14.10.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Hausumbau sprengt Kostenrahmen: Architekt verliert vor Gericht
Ein Ehepaar wollte sein Haus umbauen und hatte dem Architekten ein klares Budget genannt. Die Planung wurde erheblich teurer. Der Streit um das Honorar zeigt, wie verbindlich solche Kostenangaben sein können.
Das Oberlandesgericht Celle hat die Honorarforderung eines Architekturbüros nach einer erheblichen Kostenüberschreitung zurückgewiesen. Für den Umbau eines Einfamilienhauses hatten die Eigentümer eine Obergrenze von rund 350.000 Euro deutlich gemacht. Die Planung des Büros sah jedoch Baukosten von 534.750 Euro vor. Anschließend verlangte es eine Abschlagszahlung von 27.916,62 Euro, die das Ehepaar verweigerte. Nach Auffassung des Gerichts war die Kostenobergrenze vereinbart und durch den Schriftverkehr belegt. Architekten müssen auch klar geäußerte finanzielle Vorstellungen berücksichtigen, sofern sie diesen nicht widersprechen. Da die Planung wegen der Überschreitung für die Bauherren unbrauchbar war, bestand kein Anspruch auf die zusätzliche Vergütung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Erbschaftsteuer vor Gericht: Bund warnt vor unterschiedlichen Regeln
Das Bundesverfassungsgericht hat Bayerns Klage gegen die Erbschaftsteuer verhandelt. Im Mittelpunkt stehen auch die Bewertung von Immobilien und die seit Jahren unveränderten Freibeträge. Bei einer zentralen Forderung gehen die Positionen deutlich auseinander.
Am Montag hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zweieinhalb Stunden über Bayerns Klage zur Erbschaftsteuer verhandelt. Der Freistaat fordert mehr Entscheidungsspielraum für die Länder bei Freibeträgen und Steuersätzen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker verwies auf stark gestiegene Immobilienpreise und die seit 2009 unveränderten Freibeträge. Das Bundesfinanzministerium hielt dagegen: Staatssekretär Michael Schrodi warnte vor einem Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht außerdem über die Steuervergünstigungen für Unternehmenserben. Sollte Karlsruhe die geltenden Regeln für verfassungswidrig erklären, müsste der Bundestag das Erbschaftsteuerrecht reformieren.
Vonovia stellt neue Investitionen in Berlin infrage
Nach den Vergesellschaftungsplänen in Berlin zieht Vonovia-Chef Luka Mucic Konsequenzen für künftige Bauvorhaben in Betracht. Im Interview spricht er auch über den Streit mit der Politik und ein mögliches Angebot zur Zusammenarbeit.
Vonovia könnte neue Investitionen in Berlin zurückstellen, sollten sich die politischen Rahmenbedingungen verschlechtern. Das erklärt Vorstandschef Luka Mucic vor dem Hintergrund der Forderung der Linken, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Begonnene Bauprojekte sollen dagegen abgeschlossen werden. Der Konzern hält die Pläne rechtlich für fragwürdig und verweist auf die Bedeutung privater Investitionen für zusätzliche Wohnungen. Nach Darstellung des Unternehmens wäre ein konstruktives Zusammenwirken mit der Politik sinnvoller als eine Überführung der Bestände in öffentliches Eigentum. Neben der Berliner Debatte belasten hohe Zinsen und Baukosten die Branche. Vonovia hat in der Hauptstadt bereits größere Bestände verkauft und prüft auch künftig Verkäufe. Der Streit beeinflusst damit nicht nur die Eigentumsfrage, sondern möglicherweise auch den Wohnungsneubau.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Aktuelle Beiträge
Patrick Becker MagazinEventmarketing für Immobilienmakler

