10.09.2021
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Eigentümerverband rechnet mit 15 Prozent weniger Mietwohnungen
„Unsere Bilanz fällt sehr negativ aus“— das ist das kurze Fazit des Eigentümerverbands Haus & Grund zu den wohnungspolitischen Plänen aller Parteien. Besonders in der Kritik stehen SPD, Grüne und Linke. Die Pläne zu einem bundesweiten Mietendeckel in Kombination mit der Abschaffung der Umlagefähigkeit von Grundsteuer und CO₂-Preis sowie einer zusätzlichen Vermögenssteuer könnten laut Verband zu einem Rückgang von 15 Prozent beim Mietwohnungsbestand führen.
Doch nicht nur Rot-Rot-Grün schneidet in der Diagnose von Haus & Grund schlecht ab. Auch die Wahlprogramme von CDU/CSU und FDP überzeugen nicht in voller Gänze. Eine zielgerichtete Förderung von Wohneigentum fehle in den Programmen aller Parteien genauso wie Ideen für individuelle Sanierungsfahrpläne für alle Gebäude.
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Urteil: Mieter dürfen Immobilie als Zweitwohnung nutzen
Einem Mieter darf nicht gekündigt werden, wenn er die Wohnung oder das Haus als Zweitwohnsitz nutzt. Das hat das Berliner Landgericht nun in einem Urteil verkündet: Demnach liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn Mieter eine Immobilie nicht als Erstwohnsitz anmelden.
Die Klage wurde von einer Vermieterin eingereicht, die ihrer Mieterin den Mietvertrag kündigen wollte, weil diese die Wohnung nur als Zweitwohnung vorübergehend nutze. Aus der Sicht der Klägerin greife somit der Mieterschutz nicht. Zudem sei die Wohnung vernachlässigt worden. Das Landgericht Berlin sieht dies allerdings anders und hat in seinem Urteil festgelegt, dass die Zweitwohnungsnutzung keine Zweckentfremdung ist. Somit bestünde kein Interesse für eine Kündigung des Mietverhältnisses.
Die graue Wohnungsnot droht
In Deutschland gibt es zu wenige seniorengerechte Wohnungen. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts benötigen aktuell 2,8 Millionen Senioren-Haushalte eine barrierefreie Wohnung. Derzeit leben aber nur rund 525.000 von ihnen in einer solchen. Durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung dürften im Jahr 2035 bereits 3,45 Millionen Haushalte eine Wohnung ohne Hindernisse benötigen. Experten warnen daher vor der grauen Wohnungsnot.
Neben der steigenden Nachfrage verschärft auch die zunehmende Altersarmut das Problem. Rund jeder 3. Vollzeitbeschäftige würde eine Bruttorente von unter 1.200 Euro bekommen, was im Armutsrisikobereich ist. Barrierefreies Wohnen ist in der Regel allerdings mit höheren Mieten verbunden. Hinzu kommt, dass viele Rentner aufgrund der gesundheitlichen Versorgung auf die Städte angewiesen sind. Die Lage in Stadtnähe hat ebenfalls ihren Preis.
Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Startlöchern
Jetzt also doch: Nach einem Hin und Her kommt nun doch ein Bundesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW soll das Förderprogramm am 21. Oktober starten. Dann können Privatpersonen, die sich an genossenschaftlichen Neubauvorhaben mit Geschäftsanteilen beteiligen wollen, bei der staatlichen Förderbank KfW Anträge auf zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse stellen.
Der GdW spricht von einem guten Tag für das bezahlbare Bauen und Wohnen in Deutschland. Die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus wurde bereits in der Wohnraumoffensive des Bundes angekündigt. Im Sommer stand das Programm dann überraschend auf der Kippe, da sich das Bundesinnenministerium aus unbekannten Gründen quergestellt hatte.
Leitzins bleibt bei 0 Prozent
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrer gestrigen Sitzung entschieden, den Leitzins im Euroraum weiterhin bei 0 Prozent zu belassen. Dadurch bleiben auch die Zinsen für Immobilienkredite auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Jahre.
Da sich die Wirtschaft in Europa besser entwickelt als von der EZB erwartet, verringern die Währungshüter im kommenden Quartal die Anleihekäufe. Zuletzt investierte die EZB im Rahmen des Corona-Notkaufprogramms PEPP monatlich rund 80 Milliarden Euro in Staats- und Unternehmenspapiere.