28.11.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EU hat ihren ersten Wohnkommissar
Die Europäische Union hat erstmals in ihrer Historie einen Kommissar fürs Wohnen. Der Däne Dan Jørgensen wurde gestern vom EU-Parlament ins Amt gewählt. Er ist damit Teil der 26-köpfigen neuen EU-Kommission unter Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen.
Jørgensen, dessen ganzer Titel nun EU-Kommissar für Energie und Wohnen lautet, soll einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum ausarbeiten. Diese gemeinsame Strategie soll den EU-Mitgliedsstaaten helfen, ihre Probleme auf dem Wohnungsmarkt anzupacken. Beispielsweise durch eine Senkung der Baukosten durch eine EU-weite Normierung oder eine verstärkte Regulierung von Kurzzeitvermietungen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten. Jørgensen ist Mitglied der dänischen Sozialdemokraten.
Kanzler schwänzt Wohngipfel
Für die erste Dezemberwoche hatte Bundeskanzler Olaf Scholz eigentlich zum Wohnungsgipfel geladen. Daraus wird nun nichts. Der Kanzler nimmt nicht teil und schickt stattdessen seine Bauministerin vor.
Mit „Blick auf die verkürzte Legislaturperiode“ sagt der Bundeskanzler seinen Besuch des Wohngipfels ab. Eigentlich hätten am 6. Dezember rund 30 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden gemeinsam mit Scholz über Lösungen der Probleme der Immobilienbranche tagen sollen. Nun findet der Bündnistag am 5. Dezember im Bauministerium von Klara Geywitz statt.
Kurios: Hamburg bittet Bürger keine Grundsteuer zu zahlen
Es klingt zunächst wie ein Scherz: Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Hamburg bekommen in diesen Tagen Post der Verwaltung mit der Bitte, vorerst keine Grundsteuer zu bezahlen. Das Schreiben ist aber rechtmäßig. Hintergrund ist die Einführung der neuen Grundsteuer.
Diese stellt die lokalen Behörden offenbar auch vor merkliche Schwierigkeiten. Eigentlich gilt die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025. Die Bescheide dafür sollen aber erst Ende März verschickt werden. Eigentümer, die wie in der Vergangenheit üblich, ihre Grundsteuer bis zum 15. Februar überweisen, laufen Gefahr, einen falschen Betrag ans Finanzamt abzuführen. Die Stadt bittet daher darum, die Grundsteuer erst zum 30. April nach Zugang des korrekten Steuerbescheids anzuweisen. Andernfalls drohe vorher ein Bürokratiechaos mit Rückerstattungen und Nachzahlungen.
Verwalter müssen keine Hybrid-Eigentümerversammlungen anbieten
Immobilienverwalter müssen die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen nicht proaktiv anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt. Hybridversammlungen, also eine Mischung aus Präsenzteilnahmen und Videokonferenz, sind zwar rechtlich erlaubt, müssen aber von Eigentümern aktiv eingefordert werden. Eine Plicht des Verwalters, die Online-Teilnahme zu ermöglichen, nur weil ein Eigentümer die Einladung absagt, besteht laut BGH nicht.
Im konkreten Fall ging es um eine Eigentümerin, die eine Versammlung 2022 wegen der damals geltenden 2G-Vorgaben nicht vor Ort besuchen konnte. Die Sitzung fand trotzdem statt, ohne dass die Möglichkeit zur Online-Teilnahme bestanden hätte. Dagegen klagte besagte Miteigentümerin, verlor aber vor Gericht. Die Durchführung als Präsenzveranstaltung war ordnungsgemäß. Die hybride Form hätte die Verwaltung nur anbieten müssen, wenn es die Eigentümerin explizit verlangt hätte.
Davon zu trennen sind rein virtuelle Eigentümerversammlungen, die seit diesem Jahr auch möglich sind, und beispielsweise auch vom Verband der Immobilienverwalter (VDIV) empfohlen werden.
KfW unterstützt Wasserstoffnetz mit 24 Milliarden Euro
Deutschland sichert den Ausbau eines Wasserstoffnetzes mit öffentlichen Geldern. Dafür stellt die staatseigene KfW-Bank 24 Milliarden Euro bereit.
Rund 9.000 Kilometer Wasserstoffnetz sollen hierzulande entstehen – teils durch Umwidmung von Erdgas-Pipelines aber auch als Neubau. Die KfW-Gelder können von Netzbetreibern abgerufen werden und sollen als Anschubfinanzierung dienen, um die defizientere Anfangsphase zu überrücken. Wenn die Netze dann profitabel sind, ist eine Rückzahlung der KfW-Gelder bis 2055 geplant.