21.07.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Boom bei Neubau-Genehmigungen für Einfamilienhäuser
Trotz Kritik am hohen Flächen- und Energieverbrauch steigt die Nachfrage nach Einfamilienhäusern wieder deutlich. Während andere Haustypen im Minus liegen, verzeichnen Einfamilienhäuser ein zweistelliges Plus bei den Baugenehmigungen.
In den ersten fünf Monaten 2025 wurden rund 17.700 Einfamilienhäuser genehmigt – ein Anstieg von über 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit setzt sich ein positiver Trend fort, der bereits Ende 2024 begonnen hat. Gleichzeitig sind die Genehmigungszahlen bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern zurückgegangen. Bauverbände warnen jedoch vor verfrühter Euphorie, denn viele private Bauherren zögern wegen hoher Kosten, unsicherer Förderbedingungen und steigender Zinsen. Der Ruf nach neuen Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen wird deshalb lauter. Zugleich wird auch über alternative Lösungen wie das Aufstocken von Supermärkten diskutiert – doch diese Ideen stoßen bautechnisch an Grenzen.
So stark drücken Wärmepumpen die Heizkosten
Wärmepumpen sind nicht nur klimafreundlicher, sondern auch deutlich günstiger im Betrieb als Gasheizungen. Neue Zahlen zeigen, wie groß das Sparpotenzial wirklich ist.
Laut einer Verivox-Analyse liegen die Heizkosten bei einer effizienten Wärmepumpe aktuell rund 41 Prozent unter denen einer Gasheizung. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus entspricht das einer jährlichen Einsparung von rund 925 Euro. Weniger effiziente Wärmepumpen bringen immerhin noch einen Kostenvorteil von 13 Prozent. Entscheidender Faktor ist die sogenannte Jahresarbeitszahl, die stark von Dämmung und Heizsystem abhängt. Experten erwarten, dass sich die Betriebskostenlücke in Zukunft weiter vergrößert – unter anderem wegen des steigenden CO₂-Preises. Vor dem Einbau sollten sich Eigentümer deshalb beraten lassen, um Fördermöglichkeiten zu prüfen und das passende Heizsystem zu wählen. Mehr Informationen zu Wärmepumpen lesen Sie auch im Ratgeber von immowelt.
Grundstückskauf wird digital: Beurkundung bald komplett online möglich
Der Kauf von Grundstücken soll künftig vollständig digital abgewickelt werden können. Neue Gesetzespläne der Bundesregierung ebnen den Weg für eine elektronische Beurkundung.
Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2025 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die elektronische Präsenzbeurkundung von Immobilienverträgen ermöglicht. Damit können Notare künftig Verträge direkt digital erstellen, beurkunden und unterschreiben – bislang war das nur bei Online-Beurkundungen erlaubt. Parallel dazu plant das Bundesjustizministerium eine weitere Reform: Auch der gesamte Vollzug nach der Beurkundung soll künftig rein elektronisch erfolgen. Der bisherige Austausch per Post zwischen Notaren, Behörden und Gerichten soll damit entfallen. Die Bundesländer erhalten Gestaltungsspielräume, müssen die vollständige Digitalisierung aber spätestens bis zum 1. Januar 2027 umsetzen. Ziel der Reform ist es, Immobilientransaktionen deutlich effizienter und medienbruchfrei zu gestalten.
Wohnung inklusive: Warum Firmen wieder selbst vermieten
Immer mehr Firmen bieten ihren Angestellten wieder Wohnungen an – besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das soll neue Fachkräfte anlocken, bringt aber auch steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich.
Unternehmen wie Volkswagen, BASF und die Bahn investieren wieder in Werkswohnungen. Für kleinere Firmen gibt es Leitfäden, wie Wohnraum organisiert werden kann – vom Kauf bis zur Anmietung. Auch für Auszubildende werden neue Wohnmodelle entwickelt, etwa per Leasing. Die steuerlichen Vorteile durch das Wachstumschancengesetz sind attraktiv, aber laut Experten zu kompliziert. Ein Nachteil bleibt: Wer kündigt, verliert meist auch die Wohnung. Trotzdem sind die Mieten oft deutlich günstiger als am Markt üblich – und das ohne geldwerten Vorteil. Das steigert die Attraktivität für neue Arbeitskräfte deutlich.
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