01.09.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Förderprogramm „Jung kauft Alt“ mit schwacher Bilanz
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ sollte Familien beim Erwerb und der Sanierung älterer Immobilien unterstützen, doch die Nachfrage bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Seit dem Start im September 2024 wurden bundesweit nur 592 Zusagen erteilt, womit von den eingeplanten 350 Millionen Euro bislang lediglich 70 Millionen abgerufen wurden. Ziel war es, junge Menschen ins Eigenheim zu bringen und Leerstände in ländlichen Regionen zu verringern. Das Bauministerium will nun prüfen, warum die Resonanz so gering ausfällt. Deutlich erfolgreicher läuft dagegen das Programm „Wohneigentum für Familien“ mit über 9.300 Förderungen seit 2023. Allerdings wurden hier die Mittel im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 gekürzt, während zugleich immer weniger Deutsche Wohneigentum als Sparziel angeben.
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BGH: Kein Beweisverfahren vor Mieterhöhungsklage zulässig
Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt für Klarheit in einem lange umstrittenen Punkt: Vermieter dürfen bei Mieterhöhungen kein Gutachten im Vorfeld per Gericht einholen, um die Vergleichsmiete feststellen zu lassen. Ein entsprechendes selbstständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZB 69/24). Dieses Vorgehen widerspreche dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Fall in Berlin, bei dem Vermieter versucht hatten, bereits vor einer Klage gerichtliche Klarheit über wohnwerterhöhende Merkmale zu erlangen. Der BGH betont, dass Gutachten nur im laufenden Verfahren eingebracht und vom Vermieter selbst finanziert werden dürfen. Ziel der Regelung ist es, Mieter vor unnötigem Druck und Kostenrisiken zu schützen.
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KfW erweitert KNN Förderung: Mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Neubauten
Ab September gelten neue Regeln für das KfW Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Küchen werden anerkannt, Baukosten erleichtert und die Förderung für Investoren wird spürbar attraktiver. Künftig zählen Küchen und Wohnküchen offiziell als Aufenthaltsräume, was die Planungsmöglichkeiten vor allem bei kompakten Wohnungen verbessert. Bereits im Juli wurde der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben, sodass mehr Projekte die Förderkriterien erfüllen können. Die Änderungen gelten rückwirkend auch für bereits erteilte Zusagen und sorgen für zusätzliche Planungssicherheit. Das Programm unterstützt Investoren, Privatpersonen und Wohnungsbaugenossenschaften mit zinsverbilligten Krediten bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, sofern mindestens der Effizienzhausstandard 55 erreicht wird. Ziel ist es, klimafreundlichen und zugleich bezahlbaren Wohnraum zu fördern.
Verena Hubertz über Mutterschaft im Ministeramt: Klare Worte nach Kritik
Mit einem persönlichen Statement reagiert Bauministerin Verena Hubertz auf Kritik an ihrer Schwangerschaft und zeigt, warum Mutterschaft und Ministeramt kein Widerspruch sein müssen. In sozialen Netzwerken wurde sie nach ihrer Verkündung mit abfälligen Kommentaren konfrontiert, die sie nun öffentlich thematisiert. Hubertz betont, dass viele Frauen täglich Beruf und Familie vereinen und es an der Zeit sei, diese Realität sichtbarer zu machen. Trotz der Herausforderung wolle sie beides: Bundesministerin bleiben und Mutter werden. Unterstützung erhält sie dabei von ihrem Partner, der Elternzeit nehmen will. Ihre Botschaft: Verantwortung endet nicht mit dem Beginn eines neuen Lebens. Mit ihrer Offenheit möchte sie zeigen, dass sich Frauen nicht zwischen Karriere und Familie entscheiden müssen – auch nicht in politischen Spitzenpositionen.
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