04.07.2025
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Gas wird günstiger, Strom nicht: Wer jetzt bei den Energiekosten entlastet wird
Die Bundesregierung will Verbraucher bei den Energiekosten entlasten. Doch während Gas bald billiger wird, bleibt der Strompreis für viele hoch.
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Gasspeicherumlage abzuschaffen, was die Gasrechnung etwas senken soll. Die Preise für Gas lagen zuletzt fast 80 Prozent höher als 2021. Bei der Stromsteuer bleibt es dagegen bei Entlastungen nur für Industrie und Landwirtschaft – private Haushalte gehen zunächst leer aus. Zumindest bei den Netzentgelten soll es aber ab 2026 Entlastung geben. Strom kostete in Deutschland zuletzt etwa ein Viertel mehr als vor der Energiekrise. Getrieben werden die Energiekosten dabei auch durch hohe Gebühren und Steuern. Die Bundesregierung verspricht zusätzliche Entlastungsschritte für Verbraucher, sobald es finanzielle Spielräume gibt.
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Hitzeschutz fürs Zuhause: Diese Förderungen gibt es
Die Sommerhitze stellt Immobilienbesitzer in Deutschland vor Herausforderungen. Staatliche Programme sollen helfen, Gebäude besser zu schützen. Von Zuschüssen über Kredite bis zu Steuerbonus gibt es mehrere Optionen.
Viele Immobilien hierzulande sind laut Prognos-Studie nicht ausreichend auf Hitze vorbereitet, obwohl sich die Belastung oft schon mit Rollläden, Jalousien oder Dämmung verringern lässt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst außen liegenden, smart gesteuerten Sonnenschutz mit bis zu 12.000 Euro, bei Einbindung in einen Sanierungsfahrplan sogar mehr. Zusätzlich gibt es zinsgünstige KfW-Kredite für Haushalte mit Jahreseinkommen bis 90.000 Euro und regionale Programme für Dach- und Fassadenbegrünung in vielen Städten. Wer lieber steuerlich sparen will, kann bei selbstgenutzten Altbauten bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen. So sollen Eigentümer motiviert werden, ihre Gebäude fit für heißere Sommer zu machen.
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SPD will in Berlin mit Vergesellschaftungsgesetz Mieten deckeln
Hohe Mieten sind in Berlin schon lange ein Dauerthema. Nun hat die SPD einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt, der jedoch auf Kritik stößt.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion soll auf Artikel 15 des Grundgesetzes gestützt werden und „öffentliche Daseinsvorsorge“ wie Wohnen oder Energie absichern. Nach dem Volksentscheid von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne will man so auch landesrechtlich Spielraum schaffen. SPD-Fraktionschef Raed Saleh schlägt vor, damit etwa einen Mietendeckel für fünf Jahre zu ermöglichen – ohne Öffnungsklausel des Bundes. CDU und SPD hatten sich im Juni auf Eckpunkte verständigt, die CDU betont jedoch, das Gesetz solle keinen Mietendeckel festschreiben. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kritisiert den Entwurf und hält ihn für verfassungsrechtlich unhaltbar. Geplant ist, den Entwurf spätestens im Dezember ins Abgeordnetenhaus einzubringen, in Kraft treten könnte er frühestens in zwei Jahren.