RECHTLICHES
Pflicht zur E-Rechnung
Was Makler jetzt wissen müssen
5 Min. Lesedauer
RECHTLICHES
Was Makler jetzt wissen müssen
5 Min. Lesedauer
Seit dem 1. Januar 2025 stehen Makler vor einer bedeutenden Veränderung in ihrem Arbeitsalltag: Die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) ist im B2B-Bereich nun verpflichtend. Wir erklären Ihnen, was sich jetzt ändert und worauf Sie als Makler achten sollten.
Die E-Rechnungspflicht gilt seit Jahresbeginn für alle inländischen B2B-Rechnungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das Deutschland als Wirtschaftsstandort fördern und Unternehmen fit für die Zukunft machen soll. Dieser wichtige Schritt in Richtung Digitalisierung betrifft auch die Immobilienwirtschaft. Makler stehen jetzt vor der Herausforderung, die neuen gesetzlichen Regelungen in ihrem Daily Business umzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten und wie Sie die Neuerungen für Ihren Wettbewerbsvorteil nutzen!
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dadurch wird eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass zusätzliche Schritte wie Drucken oder Scannen erforderlich sind.
Eine Rechnung, die als PDF per E-Mail verschickt wird, gilt nicht als E-Rechnung! PDF-Rechnungen und Rechnungen in Papierform zählen seit 2025 als „sonstige Rechnung“.
Elektronische Rechnungen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Extraktion der erforderlichen Daten ermöglichen.
Zu den zulässigen Standardformaten für E-Rechnungen in Deutschland gehören:
XRechnung: Ein rein XML-basiertes Datenformat, das speziell für den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen entwickelt wurde.
ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das eine PDF-Datei mit den strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format kombiniert.
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Versand von E-Rechnungen gibt es in den ersten Jahren noch Übergangsregelungen:
Übrigens: Kleinunternehmen sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen jedoch ebenfalls E-Rechnungen empfangen können.
Um die Umstellung auf das neue Rechnungsformat reibungslos zu gestalten und die Vorteile der E-Rechnung voll auszuschöpfen, sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen und einige Maßnahmen ergreifen.
Hier sind 5 Tipps, mit denen Sie die E-Rechnungspflicht erfolgreich umsetzen:
Beginnen Sie rechtzeitig damit, die Einführung der E-Rechnung zu planen. Auch wenn die Übergangsfrist bis Ende 2027 läuft, ist es ratsam, so früh wie möglich die Weichen zu stellen, um genügend Zeit für Tests und notwendige Anpassungen zu haben.
Entscheiden Sie sich für eine Software, die die neuen E-Rechnungsformate unterstützt, sodass Sie E-Rechnungen sowohl erstellen als auch empfangen und verarbeiten können. Achten Sie darauf, dass die Software nahtlos in Ihr bestehendes Buchhaltungssystem integriert werden kann, regelmäßige Updates erhält und einen zuverlässigen Support bietet.
Ihr Team sollte umfassend mit der neuen Technologie und den gesetzlichen Anforderungen vertraut gemacht werden. Bieten Sie regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen an, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
E-Rechnungen enthalten sensible Informationen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme die neuesten Sicherheitsstandards einhalten und alle Daten entsprechend der DSGVO geschützt und sicher übertragen und archiviert werden.
Da viele Geschäftspartner und Kunden möglicherweise noch nicht auf die E-Rechnung vorbereitet sind, sollten Sie frühzeitig kommunizieren, welche Anforderungen in Zukunft gelten und welche Daten Sie für die Rechnungsstellung benötigen.
Trotz des anfänglichen Aufwands, der durch die Umstellung auf Sie zukommt, bietet Ihnen die E-Rechnung auch Vorteile, von denen Sie profitieren.
Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft der Immobilienwirtschaft. Mit ihr kommen nicht nur neue Pflichten, sondern auch Chancen. Makler, die sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten und die Übergangszeit nutzen, können ihre Prozesse optimieren, die Effizienz ihrer Arbeitsabläufe steigern und von Kosteneinsparungen profitieren. Wer frühzeitig auf die Digitalisierung setzt, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern sichert sich auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Mit unserem Morning Briefing erhalten Sie Montags bis Freitags um 9 Uhr aktuelle Themen, die die Branche bewegen, von uns für Sie zusammengefasst.
Header Bildrechte: Foto von Boris Jovanovic von iStock