04.12.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Traum vom Eigenheim platzt: Sparen verliert an Bedeutung
Der Traum vom Eigenheim wird für viele unerreichbar: Hohe Preise und Zinsen schrecken ab – immer weniger Deutsche sparen für Wohneigentum.
Laut einer Umfrage legen nur noch 33 Prozent der Befragten Geld für den Kauf der eigenen vier Wände auf die Seite – ein starker Rückgang im Vergleich zum Frühjahr. Das geht aus einer Befragung der Privaten Bausparkassen hervor. Stattdessen steht Altersvorsorge bei 56 Prozent als Grund fürs Sparen klar im Fokus. Experten fordern verlässliche Förderungen, um den Traum vom Wohneigentum wieder greifbarer zu machen.
Gebäudetyp E: Einfacher bauen oder nur noch mehr Bürokratie?
Mit dem Gebäudetyp E will die Regierung den Wohnungsbau vereinfachen und Kosten senken. Kritiker warnen jedoch vor neuer Bürokratie und unklaren Regeln.
Der Gebäudetyp E soll ab 2025 den Wohnungsbau vereinfachen und kostengünstiger machen. Weniger Vorschriften und flexiblere Standards sollen Bauherren mehr Freiheiten geben, während wichtige Sicherheitsnormen wie Brandschutz erhalten bleiben. Kritiker bemängeln jedoch unklare Definitionen und warnen vor neuer Bürokratie. Ob das Gesetz den gewünschten Schub für den Wohnungsbau bringt oder weitere Hürden schafft, bleibt abzuwarten.
Bis zu 7x mehr! Erste Grundsteuerbescheide zeigen drastische Erhöhungen
Der Zahltag für die neue Grundsteuer steht bevor. Berlin hat bereits als eine der ersten Städte Bescheide verschickt, die teils drastische Erhöhungen zeigen.
Eigentümer müssen mit bis zu siebenfach höheren Steuerbeträgen rechnen. Ab 2025 gilt deutschlandweit ein neues Grundsteuersystem, bei dem Immobilienwerte neu berechnet wurden. In vielen Städten gibt es Zweifel, ob die versprochene „Aufkommensneutralität“ eingehalten werden kann. Besonders in Berlin und anderen Städten steigen die Steuerforderungen aufgrund der rasant gestiegenen Immobilienwerte.
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Urteil: Mieter zapft Allgemeinstrom fürs E-Auto – Kündigungsgrund?
Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen Stromklau fürs E-Auto kündigen? Das Amtsgericht Leverkusen hat entschieden.
Ein Mieter lud sein Hybridauto mehrfach am Allgemeinstrom eines Mehrfamilienhauses auf. Nachbarn waren erbost darüber, da diese Kosten von der ganzen Hausgemeinschaft zu tragen waren. Sie forderten den Vermieter zum Handeln auf. Was der auch tat: Er kündigte dem Beschuldigten fristlos und klagte auf Räumung. Das Amtsgericht Leverkusen wies die Klage ab: Der Schaden sei gering, eine vorherige Abmahnung fehlte, und die Pflichtverletzung sei unerheblich. Das Urteil ist rechtskräftig. Vermieter müssen solche Fälle detailliert dokumentieren, bevor sie zu drastischen Maßnahmen greifen.
BGH-Urteil zu WEG: Bummelt das Gericht, müssen Kläger selbst tätig werden
Mahlen die Mühlen der Justiz zu langsam, sind Kläger selbst in der Pflicht, sich nach dem Sachstand zu erkundigen, damit Fristen gewahrt bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Falle eines Miteigentümers geurteilt, der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung anfechten wollte.
Die Versammlung hatte im Oktober 2016 stattgefunden. Der Kläger hatte damals binnen eines Monats Klage beim Amtsgericht eingereicht und auch den Gerichtskostenvorschuss hinterlegt. Er hatte damit fristgerecht gehandelt, aber durch einen Fehler des Gerichts wurde die Klage erst vier Jahre später den anderen Eigentümern zugestellt. Und zwar nachdem sich der Kläger im Dezember 2020 nach dem Verfahrensstand erkundigt hatte. Die Frist für die Anfechtung der Beschlüsse war da bereits verstrichen. Der BGH urteilte nun zu Ungunsten des Klägers, auch wenn der zunächst alle Schritte korrekt unternommen und auch keine Schuld an der Verzögerung hatte. Er hätte sich aber spätestens nach einem Jahr beim Gericht erkundigen müssen. Dieser Zeitraum dient auch dem Schutz der anderen Eigentümer und des Verwalters: Sie können nach Ablauf eines Jahres davon ausgehen, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht angefochten werden.