21.06.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Stimmung in der Immobilienbranche hellt sich auf
Nach anderthalb Jahren Krise blicken Immobilienprofis wieder optimistischer auf den Markt. Besonders in einem Segment deutet sich eine Trendwende an.
Das zeigt die Sommerbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Zusammenarbeit mit dem Branchenspitzenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA). Laut der Umfrage, für die Geschäftsführer und leitende Angestellte von 1.200 Immobilienunternehmen befragt wurden, ist das Immobilienklima auf den besten Wert seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sowie dem Zinssprung im Jahr 2022 gestiegen. Vor allem bei Büroimmobilien wächst die Zuversicht, dass der Sektor deutlich stabiler als befürchtet durch die Krise kommt. Auch im Wohnsegment hellt sich die Stimmung laut Umfrage auf: Die befragten Immobilienprofis rechnen nicht mit weiter sinkenden Werten ihrer Immobilien. Allerdings ist der Blick nach vorne hier noch vorsichtiger, was vor allem an den nach wie vor hohen Wohnungsbaupreisen liegt. Hauptgrund für die sich aufhellende Stimmung am Immobilienmarkt ist laut IW die Erwartung moderat rückläufiger Bauzinsen.
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Nebenkosten steigen deutlich: In diesen Städten zahlt man am meisten
Ob Müll, Wasser oder Grundsteuer: Die kommunalen Nebenkosten für Eigentümer und Mieter sind in diesem Jahr deutlich gestiegen. In einigen deutschen Städten müssen Bürger besonders tief ins Portemonnaie greifen.
Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Steuerzahlerbundes für die deutschen Landeshauptstädte. Demnach verteuerten sich die Wohnnebenkosten für einen Musterhaushalt in diesem Jahr gegenüber 2023 um durchschnittlich 68 Euro auf 1.944 Euro. Das bedeutet ein Plus von 3,6 Prozent. Im Vorjahr hatte der Anstieg lediglich 1,9 Prozent betragen. Die höchsten kommunalen Nebenkosten unter allen untersuchten Städten müssen Bürger mit durchschnittlich 2.420 Euro pro Jahr in Bremen zahlen. Auf Platz 2 folgt Hamburg mit 2.316 Euro. Am günstigsten ist es dagegen in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt, wo ein Musterhaushalt jährlich im Mittel 1.566 Euro Nebenkosten an die Kommune zahlt.
Prognose: An diesen Orten wächst Deutschlands Bevölkerung
Für Immobilieninvestoren sind vor allem Städte und Regionen mit steigenden Einwohnerzahlen interessant. Eine Prognose zeigt nun, wo Deutschland in den kommenden Jahrzehnten wächst.
Laut der aktuellen Bevölkerungsprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die deutsche Bevölkerung bis 2045 um 800.000 Einwohner zunehmen. Das liegt vor allem an der Zuwanderung. Regional bestehen bei der Bevölkerungsentwicklung jedoch erhebliche Unterschiede. Wirtschaftsstarke Großstädte und Regionen werden laut BBSR einen Zuwachs an Bewohnern verzeichnen. So könnte die Bevölkerung in Berlin und seiner Umgebung bis 2045 um mehr als 12 Prozent anwachsen. Für Potsdam und Leipzig wird sogar ein Wachstum zwischen 14 und fast 15 Prozent prognostiziert. Spitzenreiter beim prognostizierten Bevölkerungswachstum ist der bayerische Landkreis Ebersberg mit einem Plus von über 15 Prozent bis 2045. Dagegen dürfte die Bevölkerung insbesondere in mehreren ostdeutschen Landkreisen in den nächsten 20 Jahren deutlich schrumpfen – in der Spitze sogar um gut ein Fünftel. Im Westen Deutschlands wird die Bevölkerung laut Prognose in Teilen Nordhessens, den angrenzenden Gebieten im östlichen Nordrhein-Westfalen sowie in Teilen des Saarlands zurückgehen.
BGH urteilt zu Eigenbedarfskündigung
Ein Vermieter kündigt seinem Mieter wegen Eigenbedarf. In der freiwerdenden Wohnung will der Eigentümer jedoch nicht nur leben, sondern diese auch beruflich nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, ob eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Vermieter in diesem Fall ein berechtigtes Interesse hat, um dem Mieter zu kündigen. Laut BGH umfasse der Schutzbereich der Eigentumsgarantie für den Vermieter nicht nur dessen Wunsch, die Wohnung privat zu nutzen, sondern auch die Absicht, sie für eine wirtschaftliche Betätigung oder andere Vorhaben zu verwenden. Eigentümer, die ihre Wohnung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen möchten, seien daher nicht an geltende Kündigungssperrfristen gebunden. Sie müssten zudem keinen erheblichen oder gewichtigen Nachteil darlegen, der ihnen im Falle einer Vorenthaltung droht.
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