27.05.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Entsetzen in Immobilienbranche über neue Mietpreisbremse
Die geplante Ausweitung der Mietpreisbremse sorgt in der Immobilienbranche für Aufruhr. Verbände und Projektentwickler kritisieren, dass ihnen die Kalkulationsgrundlagen nachträglich entzogen werden. Juristen warnen zudem vor erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken.
Wie Ende voriger Woche bekannt wurde, plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die Mietpreisbremse um vier Jahre zu verlängern und sie erstmals auch auf Gebäude auszuweiten, die bis 2019 errichtet wurden, was bei Wiedervermietungen nur noch 10 Prozent Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulässt. Branchenvertreter sind geschockt. Verbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) kritisieren die Pläne scharf. Sie warnen vor massiver Verunsicherung, da bisherige Investitions- und Businesspläne auf der Annahme beruhten, dass diese Neubauten von der Bremse ausgenommen sind. Kritiker fürchten, dass die Maßnahme die jüngsten Erholungstendenzen im Wohnungsneubau abwürgen könnte, weil Entwickler befürchten müssten, schon nach kurzer Zeit unter die Mietpreisregulierung zu fallen. Auch rechtlich gilt der Entwurf als problematisch, da eine rückwirkende Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft, wie der GdW betont. Zusammenfassend sehen viele Experten die Pläne als widersprüchlich zur angekündigten Entlastung im Baurecht und als Gefahr für das dringend benötigte Neubauangebot.
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Zwischen Wagnis und Wachstum: Neue Folge des immowelt Podcasts
Frischer Wind für den Podcast 2 Zimmer, Küche, Talk! von immowelt: In Staffel 2 spricht Moderator Harald Greising monatlich mit spannenden Persönlichkeiten aus der Branche – offen, ehrlich und mit echtem Mehrwert für Immobilienprofis.
In dieser Folge trifft unser Host Harald Greising auf Stefan Nölker, CEO von FALC Immobilien. Gemeinsam sprechen sie über Stefans Weg vom Quereinsteiger zum Geschäftsführer und Stefan teilt Erfahrungen, die Mut machen und zum Nachdenken anregen.
Elementarschäden: Akzeptanz für Versicherungspflicht hoch
Der Bundesrat fordert seit Jahren für Immobilienbesitzer eine
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, um Bürger und Staat besser gegen Extremwetterrisiken abzusichern. Eine ifo Studie zeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung höher ist als gedacht.
39 Prozent der Befragten sprachen sich für einen Versicherungszwang aus. Weitere 34 Prozent äußerten sich neutral, waren aber grundsätzlich nicht ablehnend. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird als fairer und effizienter empfinden als staatliche Hilfen nach Katastrophen. Die Bundesregierung prüft seit Jahren entsprechende Forderungen des Bundesrats, der bereits 2023 und 2024 auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, aber eine gesetzliche Regelung blieb bisher aus. Verfassungsrechtlich wäre eine solche Pflichtversicherung möglich, doch die konkrete Prämienhöhe hängt von der Gefährdungsklasse des Gebäudes ab und kann von unter 100 bis zu mehreren hundert Euro jährlich reichen. Ökonomen verweisen außerdem auf das Samariterdilemma: Weil der Staat oft im Schadensfall zahlt, verzichten viele auf eine freiwillige Versicherung. Eine verpflichtende Absicherung könnte nicht nur die Eigenvorsorge stärken, sondern auch die öffentlichen Haushalte entlasten und besser auf die steigenden Klimarisiken reagieren.
E-Bikes: Müssen Vermieter das Laden erlauben?
Fahrräder mit elektrischem Antrieb werden immer populärer. Weil die Akkus der E-Bikes und Pedelecs regelmäßig geladen werden müssen, ergeben sich in Mietwohnungen neue Fragen und potenzielle Streitpunkte, die es beim klassischen Drahtesel nicht gab. Denn der Akku ist eine potenzielle Brandgefahr.
Grundsätzlich dürfen Vermieter das Laden von Rad-Batterien in der Wohnung nicht verbieten. Mieter müssen allerdings Sorgfalt tragen, dass beim Laden keine zusätzliche Brandgefahr besteht – beispielsweise durch beschädigte Kabel oder leicht entflammbares Material in der Nähe des Ladevorgangs.
Wollen Mieter ihr Fahrrad allerdings auf Gemeinschaftsflächen wie einem Radkeller oder dem Flur aufladen, muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Denn für diese Flächen gibt es im Regelfall strengere Bestimmungen für Brandschutz sowie die Nutzung als Fluchtweg. Zudem ist das Laden an einer Gemeinschaftssteckdose tabu, denn diese Kosten trägt die gesamte Hausgemeinschaft. Mieter mit E-Bike sind also gut beraten, sich im Vorfeld mit ihrem Vermieter in Kontakt zu setzen, um nachher Ärger zu vermeiden.
Menge an Sozialwohnraum schrumpft weiter
Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland ist 2024 erneut gesunken und liegt mit rund 1,05 Millionen auf einem historischen Tiefstand. Es fallen mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, als neue gebaut werden.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken gab es Ende 2024 nur noch etwa 1,05 Millionen Sozialwohnungen – rund 26.000 weniger als im Vorjahr und deutlich weniger als die 1,5 Millionen vor zehn Jahren. Die Partei kritisiert, dass die Regierung das Ziel von 100.000 neuen Sozialwohnungen jährlich verfehlt und ihre Trendwende beim sozialen Wohnungsbau nicht erreicht hat. Der zentrale Grund für den Rückgang der Sozialwohnungen ist das Auslaufen der Sozialbindung. In der Regel ist diese mit einer Laufzeit von 15 bis 40 Jahre nach Fertigstellung angelegt. Im Anschluss können die Wohnungen auf dem freien Markt angeboten oder verkauft werden.
Stimmung der Immobilienfinanzierer weiter gedrückt
Das Volumen an neuen Immobilienfinanzierungen ist zwar zuletzt
kräftig gestiegen, Feierstimmung herrscht in der Branche deswegen trotzdem nicht. Das Konjunkturbarometer der Immobilienfinanzierer steigt zwar leicht, notiert aber weiter deutlich im negativen Bereich.
Das BF.Quartalsbarometer hat sich von -10,94 Punkten leicht auf -9,58 erhöht. Die Stimmung unter den befragten Kreditinstituten ist also weiter gedrückt, dem Markt insgesamt wird eine eingeschränkte Finanzierungsbereitschaft attestiert. Allerdings klart im Neukundengeschäft der Himmel langsam auf: Jeder 2. Panelteilnehmer meldet nun schon steigende oder zumindest stabile Abschlüsse. Die Skala des Stimmungsindex reicht von -25 bis +25. Erst bei positiven Werten würde man von uneingeschränkt positiven Geschäftsaussichten sprechen.
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