08.07.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Vorgaben für Neubaustandards gelockert
Für Neubauten gilt künftig der Standard EH 55. Das hat der Bundestag entschieden. Allerdings wurde die Norm aufgeweicht: Die Energieeffizienz muss nicht wie geplant allein über die Dämmung erreicht werden. So können auch andere Möglichkeiten zum Erreichen des Effizienzwerts verwendet werden.
Bauherren können somit auch zu erneuerbaren Energien greifen. Die Meinungen gehen auseinander: Die Deutsche Umwelthilfe sieht damit Neubauten weiter im Konflikt mit den Klimazielen. Vertreter der Immobilien- und Wohnungswirtschaft befürworten diesen Kompromiss um EH 55. Mehr Dämmen bedeute in ihren Augen nicht mehr Effizienz, sondern mehr Geld. FDP-Bauexperte Daniel Föst sagt, der Standard könne beispielsweise auch durch intelligente Heizsteuerung erreicht werden und müsse nicht zwingend an das Dämmen gebunden sein. Bundesbauministerin Klara Geywitz sieht die Einigung als gutes Gesamtpaket.
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Preissteigerungen von Material muss Bauunternehmer tragen
Steigende Materialkosten und Bauverzögerungen müssen in den meisten Fällen vom Bauunternehmer getragen werden. Bauherren sollten einen Blick in ihren Bauvertrag werfen.
Grundsätzlich werden in solchen Verträgen Festpreise niedergeschrieben. Nachträgliche Preissteigerungen haben somit keinen Einfluss auf diesen vertraglichen Festpreis. Bauunternehmen müssen dann die zusätzlichen Kosten tragen, so Rechtsanwalt Florian Herbst von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Ist dieser Festpreis jedoch unzumutbar und wäre mit einem Risiko verbunden, mit dem beide Vertragsparteien nicht rechnen konnten, könnte der Bauunternehmer die Preissteigerung auf den Bauherren abwälzen. Das gleiche gilt bei einer festgelegten Bauzeit. Ist die Preisbindung laut Vertrag zeitlich begrenzt, kann danach unter Umständen eine Preisanpassung vorgenommen werden. Für Bauverzögerungen trägt das Bauunternehmen alle zusätzlichen Kosten.
Heizungstemperatur für Mieter nachts senken?
Der Wohnungskonzern Vonovia möchte wegen der steigenden Energiepreise Maßnahmen bei der Raumtemperatur vornehmen. Mit niedrigeren Heiztemperaturen soll Gas eingespart und die Nebenkosten für Mieter so begrenzt werden.
Die Gaszentralheizungen sollen nachts abgesenkt werden. Zwischen 23 und 6 Uhr soll die Raumtemperatur auf 17 Grad reduziert werden. Die Warmwasserversorgung wäre davon nicht betroffen. Man könne bis zu 8 Prozent des Heizaufwands einsparen. Der GdW befürchtet, die Kostensteigerungen für Mieter könnten den sozialen Frieden in Deutschland gefährden. Wohnungsunternehmen könnten teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Mieter und Unternehmen dürften vom Staat nicht allein gelassen werden, so der Verband.
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GdW-Mitglieder fahren Neubau zurück
Die Wohnungsgesellschaften des GdW senken ihre Mittel für den Neubau – sie geben rund 1 Milliarde Euro weniger aus. Erstmals seit mehr als zehn Jahren liegen Neubauinvestitionen damit unter dem Vorjahreswert.
Das Ziel von 400.000 Wohnungen jährlich wird somit unerreichbar. Die Summe könnte in diesem Jahr auf 19,3 Mrd. Euro zurückgehen. Vor allem im Neubau wird gespart. Somit wird auch die Zahl der fertiggestellten Wohnungen auf 26.000 sinken. Im vergangenen Jahr waren es 28.700. Gründe sind die stark gestiegenen Baukosten, die Zinsentwicklung und die Unsicherheit über die energetischen Anforderungen und Förderungen der Bundesregierung. Ein Vorschlag dem entgegenzuwirken ist es, die warmen Betriebskosten auf 40 Prozent der Nettokaltmiete zu begrenzen. Außerdem könne das Insolvenzrecht für Wohnungsunternehmen angepasst werden.
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