22.07.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Zwangsversteigerungen nehmen zu
Die Zahl der Immobilien, die zwangsversteigert werden müssen, steigt derzeit an. Laut Auswertungen des Fachverlages Argetra kamen im ersten Halbjahr 2024 bereits 6.900 Objekte vor einem Amtsgericht unter den Hammer.
2023 kam es in Deutschland insgesamt zu 12.332 Zwangsversteigerungen – ein Zuwachs von 2 Prozent im Vergleich zumVorjahr. Setzt sich der Trend aus dem ersten Halbjahr 2024 fort, dürfte die Zahl erneut übertroffen werden. Argetra prognostiziert für 2024 in etwa 14.000 Zwangsversteigerungen. Laut Experten sind es vor allem Anschlussfinanzierungen zu höheren Zinsraten, die Eigentümer finanziell überfordern und schlussendlich zur Versteigerung der Immobilie führen. Die Entwicklung tritt verzögert ein, da laufende Kredite noch nicht von den Zinsanstiegen der letzten 2 Jahre betroffen waren. Doch Käufer, die 2014 zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent mit 10-jähriger Zinsbindung gekauft hatten, müssen spätestens jetzt anschlussfinanzieren und das mit derzeit um die 3,5 Prozent.
Bekommt die EU erstmals einen Wohnkommissar?
Ursula von der Leyen wurde jüngst als Präsidentin der EU-Kommission wiedergewählt. Ein Themenschwerpunkt ihrer neuen Amtszeit wird wohl auch das Wohnen werden. Von der Leyen kündigte die Ernennung eines Kommissars für das Wohnungswesen an. Der Posten würde erstmalig in der Geschichte der EU vergeben. Die Reaktionen auf diese Ankündigungen fallen allerdings nicht nur positivaus.
Branchenverbände wie der ZIA oder der GdW begrüßen prinzipiell die Entscheidung, das Thema gemeinsam auf europäischer Ebene anzugehen. Andere Fachleute hingegen befürchten eher, dass ein dedizierter Wohnkommissar in Brüssel für noch mehr Regulierung und Bürokratie sorgt und damit die Probleme sogar noch verschärft. Da die Wohnungsmärkte in Paris, Palermo oder Paderborn unterschiedlich sind, stellt sich die Frage, ob ein Kommissar der EU dafür wirklich zentralisiert Lösungen bieten kann. Von der Leyen kündigt jedenfalls einen europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum an.
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BGH-Urteil: Miteigentümer tragen Gerichtskosten auch bei Erfolg
Wenn sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander vor Gericht streitet, dann kann es zum kuriosen Umstand kommen, dass auch die siegreichen Parteien die Prozesskosten mittragen müssen.
Nämlich dann, wenn ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft festlegt, dass Kosten des Rechtsstreits auf alle Parteien umgelegt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall hatten 3 Miteigentümer einer aus insgesamt 8 Parteien bestehenden WEG gegen einen Beschluss geklagt – und auch gewonnen. Die Prozesskosten wurden anteilig mit je 800 Euro auf jeden der 8 Eigentümer mittels Sonderumlage verteilt. Auch die 3 siegreichen Miteigentümer mussten demnach die Kosten des von ihnen angestrebten Prozesses anteilig mittragen. Zu Recht, wie die Richter am BGH nun urteilten. Prozesskosten sind zu den Verwaltungskosten einer WEG zu zählen und demnach von allen Parteien der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen – es sei denn, es wurde im Vorfeld explizit etwas anderes festgelegt.
Geldsegen fürs Bauministerium
Der Etat des Bauministeriums wird kräftig aufgestockt: Der aktuelle Entwurf für die Haushaltsplanung der Bundesregierung sieht vor, dass dem Haus von Ministerin Klara Geywitz ab dem kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.
Damit wächst das Budget des Bauministeriums für 2025 auf 7,4 Milliarden Euro – das sind 10 Prozent mehr als derzeit. Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem in den sozialen Wohnungsbau sowie die Aufstockung des Wohngeldes fließen. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) begrüßt die Aufstockung des Etats. Der Haushalt zeige, dass die Regierung das Thema des Wohnungsbaus ernstnehme, so ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Wohngeld steigt im kommenden Jahr
Empfänger von Wohngeld bekommen ab 2025 im Mittel 30 Euro mehr als bisher. Der bisherige Zuschuss wird somit um rund 15 Prozent erhöht.
Rund 1,9 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen in Deutschland Wohngeld. Der Zuschuss soll einkommensschwache Schichten bei den Wohnkosten entlasten. Die im kommenden Jahr erfolgende Anpassung bedeutet Mehrkosten von jährlich 390 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Etat des Bauministeriums.