25.03.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Maklervertrag nichtig: BGH urteilt über Regeln zur Provisionsteilung
Der Bundesgerichtshof hat erneut klargestellt: Beim Verkauf eines Einfamilienhauses darf die Maklerprovision nicht einseitig auf die Käufer abgewälzt werden. Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision strikt geteilt werden – auch wenn ein Dritter, etwa die Ehefrau des Eigentümers, den Vertrag unterschreibt. Andernfalls ist der Vertrag nichtig. Ein deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz im Immobilienmarkt.
Laut aktuellem BGH-Urteil ist ein Maklervertrag unwirksam, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist, aber eine ungleiche Provision vereinbart wurde.
Im verhandelten Fall wurde die Maklerin zwar offiziell von der Ehefrau des Verkäufers beauftragt, forderte aber eine höhere Provision vom Käufer – unzulässig, entschied das Gericht. Der sogenannte Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB) gilt auch dann, wenn ein Dritter den Makler beauftragt, um den Verbraucherschutz nicht zu unterlaufen. Zudem präzisiert der BGH, wann ein Objekt als Einfamilienhaus gilt: Auch kleinere gewerbliche Nutzflächen oder Einliegerwohnungen ändern daran nichts, solange sie untergeordnet bleiben.
In einem weiteren Urteil betonte der BGH, dass auch bei einem Makleralleinauftrag durch den Verkäufer der Käufer nicht mit den vollen Kosten belastet werden darf. Der Richterspruch stärkt somit die Position von Käufern. Makler müssen ihre Provisionsmodelle nun noch sorgfältiger gestalten.
ANZEIGE
Wohlfühlklima für Ihr Zuhause
Das dezentrale Lüftungsgerät Zehnder ComfoSpot 55 Twin eignet sich optimal für Wohnungen – sei es im Neubau oder bei Renovierungen. Zudem arbeitet es sehr leise und benötigt zur Installation nur einen minimalen Eingriff in die Gebäudesubstanz.
Milliarden für Brücken – aber wo bleibt der Beton für Wohnungen?
Mit dem Sondervermögen und den geplanten Investitionen in die Infrastruktur droht der Wohnungsbau auf der Strecke zu bleiben, fürchten Experten. Mieten könnten weiter steigen und der Traum vom Eigenheim für viele unerreichbar werden. Besonders kritisch sehen sie die mögliche Abschaffung des Bauministeriums. Die Folge: weniger Wohnungen, mehr soziale Sprengkraft.
Die Vorstandschefs von Wüstenrot und Schwäbisch Hall warnen vor einer Zuspitzung der Wohnungsnot, wenn die nächste Bundesregierung den Wohnungsbau aus dem Fokus verliert. Besonders kritisch sehen die Bausparkassenchefs die Überlegung, das Bauministerium in ein Infrastrukturressort einzugliedern – das koste Zeit, die man angesichts der Baukrise nicht habe. Gleichzeitig könnte das milliardenschwere Investitionspaket für Straßen und Brücken den Wohnungsbau weiter schwächen, da Fachkräfte fehlen. Vorschläge wie der Gebäudetyp E könnten Baukosten senken, stehen jedoch juristisch auf wackligem Fundament. Zudem fordern die Experten mehr staatliche Förderung für Eigenkapitalaufbau und Eigentumserwerb. Ohne schnelle Maßnahmen drohen laut den Experten soziale Spannungen – bei Mietern wie bei potenziellen Eigentümern.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Berlins Wohnungsmarkt zermürbt seine Macher – Unternehmer Ziegert am Ende
Der bekannte Berliner Immobilienunternehmer Nikolaus Ziegert hat Insolvenz angemeldet. Die Pleite zeigt: Nicht nur Mieter, auch Projektentwickler geraten in der Hauptstadt zunehmend unter Druck.
Nach fast 40 Jahren und über 20.000 verkauften Wohnungen hat die Ziegert Group Insolvenz angemeldet. Die Gründe: hohe Zinsen, steigende Baukosten und eine Kaufzurückhaltung auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit die Struktur des Unternehmens und die Möglichkeiten einer Fortführung. Ob Sanierung oder Abwicklung folgt, ist noch offen. Die Senatsverwaltung sieht die Branche insgesamt vor enormen Herausforderungen. SPD-Politiker Matthias Kollatz vermutet ein überholtes Geschäftsmodell hinter dem Absturz. Der Fall Ziegert steht sinnbildlich für den dramatischen Umbruch auf dem einst heiß umkämpften Immobilienmarkt Berlins.
Wohnungsbau stockt – trotzt Hessen? Neue Bauordnung soll Tempo bringen
Hessen will den Wohnungsbau mit einer Reform der Landesbauordnung beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem gelockerte Stellplatzpflichten in Städten sowie einfachere Genehmigungen für Dachausbauten. Bringt das mehr Flexibilität?
Die hessische Landesregierung plant eine Reform der Bauordnung, um schneller und unkomplizierter Wohnraum zu schaffen. Besonders in den fünf größten Städten soll bei Neubauten mit bis zu 14 Einheiten künftig keine Stellplatzpflicht mehr gelten. Auch für Dächer soll es schneller Genehmigungen geben, wenn dadurch zusätzliche Wohnungen entstehen. Das Vorhaben basiert auf Empfehlungen einer Expertenkommission und wird von Architekten und Stadtplanern als Schritt in Richtung klimafreundliches Bauen begrüßt. Die Bauwirtschaft lobt den Reformansatz, fordert aber weitergehende Erleichterungen, insbesondere bei Stellplätzen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause 2025 eingebracht und im Herbst beschlossen werden.