08.01.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Baubranche: Experten erwarten Aufschwung
Die Baubranche kämpft derzeit mit einer außergewöhnlich schwachen Auftragslage. Doch es gibt Hoffnung: Bereits in diesem Jahr könnte eine Stabilisierung eintreten, und ab 2026 wird ein deutlicher Aufschwung erwartet.
Laut einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird das preisbereinigte Bauvolumen 2026 voraussichtlich um 2 Prozent wachsen. Für 2024 sehen die Experten noch einen Rückgang von 4 Prozent, 2025 nur noch von knapp 1 Prozent. Diese Entwicklung lässt sich laut DIW vor allem auf die zuletzt leicht gesunkenen Zinsen zurückführen, die das Bauen wieder erschwinglicher machen. Außerdem rechnen die Ökonomen damit, dass sich die Konjunktur Mitte dieses Jahres erholen wird. Dadurch könnten die derzeit hohen Ersparnisse verstärkt ausgegeben und neue Wohnbauprojekte angestoßen werden, die dann ab 2026 umgesetzt werden. Dennoch dürfte das Bauvolumen laut DIW im nächsten Jahr immer noch um gut 7 Prozent unter dem Spitzenwert von 2021 liegen, beim Wohnungsneubau sogar noch um rund 25 Prozent.
Wegen ungebremstem Solar-Ausbau: Zu Ostern drohen Stromabschaltungen
Deutschlands Stromnetz gerät durch den rasanten Ausbau von Solarenergie immer mehr unter Druck. Kommt es bald zu regionalen Netzabschaltungen?
Tatsächlich drohen die hohen Solarstrom-Überschüsse, die Netzfrequenz ins Ungleichgewicht zu bringen. Bereits kleine Abweichungen vom Sollwert von 50 Hertz können einen Zusammenbruch des Stromnetzes verursachen. Um dies zu verhindern, kann im äußersten Notfall eine zeitlich begrenzte, regionale Netzabschaltung erfolgen. Laut einer Prognose des Stromhändlers CFP Flexpower könnte es bereits an Ostern zu einem deutlichen Stromüberangebot kommen, das sich selbst durch Stromexporte nicht mehr bewältigen ließe. Auch die Solar-Unternehmen Enpal und 1Komma5° warnen bereits, dass Netzbetreiber an Ostern oder Pfingsten womöglich gezielt Regionen vom Stromnetz nehmen müssten.
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Immer mehr Unternehmen organisieren Wohnungen für ihre Mitarbeiter
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum erschwert es vielen deutschen Unternehmen, dringend benötigte Arbeitskräfte zu gewinnen. Firmen versorgen ihre Beschäftigten daher immer öfter mit Wohnraum.
Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor. Demnach unterstützen mittlerweile 17 Prozent der Unternehmen ihre Mitarbeiter beim Thema Wohnen. Etwa 5 Prozent stellen Beschäftigten dabei ganz konkret Wohnungen zur Verfügung. Wenig überraschend unterstützen größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden bei der Wohnraumversorgung häufiger direkt als kleine und mittlere Unternehmen. Jedoch setzten auch kleinere Betriebe zunehmend auf praktische und finanzielle Hilfen bei der Wohnungssuche. Dazu gehören etwa die Beauftragung von Maklern oder finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Wohneigentum.
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BGH-Urteil zu Eigenbedarfskündigung: Bürgerliches Gesetzbuch gegen DDR-Recht
Der Vermieter einer Wohnung im ehemaligen Ost-Berlin fordert nach einer Kündigung die Räumung der Immobilie. Der Mietvertrag stammt jedoch noch aus DDR-Zeiten, in denen besonders strenge Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen galten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
Die Räumungsklage des Vermieters hatte zunächst vor dem Berliner Amtsgericht Erfolg, wurde anschließend jedoch vom Landgericht mit Verweis auf das Zivilgesetzbuch der DDR abgewiesen. Dieses sieht eine Kündigung durch den Vermieter nur bei „dringendem Eigenbedarf aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen“ vor. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und stellte klar, dass für DDR-Altmietverträge § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gilt, wonach Eigenbedarf vorliegt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Die besonderen Schutzvorschriften des DDR-Rechts seien seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hinfällig, da der Gesetzgeber die Beendigung von Mietverhältnissen abschließend geregelt hat. Das Landgericht muss nun prüfen, ob der geltend gemachte Eigenbedarf nach den Maßstäben des BGB tatsächlich besteht. Die pauschale Behauptung des Vermieters reicht dafür nicht aus.
Das sind die Wohnraumkonzepte der Zukunft
Das neue Jahr eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten, sondern inspiriert auch zu innovativen Wohnideen. Ob Tiny Houses, Co-Living oder smarte Apartments – so sehen die Wohnkonzepte der Zukunft aus.
Wer Minimalismus mit Nachhaltigkeit verbinden will, könnte an einem Tiny House Gefallen finden. Auf einer Wohnfläche von 20 bis 40 Quadratmetern bieten Tiny Houses sowohl Küche als auch Schlafbereich und lassen sich auch an einen neuen Ort mitnehmen. Allerdings sind in Deutschland ein passender Stellplatz und Genehmigungen verpflichtend. Ein weiteres modernes Wohnkonzept ist das sogenannte Co-Living: Hier werden private Räume – wie ein eigenes Schlafzimmer – mit geteilten Bereichen wie Küche, Wohnzimmer oder sogar Arbeitsräumen kombiniert. Die perfekte Lösung für Großstädter, die Anschluss suchen und gleichzeitig Geld sparen wollen. Für Technikliebhaber, die Komfort und Effizienz schätzen, bietet sich ein Smart Home an. Vom Licht über die Heizung bis hin zum Kühlschrank lässt sich hier alles per App regeln und dank intelligenter Systeme Energie sparen.
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