12.12.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Auf den letzten Metern: Kann die Ampel eine verschärfte Mietpreisbremse durchdrücken?
Das Kabinett hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Neubauten sollen erst ab 2019 ausgenommen sein. Ob der Gesetzentwurf rechtzeitig vor den Wahlen verabschiedet wird, bleibt unklar.
Mit einem neuen Gesetzentwurf wollen SPD und Grüne die Mietpreisbremse verschärfen und in den letzten Tagen der Ampelregierung ihre Gültigkeit bis 2029 verlängern. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sollen Neubauten erst ab dem Baujahr 2019 ausgenommen sein, und zusätzliche Hürden für Kommunen entfallen. Justizminister Volker Wissing (parteilos) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) fordern eine schnelle Verabschiedung im Bundestag, doch angesichts der Minderheitsregierung ist der Erfolg des Vorhabens ungewiss. Die Immobilienwirtschaft kritisiert die bisherigen Regelungen als wirkungslos gegen die Grundprobleme des Wohnungsmarkts.
Zoll durchsucht bei Engel & Völkers: Verdacht auf Scheinselbstständigkeit
Der Zoll hat bundesweit Geschäftsräume von Engel & Völkers durchsucht. Der Vorwurf: Scheinselbstständigkeit in der Immobilienvermittlung. Das Unternehmen zeigt sich kooperativ, doch die Ermittlungen laufen weiter. Nach ersten Erkenntnissen ist aber nur ein einzelner Lizenznehmer des renommierten Makler-Netzwerks ins Visier der Behörden geraten.
Am Dienstag hat der Zoll 18 Objekte von Engel & Völkers (E&V) und weiteren Unternehmen durchsucht. Der Verdacht: Immobilienmakler sollen als Scheinselbstständige geführt worden sein, um Sozialabgaben zu umgehen. Bei der Aktion waren über 300 Beamte im Einsatz, die Beweismittel sicherten und Zeugen vernahmen. Laut E&V betrifft der Vorwurf allerdings nur einen Lizenznehmer. Das Unternehmen betont, es kooperiere vollumfänglich mit den Behörden und wolle die Vorwürfe rasch aufklären. E&V agiert im Franchisesystem, d.h. die einzelnen Büros sind unabhängige Firmen, was grundsätzlich rechtlich undenklich ist. Die Franchisenehmer müssen Lizenzgebühren für die Nutzung des Firmennamens abführen, profitieren dafür aber beispielsweise von Marketingaktivitäten oder können Tools und Services der Zentrale nutzen. Alle Partner verpflichten sich zudem, rechtliche und ethische Standards einzuhalten. Bei Verstößen drohen Abmahnungen oder Lizenzentzug.
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BGH zu Gedenkstein-Streit: Wenn persönliche Befindlichkeiten auf Gemeinschaftsrecht prallen
Ein Gedenkstein in einer Wohnanlage bleibt zulässig, wenn er den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entspricht. Das hat ein Gericht entschieden und dabei die Grenzen von baulichen Veränderungen und persönlichen Interessen abgesteckt.
Ein Gedenkstein für einen verstorbenen Oberbürgermeister darf in einem Ziergarten einer Wohnungseigentumsanlage aufgestellt werden. Das entschied ein Gericht, nachdem eine Eigentümerin dagegen Anfechtungsklage erhoben hatte. Die bauliche Veränderung verstoße weder gegen die Gemeinschaftsordnung noch führe sie zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage. Im konkreten Fall füge sich der künstlerisch gestaltete Stein in den Charakter des Ziergartens ein und beeinträchtige nicht dessen Erholungsfunktion. Die subjektive Ablehnung durch die klagende Eigentümerin sei dabei unerheblich, da die Maßnahme objektiv gerechtfertigt sei und die bindenden Vorgaben der Gemeinschaftsordnung erfülle.
Schnäppchen oder Schneeflop? Tiroler Skigebiet im Ausverkauf
Für 1,8 Millionen Euro können Interessenten ein ganzes Skigebiet in Jungholz, Tirol, erwerben. Das Areal bietet Pisten, Lifte und Schneekanonen, doch die Zukunft hängt an einem Investor. Ohne Käufer droht der Rückbau.
Das Skigebiet Jungholz in Tirol wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf angeboten. Zum Angebot gehören rund 10 Pistenkilometer, mehrere Lifte, Schneekanonen, Grundstücke und Immobilien. Der Kaufpreis liegt bei etwa 1,8 Millionen Euro, doch für Modernisierungen wären weitere 1,5 Millionen Euro erforderlich. Die Gemeinde hatte in der Wintersaison 2023/24 bereits finanzielle Hilfe geleistet, doch der Betrieb wurde vorerst eingestellt. Ohne Käufer droht nun der Rückbau der Anlagen. Erste Interessenten sollen bereits vorhanden sein.