08.04.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Kleiner Silberstreifen im Wohnungsbau
Im Wohnbau scheint es langsam aufwärtszugehen. Zwar klagt noch immer mehr als jedes zweite Unternehmen über Auftragsmangel, allerdings ist die Zahl rückläufig und die Menge an genehmigten Wohnungen nimmt im März ebenfalls zu.
Laut einer Analyse des ifo Instituts klagten im März 54 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau über Auftragsmangel – ein Prozentpunkt weniger als im Februar. Grund für verhaltenen Optimus bieten auch die Baugenehmigungen: Im Januar wurden mit 18.000 rund 7 Prozent mehr Wohnimmobilien genehmigt als im gleichen Monat des Vorjahres.
BGH: Notwegerecht darf auch zum Parken genutzt werden
Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks, die dieses nur über ein fremdes Grundstück erreichen können, dürfen letzteres auch zum Parken ihres Autos überqueren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein aufgehoben.
Im Streit lagen Nachbarn aus Kiel wegen eines sogenannten gefangenen Grundstücks. Eigentümer und Mieter einer hintergelagerten Doppelhaushälfte mussten, um zu ihren Häusern zu kommen, über das vorne an der Straße gelegene Grundstück fahren. Ein Notwegerecht erlaubt dies auch. Die Bewohner des vorderen Grundstücks wollten aber nicht zulassen, dass die hinteren Nachbarn auch ihre Autos parkten. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Die BGH-Richter urteilten nun im Sinne der hinteren Grundstückseigentümer: Sie dürfen nach Belieben auf ihrem eigenen Grundstück parken. Das Notwegerecht regelt nur die erlaubte Überquerung das anderen Grundstücks – ob das zum Parken oder nicht geschieht, ist laut BGH nicht von Belang.
Stadtwerke zweifeln an Energiewende
Die kommunalen Energieversorger halten es nicht für machbar, bis 2045 gänzlich klimaneutral zu sein. Die Pläne der Regierung sehen vor, dass unter anderem auch die Stadtwerke bis zu diesem Datum ohne fossile Brennstoffe auskommen müssen. Eine Umfrage zeigt nun, dass die Mehrheit der Energieversorger zweifelt, ob das innerhalb der nächsten 20 Jahre gelingen kann.
Demnach glauben 62 Prozent der 87 befragten lokalen Versorger nicht, dass Deutschland die Dekarbonisierung bis 2045 gelingen kann. Größter Sorgenpunkt ist dabei die Finanzierung: Um Netze umzurüsten oder zu verlegen, Blockkraftwerke oder regenerative Stromerzeugung zu bauen, sind Investitionen in Milliardenhöhe nötig. 89 Prozent der Stadtwerke sehen daher in den nötigen Ressourcen für die Energiewende den größten Fallstrick. Zumal die Hauptanteilseig ner der örtlichen Energieversorger meist die Kommunen sind, die oftmals selbst hoch verschuldet sind.
Gerichtsurteil: Index-Miete muss klar kenntlich sein
Wird bei einem Mietvertrag über Wohnraum eine Index-Miete vereinbart, muss dieser Umstand im Mietvertrag klar verständlich und deutlich ersichtlich festgehalten werden. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter den knappen Hinweis auf die Index-Miete am Vertragsende unter „Sonstige Vereinbarungen“ festgehalten.
Das war nicht rechtens, so die Richter. Der Paragraf des Mietvertrages, der die Miethöhe regelt, enthielt nämlich keinerlei Hinweis, dass es sich um einen Indexmietvertrag handelt. Dass eine solche Vereinbarung sich am Ende des Schriftstücks unter dem Punkt „Sonstiges“ versteckt, sei für die Mieter aus Sicht des Landgerichts nicht zu erwarten. Zudem kam hinzu, dass der Passus lediglich auf den entsprechenden Paragrafen im BGB verwies, ohne die Auswirkungen auf die künftige Miete zu erläutern. Somit ist die Klausel unwirksam.
Mehr Infos zu Indexmietverträgen lesen Sie auch im Ratgeber von immowelt.
In leeren Büros könnten 150.000 Wohnungen entstehen
Büroflächen stehen leer und Wohnraum ist Mangelware. Laut einer Studie gibt es in deutschen Großstädten Potenzial für bis zu 150.000 Wohnungen durch Umwidmung.
Vor allem in urbanen Randlagen sehen die Studienautoren Entwicklungsmöglichkeiten, da in Business-Parks der Leerstand besonders ausgeprägt sei. Zwar seien die Umbauten aus baulicher und rechtlicher Sicht stets eine Herausforderung, allerdings gibt es meist bereits eine ÖPNV-Anbindung sowie Tiefgaragen- oder Parkhausparkplätze. Zudem würde der neue Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung auskommen. In der Realität sind Umnutzungen aber meist noch selten. Die Eigentümer scheuen hohe Kosten und befürchten Bilanzverluste, wenn die ehemals hoch rentablen Büroflächen umgewidmet werden. Dass durch die Umbauten in großer Menge günstiger Wohnraum entstehen kann, glauben aber auch die Studienautoren nicht. Die
Umwandlungen verursachen zusätzliche Kosten, die sich dann durch höhere Mieten refinanzieren müssen.
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