06.05.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnungsnot, Kostenexplosion: Neue Bauministerin Hubertz übernimmt im Krisenmodus
Die SPD hat entschieden: Verena Hubertz übernimmt das Bundesbauministerium. Die 37-jährige Gründerin und Abgeordnete setzte sich gegen andere prominente Namen durch – und übernimmt das Ressort in einer der schwierigsten Phasen der Wohnpolitik.
Nach wochenlangem Spekulieren steht fest: Verena Hubertz wird neue Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die gebürtige Triererin bringt Gründergeist und wirtschaftliche Erfahrung mit – vor ihrer politischen Karriere leitete sie das Startup Kitchen Stories. Im Bundestag profilierte sie sich als Fraktionsvize der SPD und wohnungspolitische Sprecherin. Im Rennen um die Nachfolge von Klara Geywitz galt sie zunächst als Außenseiterin, doch setzte sich letztlich gegen bekannte Parteigrößen wie Michael Müller und Carsten Schneider durch. Der bisherige Ostbeauftragte wird stattdessen Bundesumweltminister.
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Vertrauen kehrt zurück an den Markt – und mit ihm die Käufer
Nach langer Zurückhaltung steigt das Transaktionsvolumen am Immobilienmarkt spürbar: Laut IVD legten die Umsätze im ersten Quartal 2025 um über 12 Prozent zu. Besonders stark: Berlin, Sachsen und Hessen.
Der Immobilienmarkt zeigt klare Erholungstendenzen: Laut aktueller Marktanalyse des IVD wuchs das Transaktionsvolumen bei Immobilien mit Grunderwerbsteuer im ersten Quartal 2025 auf 70,2 Milliarden Euro – ein Plus von 12,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. In Berlin stiegen die Umsätze sogar um über 56 Prozent. IVD-Präsident Dirk Wohltorf sieht den Grund für den Aufschwung in stabilisierten Bauzinsen und einer wachsenden Zuversicht der Käufer nach der Verunsicherung durch das Heizungsgesetz. Besonders gefragt: Immobilien als Kapitalanlage oder Altersvorsorge. Nordrhein-Westfalen bleibt mit knapp 20 Prozent Marktanteil weiterhin Spitzenreiter unter den Bundesländern.
Strom vom Dach bald verboten? Was der BGH jetzt klärt
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 13. Mai über die Zukunft von Mieterstrommodellen. Nach einem EuGH-Urteil wackeln die bisherigen Privilegien für dezentrale Energieversorgung – Eigentümer fürchten um ihre Geschäftsmodelle.
Wird Mieterstrom bald unattraktiv? Nächste Woche entscheidet der Bundesgerichtshof über den regulatorischen Status von Kundenanlagen, die Mieter etwa über Photovoltaik oder BHKW mit Strom versorgen. Die bisherigen Privilegien dieser dezentralen Modelle stehen auf dem Spiel – denn der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember Zweifel an der Europarechtskonformität der deutschen Ausnahmeregeln geäußert. Betroffen sind vor allem Eigentümer und Betreiber von Mieterstromanlagen, die nun Rechtsunsicherheit und mögliche Mehrkosten befürchten. Der Fall aus Zwickau, bei dem eine Kundenanlage mit fast 300 Einheiten nicht anerkannt wurde, könnte bundesweite Folgen haben. Noch ist offen, wie der BGH das EuGH-Urteil auslegt – die Branche hofft auf Spielraum.
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Ferienwohnungen im Visier – stellt Lübeck bundesweite Weichen?
Im jahrelangen Streit um Ferienwohnungen in der Altstadt lenkt die Stadt Lübeck ein: Die umstrittene Satzung zum Schutz der Wohnnutzung soll aufgehoben werden. Ein Gericht hatte das Verbot bereits gekippt.
Die Stadt Lübeck zieht Konsequenzen aus dem juristischen Dauerstreit um Ferienwohnungen: Bausenatorin Joanna Hagen will die bisherige Satzung zur Wohnraumerhaltung streichen. Diese hatte die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft untersagt, wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Schleswig kassiert. Nach Angaben der Bausenatorin will die Stadt keine Rechtsmittel einlegen – das Urteil habe klargemacht, wie mit künftigen Umnutzungsanträgen umzugehen sei. Bereits im Vorjahr war ein ähnliches Verbot rechtlich gescheitert. Damit endet ein Kapitel, das auch für andere Kommunen in Deutschland wegweisend sein könnte.