06.10.2026
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Karlsruhe prüft Regeln der Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht nimmt zentrale Regeln der Erbschaftsteuer unter die Lupe. Für Immobilienvermögen könnte die Verhandlung zeigen, wie belastbar Bewertung, Freibeträge und Steuersätze angesichts stark gestiegener Marktwerte noch sind.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über einen Antrag Bayerns zur Erbschaftsteuer. Streitpunkte sind die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze sowie die Frage, ob der Bund diese Regeln einheitlich festlegen darf. Der Kinderfreibetrag von 400.000 Euro gilt seit 2009, während Immobilienwerte vielerorts deutlich gestiegen sind. 2025 wurden 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt. Das sind 57,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Urteil muss am Verhandlungstag noch nicht fallen. Für Eigentümer und Erben bleiben deshalb Marktwertermittlung, mögliche Begünstigungen des Familienheims und die Prüfung laufender Steuerbescheide wichtige Punkte der Nachfolgeplanung. Bei größeren Immobilienvermögen kann zudem eine frühzeitige Gestaltung von Übertragungen entscheidend sein.
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Gewaltopfer sollen leichter aus Mietverträgen kommen
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll finanzielle Hürden nach häuslicher Gewalt senken. Für Vermieter und Verwalter könnten sich damit neue praktische Fragen bei gemeinsam geschlossenen Mietverträgen ergeben.
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig leichter aus einem gemeinsam geschlossenen Mietvertrag ausscheiden können. Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums können sie vom Täter verlangen, Kosten aus dem Mietverhältnis zu tragen, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen weiterlaufende Mietzahlungen und Schäden an der Wohnung. Der Vorschlag zielt darauf, die räumliche Trennung nicht an finanziellen Verpflichtungen scheitern zu lassen. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen zudem ohne separaten Antrag auf abhängige Personen im Haushalt wie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige ausdehnen können. Für die Wohnungswirtschaft ist vor allem relevant, wie die geplanten Ansprüche künftig in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen.

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Neubauvertrieb braucht heute mehr als einen Kanal
Im schwierigen Neubaugeschäft reicht ein einzelner Vertriebskanal kaum noch aus. Ein Kölner Maklerhaus beschreibt, wie Portale, Social Media, lokale Öffentlichkeitsarbeit und klassische Sichtbarkeit heute zusammenspielen.
CLOUDBERRY-Geschäftsführer Henning Dieke beschreibt die Vermarktung von Neubauprojekten als deutlich anspruchsvoller als in früheren Marktphasen. Das auf Neubau und Grundstücke spezialisierte Maklerhaus setzt deshalb auf einen Mix aus Portalen, Social Media, lokaler Öffentlichkeitsarbeit und Werbung an der Baustelle. Rund 30 Prozent der Käufer kämen über Portale. Zugleich belasteten hohe Preise und Finanzierungskosten die Leistbarkeit: Ein Haus im Kölner Umland koste mit Grundstück schnell 600.000 Euro, bei höheren Zinsen fielen Interessenten rasch aus dem Suchprozess. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben in vier Jahren mehr als 500 Einheiten begleitet und vermarktet. Der Beitrag ist als Advertorial gekennzeichnet.
Spaniens Wohnraumkrise wird zur Regierungsfrage
Steigende Mieten und Wohnungsnot haben Spaniens Politik erreicht. Nach gescheiterten Reformen und landesweiten Protesten zieht Ministerpräsident Pedro Sánchez nun eine Konsequenz, die über den Wohnungsmarkt hinausreicht.
Pedro Sánchez hat vorgezogene Parlamentswahlen für den 29. November angekündigt. Zuvor waren zwei Dekrete seiner Regierung gegen die Wohnungsnot im Parlament gescheitert. Vorgesehen waren unter anderem ein Moratorium für Zwangsräumungen bis 2030, die automatische Entfristung befristeter Mietverträge und Einschränkungen für bestimmte Investmentfonds am Wohnungsmarkt. Gleichzeitig haben sich die durchschnittlichen Mieten in Spanien nach Daten des Portals Idealista innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt. Die Wohnraumkrise ist damit zu einem zentralen politischen Konflikt geworden. Der Wahlausgang könnte entscheiden, ob die geplanten Eingriffe in Mietverhältnisse und Investmentaktivitäten weiterverfolgt, verändert oder verworfen werden.
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