20.10.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Mietschulden bezahlt: Warum die Kündigung trotzdem droht
Die Miete ist nachgezahlt, doch der Streit um die Wohnung geht weiter. Ein neues BGH-Urteil zeigt, worauf es bei zwei unterschiedlichen Kündigungen ankommt und welche Frage noch offenbleibt.
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung zu Mietrückständen bestätigt. Zahlt ein Mieter innerhalb der gesetzlichen Schonfrist, wird dadurch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam. Eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung entfällt dagegen nicht automatisch. Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter nach einer Kündigung wegen zwei ausstehender Monatsmieten den Rückstand weitgehend ausgeglichen. Das Landgericht Berlin II hatte die Räumungsklage abgewiesen. Der BGH hob die Entscheidung auf und verwies den Fall an eine andere Kammer zurück. Diese muss noch prüfen, ob die ordentliche Kündigung unter den konkreten Umständen ausnahmsweise treuwidrig ist. Eine geplante Mietrechtsreform ändert an der derzeitigen Rechtslage noch nichts.
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Wohnungsverkauf: Wie lange Inserate wirklich online bleiben
Manche Wohnungs- und Hausangebote verschwinden rasch vom Markt, andere bleiben lange sichtbar. Eine neue Auswertung zeigt, wie stark die Unterschiede ausfallen und was Verkäufer bei der Vermarktung beachten sollten.
Wohnimmobilien werden in Deutschland regional sehr unterschiedlich lange angeboten. Eine neue Auswertung des Immobilienvermittlers Hausgold zeigt, dass Inserate in manchen Regionen nach wenigen Wochen verschwinden, während sie andernorts fast neun Wochen online bleiben. In den langsamsten Märkten ist die durchschnittliche Vermarktungsdauer damit annähernd dreimal so hoch wie in den schnellsten. Untersucht wurden mehrere Hunderttausend Angebote aus Onlineportalen und Printmedien in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026. Erfasst wurden Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Die Daten beschreiben die Sichtbarkeit der Angebote, nicht zwingend den Zeitpunkt eines notariell abgeschlossenen Verkaufs. Für Makler liefern sie einen Anhaltspunkt, um Vermarktungszeiten regional einzuordnen.
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Berlin will große Wohnungskonzerne vergesellschaften
Linke, Grüne und SPD haben sich in Berlin auf einen weitreichenden Plan für große private Wohnungsbestände verständigt. Entscheidend sind eine neue Größengrenze, geplante Ausnahmen und ein langer Weg zum Gesetz.
Linke, Grüne und SPD wollen bei einer gemeinsamen Regierung in Berlin große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführen. Nach dem Sondierungspapier sollen Unternehmen grundsätzlich höchstens 10.000 Wohnungen in der Stadt behalten dürfen. Die Schwelle liegt damit deutlich über den 3.000 Wohnungen, die beim Volksentscheid 2021 im Mittelpunkt standen. Nach Angaben des Branchenverbands BBU könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein. Die drei Parteien sehen eine Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro vor. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Eigentümer sowie seit Anfang 2021 neu gebaute Wohnungen sollen ausgenommen sein. Ein Gesetzentwurf ist erst für Mitte 2028 vorgesehen. Der BBU kritisiert insbesondere die geplante Entschädigung. Eine beschlossene Vergesellschaftung gibt es bislang nicht.
Mitarbeiterwohnungen erleben ein Comeback
Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen erschwert vielen Fachkräften den Jobwechsel. Unternehmen reagieren darauf mit einem früher vertrauten Angebot, das heute allerdings anders organisiert und finanziert werden muss.
Immer mehr Unternehmen bieten Beschäftigten in Ballungsräumen wieder Wohnraum an. Hintergrund sind knappe und teure Wohnungen, die einen beruflich bedingten Umzug erschweren können. Anders als bei den klassischen Werkssiedlungen vergangener Jahrzehnte entstehen dafür heute unterschiedliche Modelle. Unternehmen treten nicht nur als Eigentümer auf, sondern mieten teils Wohnungen für ihre Mitarbeiter an. Ein Beispiel sind möblierte Mikroapartments für Fachkräfte. Neue Anbieter und Finanzierungslösungen gewinnen an Bedeutung, weil der heutige Wohnungsmarkt andere Anforderungen stellt als in den 1970er-Jahren. Für Projektentwickler und Bestandshalter entsteht dadurch ein zusätzlicher möglicher Abnehmerkreis. Wie groß dieses Segment wird, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht ableiten.
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