04.09.2024
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Vorsicht bei Maklerprosa: Bei Übertreibung droht Schadensersatz
Raumwunder, Wohntraum oder Liebhaberobjekt – Immobilienmakler greifen im Exposé gern zu kreativen Formulierungen, um die Vorzüge einer Immobilie hervorzustellen. Klappern gehört zum Geschäft, aber allzu weit von der Realität sollten sie sich dabei nicht entfernen, denn wenn ein Käufer durch zu viel Maklerprosa getäuscht wird, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen, wie ein Gericht geurteilt hat.
Angaben in einem Maklerexposé gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen, so die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Auch wenn im anschließend geschlossenen Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, darf sich der Käufer auf die Angaben im Exposé verlassen. Im konkreten ging es um ein Objekt, das als „topsaniert“ und mit „modernster Haustechnik wie einer Sole-Wärmepumpe“ beworben wurde. Der Käufer ging also davon aus, dass auch das Gäste-WC über eine Fußbodenheizung verfügt, was aber nicht der Fall war. Aus Sicht der Richter hätte der Käufer aufgrund der Angaben im Exposé dies aber erwarten können. Zudem konnte dem Verkäufer im Prozess Arglist nachgewiesen werden. Er hatte gelogen, dass er den Käufer über die fehlende Bodenheizung im Gäste-WC aufgeklärt hatte, obwohl dies nicht der Fall war. Trotz mehrfacher Nachfrage des Käufers wurde der Mangel im Gäste-WC verschwiegen. Der Käufer hat daher auch aufgrund von falschen Angaben im Exposé Anspruch auf Schadensersatz, urteilten die Richter.
Aufschwung bei Immobilienkrediten
Die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen zieht weiter an. Im Juli haben Banken wieder so viele neue Kredite vergeben wie seit 2 Jahren nicht mehr. Experten werten dies als Zeichen, dass sich die Nachfrage nach Immobilien erholt und Verbraucher trotz weiterhin hoher Bauzinsen wieder mehr mit dem Kauf von Wohneigentum liebäugeln.
Im Juli 2024 wurden 19,5 Milliarden Euro an Darlehen an Immobilienkäufer ausgegeben. Das ist ein Viertel mehr als im Juli 2023. Insgesamt liegt das Neukundengeschäft im laufenden Jahr bereits 18 Prozent über dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Vom Spitzenwert des Jahres 2022, als monatlich bis zu 32 Milliarden Euro an neuen Baukrediten vergeben wurden, ist das Geschäft aber noch weit entfernt.
Wärmepumpe: Kulturkampf statt Sachdebatte
Die Politik streitet über die Wärmepumpe: Die Befürworter sehen in ihr eine nachhaltige Lösung für die Energiewende. Die Kritiker halten sie für ineffizient und prangern die Fokussierung auf sie als alleinige Heizung der Zukunft an. Fachleute kritisieren, dass die Debatte zum Kulturkampf mutiert ist, in dem sich beide Seite Fakten zurechtdrehen. Leidtragende sind verunsicherte Hauseigentümer.
Dass in gut isolierten Neubauten die Wärmepumpe eine effiziente und nachhalte Heizungslösung darstellt, gilt als unbestritten. Viele Studien zeigen mittlerweile auch, dass rund 50 Prozent der Bestandsgebäude hierzulande nachgerüstet werden können. Trotzdem ist die Nachfrage nach Wärmepumpen dramatisch eingebrochen. Im ersten Halbjahr 2024 wurden nur noch 90.000 Geräte beim Endkunden installiert – im Vorjahreszeitraum waren es fast 200.000. Zum Vergleich: In den ersten 6 Monaten 2024 wurden 223.000 Gasheizungen verbaut. Dass sich viele Verbraucher weiter für fossile Heizanlagen entscheiden, liegt laut Energieberatern auch am Hickhack der Politik. Das hat viele Heizungskäufer verunsichert und dass die Fördermittel für Energieberatungen von der Regierung gesenkt wurden, tat sein Übriges.
Informationen rund um die Wärmepumpe gibt es im Ratgeber von immowelt.
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Machen Singlehaushalte die Gesellschaft krank?
Die Zahl der Menschen, die hierzulande allein lebt, hat ein neues Rekordniveau erreicht: Rund jeder 5. Bundesbürger wohnt in einem 1-Personen-Haushalt. Das führt in der Praxis oftmals zur sozialen Isolation. Studien zeigen nun auf, dass so die Gefahr chronischer Erkrankungen steigt.
Wer sich dauerhaft einsam fühlt, hat ein erhöhtes Risiko an Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur erkranken. Auch eine höhere Sterblichkeit unter Alleinlebenden konnte statistisch nachgewiesen werden. Die Regierung will daher mit der im Dezember 2023 ins Leben gerufenen Einsamkeitsstrategie gegenlenken. Konkrete Maßnahmen sollen Betroffenen helfen, der sozialen Isolation zu entkommen. 70 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
Nachfrage nach Büroflächen schwindet
Auf Büroimmobilien kommen schwere Zeiten zu. Viele Unternehmen haben ihre Flächen bereits reduziert oder planen dies für die kommende Zeit. Die Gründe: Teile der Belegschaft arbeiten im Homeoffice, aber auch die allgemeine wirtschaftliche Lage.
Das hat eine Umfrage des ifo Instituts ergeben. Jeder vierte Betrieb reduziert demnach seine Büroflächen oder hat konkrete Pläne, dies in den kommenden 5 Jahren zu tun. Besonders ausgeprägt ist die Reduktion von Fläche in Dienstleistungsunternehmen: 11,8 Prozent der befragten Firmen haben sich schon verkleinert, 14 Prozent planen es bis 2029. Unter Industriefirmen sinkt der Anteil, da diese oft Flächen für Maschinen und Material brauchen und daher meist nur in der Verwaltung Büroflachen einsparen können. Laut ifo Institut ist nicht mit einer baldigen Belebung des Büro-Immobilienmarktes zu rechnen.
Augen auf bei der Kurzzeitvermietung
Kurzzeitvermietung, beispielsweise über die Plattformen wie Airbnb, sind beliebt. Und klingen zunächst auch sehr lukrativ: Eigentümer können damit gegebenenfalls mehr Erlöse realisieren als bei der klassischen Vermietung. Mieter können sich ein nettes Zubrot dazuverdienen. Doch es gibt einige rechtliche Fallstricke.
In vielen Regionen mit angespanntem Wohnmarkt haben die Kommunen ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Reguläre Mietwohnungen dürften also nur mit behördlicher Zustimmung in Ferienapartments umgewandelt werden. Mieter, die über Airbnb untervermieten wollen, brauchen zudem zwingend die Zustimmung des Eigentümers. Bei häufiger Vermietung gehen die Finanzämter mittlerweile auch von gewerblichen Absichten aus. Alle Einnahmen müssen also versteuert werden. Zudem sollten im Vorfeld die Haftung bei Schaden an der Immobilie geklärt werden. Eine reguläre Haftplicht- oder Hausratsversicherung deckt bei Ferienvermietungen die von Gästen verursachten Schäden nicht ab.