29.09.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Maklervertrag per Mail: Provisionshinweis im Footer ist ungültig
Ein Provisionshinweis unterhalb der E-Mail-Signatur reicht für einen wirksamen Maklervertrag nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und verlangt vertragswesentliche Angaben direkt im Nachrichtentext.
Der BGH hat klargestellt, dass für die Einhaltung der Textform bei einem Maklervertrag die Angabe der Provision oberhalb der Grußformel stehen muss. Im konkreten Fall hatte eine Maklerin die Provisionsklausel unterhalb der E-Mail-Signatur platziert. Die Richter entschieden, dass für den Empfänger eindeutig erkennbar sein muss, wo die rechtlich maßgebliche Erklärung endet. Da dies unterhalb der Signatur nicht der Fall sei, liege kein wirksames Angebot vor und die gezahlte Provision musste zurückgezahlt werden. Für die Maklerpraxis bedeutet das: Alle wesentlichen Angaben zu Parteien, Objekt und Provision gehören zwingend in den Haupttext der Nachricht.
Ohne Zuwanderung geht nichts auf dem Bau
Im deutschen Baugewerbe und Handwerk spielen Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte eine zentrale Rolle. Das zeigen neue Daten. Vor allem in Mangelberufen wie der Bodenverlegung und dem Gerüstbau stellen Zuwanderer bereits die Mehrheit der Arbeitskräfte.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2025 mehr als ein Viertel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Besonders stark ist der Anteil in handwerklichen Engpassberufen des Bausektors: In der Bodenverlegung liegt der Anteil bei 54 Prozent, im Gerüstbau bei 51 Prozent. Die Erwerbsquote von Zugewanderten steigt mit der Aufenthaltsdauer deutlich an und erreicht nach 20 bis 25 Jahren nahezu das Niveau der Gesamtbevölkerung. Für die Bauwirtschaft unterstreichen die Zahlen die hohe Bedeutung von Zuwanderung zur Besetzung offener Stelle in Engpassberufen.
Architekt verliert Honorar bei massiver Kostenüberschreitung
Ein Architekt verliert seinen Honoraranspruch, wenn die Baukosten das vereinbarte Budget um mehr als die Hälfte überschreiten. Ein Oberlandesgericht stufte eine solche Planung als vertragswidrig und wertlos ein. Im konkreten Fall ging es um die energetische Sanierung eines Wohnhauses.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle entfällt der Honoraranspruch eines Architekten, wenn dessen Entwurf das vereinbarte Budget um mehr als 50 Prozent überschreitet. Im verhandelten Fall plante ein Architekturbüro für die energetische Sanierung eines Wohnhauses Kosten von über 534.000 Euro, obwohl ein Rahmen von rund 300.000 Euro besprochen war. Das Gericht wies die Honorarklage ab, da der Architekt die genannten Kostengrenzen des Auftraggebers beachten muss. Überschreitet die Planung den Rahmen drastisch, gilt die Leistung als wertlos, weshalb der Bauherr die Zahlung verweigern kann.
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Vermögen macht glücklicher als Einkommen
Vermögen hat einen deutlich stärkeren Einfluss auf das persönliche Lebensglück als ein hohes Einkommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie, die den Einfluss finanzieller Rücklagen auf die Lebenszufriedenheit untersucht.
Eine noch unveröffentlichte Untersuchung im Rahmen des Glücksatlas zeigt, dass die Lebenszufriedenheit etwa doppelt so stark vom Vermögen abhängt wie vom persönlichen Einkommen. Personen mit einem finanziellen Puffer ab 50.000 Euro erreichen auf einer Skala bis 10 Punkte im Schnitt 7,23 Glückspunkte, während Personen ohne Vermögen bei 6,34 Punkten liegen. Ein hohes Vermögen hält die Lebenszufriedenheit selbst bei geringerem Einkommen hoch, da es Sicherheit gegen Einkommensausfälle bietet und die wirtschaftliche Unabhängigkeit stärkt. Laut der Befragung verfügen 48 Prozent der Männer, aber nur 34 Prozent der Frauen über ein Haushaltsvermögen von mehr als 50.000 Euro.
Mietproteste in Spanien: Zehntausende demonstrieren
In Madrid protestieren Zehntausende gegen stark gestiegene Mieten und drohende Zwangsräumungen. Nach einer Kundgebung errichteten Demonstranten ein Zeltlager auf dem zentralen Platz Puerta del Sol, um unbefristete Mietverträge und Mietpreisdeckel einzufordern.
Auslöser der aktuellen Protestwelle in der spanischen Hauptstadt war die Zwangsräumung einer 87-jährigen Rentnerin, deren Miete nach einem Eigentümerwechsel von 440 Euro auf 1.650 Euro angehoben wurde. Die Quadratmeterpreise liegen in Madrid mittlerweile bei über 23 Euro, was einem Anstieg von 60 Prozent innerhalb von fünf Jahren entspricht. Die Mieterinnengewerkschaft fordert den Stopp von Räumungen ohne Ersatzwohnungen sowie automatische Vertragsverlängerungen. Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte zwar ein Dekret gegen Zwangsräumungen an, steht jedoch im Parlament vor ungewissen Mehrheitsverhältnissen.


