Dieses Urteil macht saubere Prozesse von einer „Kür“ zur existenziellen Pflicht. Makler sollten umgehend folgende Schritte implementieren:
A. Auswahlkriterien schriftlich fixieren
Legen Sie vor Beginn der Vermarktung gemeinsam mit dem Vermieter sachliche Auswahlkriterien fest (z. B. Mindesteinkommen, Nichtraucher, keine Haustiere).
Wichtig: Akzeptieren Sie niemals Kriterien wie „Keine Ausländer“. Solche Aufträge müssen Sie zum Schutz Ihres eigenen Unternehmens ablehnen, da Sie als Makler das volle Haftungsrisiko tragen.
B. Lückenlose Dokumentation der Absagen
Führen Sie ein Protokoll (idealerweise automatisiert in Ihrer Makler-Software):
- Warum erhielt Bewerber A eine Zusage? (Erfüllt alle 5 Kriterien)
- Warum erhielt Bewerber B eine Absage? (Einkommen zu niedrig oder Anfrage kam nach Erreichen der Kapazitätsgrenze von z. B. 20 Terminen).
- Zeitstempel nutzen: Dokumentieren Sie, wann die Kapazitätsgrenze für Besichtigungen erreicht war. Wer danach anfragt, erhält eine Absage wegen „Kontingent erschöpft“ – egal, wie er heißt.
C. Schulung des Teams
Sensibilisieren Sie Ihr Personal (vor allem im Backoffice und bei der Lead-Qualifizierung). Schon eine unbedachte Bemerkung am Telefon oder eine ungeschickte E-Mail kann als Indiz für Diskriminierung gewertet werden.
D. Vorsicht bei Automatisierung
Prüfen Sie Ihre KI-Tools zur Bewerbervorauswahl. Wenn diese (unbewusst) Namen oder Herkunft filtern, haften Sie als Betreiber der Software für dieses Ergebnis.