungskosten bleiben dennoch eine zentrale Belastung. Das Barometer wird vom Handelsblatt Research Institute erstellt. Für die aktuelle Ausgabe wurden 38 Experten aus Banken und alternativen Finanzierern befragt.


