25.11.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Gericht: Pauschale Aufwandvergütung bei Maklern unzulässig
Wird ein Makler mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, das Mandat aber vorzeitig wieder beendet, besteht nur Anspruch auf Erstattung tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, selbst wenn in den AGB festgehalten, ist laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nicht zulässig.
Grundsätzlich sind Maklerverträge erfolgsabhängig, urteilten die Richter. Der Auftraggeber muss nur dann eine Provision zahlen, wenn es tatsächlich zur erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie kommt. Wenn in den AGB vermerkt ist, dass der Mandant auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eine pauschale Entschädigung zu zahlen habe, ist diese Klausel ungültig. Der Makler hat aber unter Umständen das Recht auf Rückerstattung von Auslagen, wenn er nachweisen kann, dass diese konkret und ausschließlich mit der Vermarktung dieser einzelnen Immobilie entstanden sind – allgemeine Betriebsausgaben wie Büro- und Verwaltungskosten zählen nicht dazu.
Mietenexplosion als Wahlkampfthema?
Die Mieten in deutschen Großstädten sind in den letzten Jahren dramatisch gestiegen – mancherorts liegt eine Verdoppelung der Neuvertragspreise seit 2014 vor. Das geht aus einer Erklärung der Bundesregierung hervor. Wird das Thema im Wahlkampf relevant?
Eine Anfrage wegen der Entwicklung der Mieten hatte eine Abgeordnete der Linke gestellt. Die Antwort der Bundesregierung verweist darauf, dass nicht alle Segmente des Wohnungsmarktes in der Untersuchung abgedeckt wären. Die Linke kritisiert mit Blick auf die Zahlen, dass die Mietpreisbremse nahezu wirkungslos sei und fordert von der Regierung wirksamere Maßnahmen gegen den ungebremsten Anstieg der Mieten. Zustimmung kommt auch von der anderen Seite des politischen Spektrums: Berlins Bürgermeister Wegner (CDU) fordert ebenfalls Nachbesserung bei der Mietpreisbremse.
Energieeffizienz: Lähmt der deutsche Exzellenzanspruch?
Sind die deutschen Standards im Wohnungsbau zu hoch? Fachleute mahnen an, dass Deutschland mit seinen hohen Baustandards und Normen übers Ziel hinausgeschossen sei und sich in einer Spirale der Lähmung befindet.
Im Neubau wird hierzulande die höchste Energieeffizienz angestrebt. Förderung für Sanierungen und beim Eigenheimerwerb gibt es meist auch nur, wenn die Gebäude höchste Ansprüche erreichen. Das Ergebnis: Die Baukosten sind massiv gestiegen, viele Eigentümer schrecken vor Sanierungen zurück und für Kaufinteressenten platzt der Traum vom Eigenheim, weil sie die Kosten für die Modernisierung zusätzlich zum Kaufpreis nicht stemmen können. Experten fordern daher eine Senkung des deutschen Exzellenzanspruchs. Eine Anhebung des Gebäudestandards von Stufe E auf C ist deutlich günstiger als direkt A erreichen zu müssen, senkt aber auch bereits den Energiebedarf und damit auch den CO2-Ausstoß. Auch im Neubau könne man durch die Senkung der Standards wieder günstiger neuen Wohnraum schaffen.
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Neubau: bis zu 45 Prozent teurer als 90er-Jahre-Wohnungen
Der Immobilienmarkt driftet auseinander: Wohnungen neueren Baujahres sind stellenweise bis zu 45 Prozent teurer angeboten als Objekte, die aus den 90ern stammen.
Das ist das Ergebnis einer immowelt Auswertung. Untersucht wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen in den 14 größten Städten. Das Ergebnis: Wohnungen, die nach 2010 fertiggestellt wurden, sind zwischen 21 und 45 Prozent teurer als vergleichbare Immobilien mit Baujahr zwischen 1990 und 2000.
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Bauministerin gibt Förder-Garantie
Die Förderungen sind sicher. Bundesbauministerin Klara Geywitz versucht die Bau- und Immobilienbranche zu beruhigen: Trotz Regierungskrise und eines vorläufigen Haushalts im kommenden Jahr werden alle Förderungen des Bundes wie bisher weiterlaufen.
Das Vorgehen sei laut Geywitz mit dem Finanzministerium abgestimmt, um für die Baubranche Planungssicherheit zu bieten. Alle Mittel aus ihrem Ministerium zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum werden auch unter der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen.