12.06.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Kann die Bauministerin ihre Branche aus der Krise führen?
Bauministerin Klara Geywitz muss sich seit ihrem Amtsantritt um eine Branche im Krisenmodus kümmern. Aktuell ist sie bei zahlreichen Veranstaltungen der Branchenverbände unterwegs. Dort hat sie Maßnahmen für einen Weg aus der Krise im Gepäck – aber kann sie diese überhaupt umsetzen?
Zum einen müsse die Produktivität in der Bauindustrie steigen, wofür allerdings die Politik auch die nötigen Rahmenbedingungen schaffen müsse. Stichwort digitaler Bauantrag und serielles Bauen. Maßnahme Nummer 2: Der Wohnungsbaubedarf müsse staatlich ermittelt werden, um valide Daten über den tatsächlichen Wohnungsbedarf zu erhalten. Und der dritte Schritt auf dem Weg aus der Baukrise: Einfacher bauen mit Gebäudetyp E wie einfach. Dafür sollen Vorschriften und Regeln reduziert werden, was schnelleres und kostengünstiges Bauen ermöglichen soll. Das Problem ist allerdings, dass dafür die 16 Landesbauordnungen geändert werden müssten. Und genau hier liegt die Krux, denn auf viele Maßnahmen, die zur Umsetzung ihrer Maßnahmen nötig wären, hat die Bauministerin keinen Einfluss.
Mietrecht: Lindner positioniert sich klar auf Unternehmerseite
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich bei seinem Auftritt beim Tag der Immobilienwirtschaft klar gegen weitere Mietrechtsverschärfungen ausgesprochen und auf die Seite der Wohnungsunternehmen gestellt. Damit geht er auf Konfrontationskurs mit den Koalitionspartnern.
Denn sowohl Die Grünen als auch SPD pochen auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachschärfung beim Mietrecht. Unter anderem sollten die Grenzen für regelmäßige Mieterhöhungen zugunsten der Mieter überarbeitet werden. Laut Lindner habe sich die Situation seit Amtsantritt der Ampel-Regierung allerdings geändert – mit zu eng bemessenen Kappungsgrenzen könnten die Unternehmen ihre Kosten nicht mehr decken.
Um den Immobilienmarkt wieder anzukurbeln, setzt der FDP-Politiker beispielsweise auf die reaktivierte Sonder-AfA für neue Mietwohnungen.
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BGH-Urteil: Mieter bei vermeintlich unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln in der Beweispflicht
Wenn Mieter eine im Mietvertrag festgehaltene Schönheitsreparaturklausel für unwirksam halten, müssen sie das auch beweisen. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen durchzuführen, da ihr die Wohnung bereits unrenoviert beziehungsweise renovierungsbedürftig überlassen worden sei – die Schönheitsreparaturklausel wäre damit unwirksam. Also forderte die Mieterin die Vermieterin auf, die Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und verlangte einen Kostenvorschuss zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Höhe von 26.000 Euro. Darüber schlossen die Parteien vor Gericht zwar einen Vergleich, doch die Übernahme der Prozesskosten war ungeklärt. Diese Frage wurde nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der entschied, dass die Mieterin die Gerichtskosten übernehmen muss. Begründung: Sie hätte beweisen müssen, dass ihr die Wohnung unrenoviert beziehungsweise renovierungsbedürftig übergeben worden ist – das konnte sie nicht.