03.04.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Drohender Preisschock durch europäischen Emissionshandel – kommt nun das Klimageld?
Ab 2027 gilt für den deutschen Gebäudesektor der europäische CO2-Emissionshandel. Vielen Haushalten droht dann ein massiver Anstieg der Heizkosten. Das sorgt für neue Forderungen nach einem Klimageld.
Wenn im Jahr 2027 der nationale in den europäischen Emissionshandel aufgeht, dürften sich aufgrund von Änderungen bei der CO2-Bepreisung Benzin, Öl und Gas deutlich verteuern. Als Ausgleich wurde bereits im damaligen Koalitionsvertrag der Ampel ein Klimageld angekündigt, was jedoch nie umgesetzt wurde. Nun werden entsprechende Forderungen an die künftige Bundesregierung immer lauter. Um die zu erwartenden Preissteigerungen abzufedern, sollten Union und SPD schnell und konkret einen sozialen Kompensationsmechanismus auf den Weg bringen, so Lars Felder vom Deutschen Institut der Wirtschaft (DIW). Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) forderte die designierte Regierung derweil auf, einen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Union einzureichen und so 5,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur sozialen Abfederung zu erhalten.
Wohninvestments ziehen weiter an
Der deutsche Investmentmarkt für Wohnimmobilien setzt seinen Aufwärtstrend nach dem Jahreswechsel fort. Im ersten Quartal näherte sich das Transaktionsvolumen erneut den Spitzenwerten vergangener Boomzeiten an.
Laut einer Analyse des Beratungshauses Lübke Kelber belief sich das Transaktionsvolumen in den ersten drei Monaten des Jahres auf 2,4 Milliarden Euro – der zweithöchste Wert seit 2022. Auch die Zahl der gehandelten Wohnungen war mit rund 19.800 Einheiten im Vergleich zu den Vorquartalen hoch und lag deutlich über dem Durchschnitt seit 2023. Als zentralen Markttreiber sieht das Beratungshaus weiterhin das knappe Angebot, das zu steigenden Mieten führt. Zudem trage ein attraktiveres Einstiegspreisniveau bei Bestandsimmobilien zur Belebung des Marktes bei.
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Vermieter aufgepasst: Verjährungsfrist für Schäden kann bereits durch Schlüsseleinwurf starten
Um Schäden durch frühere Mieter geltend zu machen, haben Vermieter nach Rückerhalt ihrer Immobilie maximal sechs Monate Zeit. Wie ein Urteil zeigt, kann die Verjährungsfrist allerdings bereits durch Einwurf des Schlüssels beim Vermieter beginnen – auch wenn das Mietverhältnis offiziell noch nicht beendet ist.
Im konkreten Fall hatte ein Mieter den Mietvertrag gekündigt und war anschließend bereits einige Monate vor dem offiziellen Ende des Mietverhältnisses ausgezogen. Die Schlüssel warf er in den Briefkasten des Vermieters – gegen dessen Willen. Spätere Schadensersatzforderungen des Vermieters lehnte er ab, mit der Begründung, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist bereits mit der Schlüsselrückgabe begonnen habe und somit inzwischen abgelaufen sei. Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht und stellte fest, dass durch den Schlüsseleinwurf die Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters geändert wurden. Dadurch habe dieser die Möglichkeit erhalten, die Mietsache ungestört zu untersuchen. Die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche sei somit zu dem Zeitpunkt gestartet, an dem der Vermieter Kenntnis vom Schlüsseleinwurf erlangte.