16.08.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Urteil: Makler können Provision wegen Fehler im Exposé verspielen
Makler aufgepasst: Bei Abweichungen vom Halbteilungsgrundsatz im Exposé erlischt laut einem Urteil der Anspruch auf die Provision – selbst bei korrekter Rechnungsstellung.
Makler, die beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses für beide Kaufvertragsparteien tätig werden, müssen mit beiden Parteien eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren. Schon minimale Abweichungen führen zu einer Unwirksamkeit beider Maklerverträge und dem Verlust der Provisionsansprüche. Im konkreten Fall beauftragte ein Hauseigentümer einen Makler mit der Findung eines Käufers und vereinbarte eine Provision von 2,5 Prozent. Der Makler durfte auch vom Käufer eine Provision verlangen und gab in einem Exposé eine solche von 3 Prozent an, was die Käufer per E-Mail akzeptierten. Nach Vertragsabschluss stellte der Makler den Käufern jedoch nur 2,5 Prozent in Rechnung, die diese zunächst zahlten, später aber die Rückerstattung des gesamten Betrags forderten. Das Landgericht Wiesbaden gab den Käufern Recht und erklärte beide Maklerverträge wegen eines Verstoßes gegen den Halbteilungsgrundsatz für nichtig. Eine Reduktion auf das zulässige Maß wurde ausgeschlossen, was zur Folge hatte, dass der Makler keinen Vergütungsanspruch mehr hatte. Allein die korrekte Rechnungsstellung des Maklers kann die Wirksamkeit des Vertrags somit nicht beeinflussen.
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Stärkere Anstiege bei Immobilienpreisen erwartet
Der Finanzierer Europace rechnet für die kommenden Monate mit verstärkten Preisanstiegen bei Wohnimmobilien. Vor allem in einem Segment zogen die Preise zuletzt bereits an.
Laut Europace Hauspreisindex verzeichneten Eigentumswohnungen im Juli den stärksten Anstieg mit einem ein Plus von 0,65 Prozent gegenüber dem Vormonat. Daneben verteuerten sich auch bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser (+0,2 Prozent) wieder leicht. Neue Ein- und Zweifamilienhäuser verbilligten sich hingegen noch einmal minimal um 0,13 Prozent. Für die Monate nach dem Sommer erwarten die Experten von Europace dann einen stärkeren Aufwind bei den Immobilienpreisen.
Geldwäsche mit Immobilien: Immer mehr Verdachtsfälle in Berlin
Der deutsche Immobiliensektor ist für Geldwäscher ein attraktives Ziel. Gerade in der Hauptstadt nehmen die Verdachtsfälle dramatisch zu.
Die Zahl der von Berliner Notaren gemeldeten Verdachtsfälle auf Geldwäsche bei Immobilienkäufen lag im laufenden Jahr bis Juli bereits bei 362. Seit einer Vereinfachung der Melderegelungen im Jahr 2020 hat die Zahl der Verdachtsmeldungen deutlich zugenommen. Zuvor wurden kaum Fälle gemeldet. Ein Problem bleibt jedoch: Notare dürfen Straftaten aus der Vergangenheit nicht an die Behörden melden. Bis April 2023 konnten Immobilien in Deutschland in bar bezahlt werden, was Geldwäsche erleichterte, insbesondere durch die Nutzung komplexer Firmenkonstrukte und das Fehlen eines lückenlosen Immobilienregisters. Deutschland gilt trotz neuer Gesetze, wie dem Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf, weiterhin als attraktives Ziel für Geldwäsche. Experten fordern daher zusätzliche Maßnahmen, wie die Digitalisierung der Grundbücher und eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden.