30.05.2025
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Mietpreisbremse wird verlängert, aber nicht ausgeweitet
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen, um Mieter weiterhin vor stark steigenden Mieten zu schützen. Eine geplante Ausweitung auf Gebäude neueren Baujahres wurde jedoch vorerst nicht umgesetzt – wohl auch, weil Branchenverbände dagegen Sturm liefen. Justizministerin Stefanie Hubig möchte dieses Thema aber noch einmal in den Koalitionsfraktionen ansprechen.
Der vom Kabinett am 28. Mai 2025 beschlossene Gesetzentwurf verlängert die seit 2015 geltende Mietpreisbremse, die ansonsten Ende des Jahres ausgelaufen wäre, um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029. Während Neubauten mit Erstnutzung nach September 2014 weiterhin von der Regelung ausgenommen bleiben, gibt es innerhalb der Koalition Diskussionen darüber, ob dieser Stichtag angepasst werden sollte. Der Deutsche Mieterbund fordert, auch Gebäude, die vor mehr als zehn Jahren errichtet wurden, künftig einzubeziehen, da diese faktisch keine Neubauten mehr seien. Justizministerin Hubig betont, dass die Koalitionsfraktionen die Möglichkeit hätten, diesen Punkt im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen. Ziel bleibt es, die Miethöhen bei Neuvermietungen zu begrenzen und die rechtliche Grundlage dafür zu verlängern, um Mieter besser zu schützen.
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Bauministerin legt Bauturbo-Gesetz vor
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Bauturbo vorgelegt, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei Bauvorschriften, Sonderregeln für angespannten Wohnungsmarkt und flexiblere Lärmschutzregelungen. Ziel ist es, schneller neue Wohnungen zu schaffen und bestehende Flächen effizienter zu nutzen.
Das Papier sieht vor, den Wohnungsbau ähnlich zu erleichtern wie bereits bei Bauten für Geflüchtete, insbesondere durch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB). Zudem sollen wichtige Schutzregelungen, wie das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen und die Bestimmung angespannten Wohnungsmarkts um fünf Jahre verlängert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf flexibleren Lösungen bei Lärmkonflikten: Die Technische Anleitung Lärm soll künftig nur noch als Orientierungshilfe dienen, um in Einzelfällen zugunsten des Wohnungsbaus abweichen zu können. Gemeinden dürfen bis Ende 2030 solche Abweichungen genehmigen, wenn dadurch mindestens sechs neue Wohnungen entstehen oder bestehender Wohnraum reaktiviert wird. Der Entwurf ist als Referentenentwurf der erste Schritt, bevor das Gesetz zur weiteren Beratung ins Bundeskabinett kommt.
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Abofalle statt Beratung: Mieterhilfe in der Kritik
Die Mieterhilfe e.V. wirbt damit, Mieter bei Streitigkeiten und Problemen mit Vermietern zu beraten. Nun mehren sich aber die Vorwürfe, dass der Verein wohl vor allem kostenpflichtige Mitgliedschaften verkaufen will und kaum brauchbare Beratungsleistungen anbietet.
Die Tatsache, dass es sich bei der Mieterhilfe um einen eingetragenen Verein handelt und Namensähnlichkeit mit den Mietervereinen, erweckt bei vielen Nutzern den Eindruck, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt. Während die deutschlandweiten Mietervereine aber zentral im Deutschen Mieterbund (DMB) organisiert sind, ist die Mieterhilfe dort nicht Mitglied. Nach Recherchen des Spiegels kritisieren Betroffene bei der Mieterhilfe lange Wartezeiten, schlechte Erreichbarkeit und fehlende Beratungsleistungen sowie undurchsichtige Abo-Bedingungen. Wer seine Mitgliedschaft während der gesetzlichen Widerrufszeit kündigen möchte, bekommt schnell Inkasso-Forderungen. Mehrere Gerichte mahnten die Mieterhilfe für ihr Geschäftsgebaren bereits ab – der Verein bietet seinen Service aber unverändert an.
Mehr Schein als Sein: Immo Tommy erneut in der Kritik
Tomislav Primorac, auch als Immo Tommy bekannt, geriet Mitte 2024 in die Schlagzeilen, als Recherchen des NDR und des Spiegels nahelegten, dass der Finfluencer sich an Anlegern mit überteuerten Immobilien und dubiosen Finanzierungskonstrukten bereichert haben könnte. Nun ist Primorac wieder in die Kritik geraten. Ein Post auf LinkedIn soll zeigen, dass es der Influencer offenbar mit der Wahrheit nicht immer ganz so genau nimmt.
Primoracs Beitrag im Netz suggeriert, dass er gemeinsam mit seinem Sohn im Privatjet von Stuttgart aus nach Berlin zum DFB-Pokalfinale geflogen sei. Die beiden posieren vor einem Flugzeug sowie im Olympia-Stadion. Nach Recherchen der Stuttgarter Zeitung ist das auf dem Foto zu sehende Flugzeug aber gar nicht nach Berlin geflogen. Die Realität in Sozialen Medien zurechtzubiegen, ist zunächst nicht grundsätzlich verboten. Die Stuttgarter Zeitung rechtfertigt ihre Berichterstattung aber mit dem bundesweiten Medieninteresse an Primorac und seinen fragwürdigen Geschäften. Und dass auch dieser Fall zeigt, dass es der Immobilienvermittler mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt. Primorac erklärte zu den Vorwürfen, er sei mit einem anderen Privatjet geflogen – das Foto, auf dem er vor der anderen Maschine posiert, sollte lediglich zur Illustration der Reise dienen.