15.08.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH: Bauliche Veränderung auch ohne Substanzeingriff
Eine großflächige Solaranlage am Balkon kann auch ohne Eingriff in die Bausubstanz eine bauliche Veränderung darstellen, wie der BGH entschied. Ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft darf der Rückbau verlangt werden. Im verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer neun Solarmodule über die gesamte Balkonlänge installiert. Diese waren von außen deutlich sichtbar, jedoch nicht genehmigt. Der BGH stellte klar, dass für eine bauliche Veränderung keine Substanzveränderung nötig ist, sondern auch dauerhafte optische Eingriffe ausreichen. Sowohl nach altem als auch nach neuem Wohnungseigentumsrecht war die Maßnahme rechtswidrig, da die erforderliche Zustimmung fehlte. Auch die seit 2024 geltende Privilegierung von Balkonkraftwerken hilft dem Eigentümer nicht, da ein Beschluss der Gemeinschaft weiterhin zwingend erforderlich ist.
Unsicherheit über Zukunft der Wärmepumpenförderung
Die Zukunft der Wärmepumpenförderung ist ungewiss, was viele Interessenten verunsichert. Experten raten zu einer schnellen Entscheidung, um die aktuelle Förderung noch zu bekommen, während manche Installateure inzwischen auf deutlich günstigere Alternativen setzen. Derzeit können beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung noch bis zu 70 Prozent Förderung beantragt werden, jedoch nur bei Einhaltung strenger Fristen und formaler Vorgaben. Unsicherheit herrscht darüber, ob die Unterstützung in jetziger Form bestehen bleibt. Branchenvertreter fordern Planungssicherheit, um den Absatz zu stabilisieren. Gleichzeitig sehen einige Handwerksbetriebe Chancen in der Installation von Klimaanlagen, die ebenfalls heizen können und deutlich weniger kosten. Verbraucherschützer betonen die Bedeutung individueller Beratung, um die passende Technik zu finden und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
IVD kritisiert Kurs der Bundesregierung nach 100 Tagen
Nach rund 100 Tagen im Amt zieht der Immobilienverband IVD eine ernüchternde Bilanz über die neue Bundesregierung und warnt, dass statt Impulsen für mehr Wohnungsbau vor allem regulierende Eingriffe den Markt prägen. Zwar hätten Kanzler Friedrich Merz und Bauministerin Verena Hubertz das Thema Wohnen auf die Agenda gesetzt, konkrete Maßnahmen zur Investitionsförderung blieben jedoch aus. Kritik gibt es vor allem an der Verlängerung der Mietpreisbremse und unsicheren Förderbedingungen. Der IVD fordert verlässliche Programme wie eigenkapitalersetzende Bürgschaften, eine befristete EH55-Förderung und den konsequenten Einsatz des geplanten Bau-Turbos durch die Kommunen. Marktbremsende Regulierung und steigende Kosten für Vermieter könnten sonst Investitionen hemmen und die Wohnungsknappheit verschärfen.