11.09.2025
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Gericht: Maklervertrag kann durch schlüssiges Verhalten zustande kommen
Ein Maklervertrag kann auch ohne formale Unterschrift durch schlüssiges Verhalten eines Kaufinteressenten zustande kommen. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. Im verhandelten Fall nahm der Geschäftsführer einer Objektgesellschaft Maklerleistungen in Anspruch, ohne den Provisionsanspruch zu bestreiten.
Weil der Geschäftsführer auch die Zahlung der Courtage zusicherte, war das Angebot der Maklerin laut Auffassung der Richter wirksam angenommen, obwohl die finale Käufergesellschaft innerhalb des Konzerns zunächst unklar war. Laut Ansicht des Gerichts sind beim Maklergeschäft häufig Maklerkunde und Erwerber des Hauptvertrags nicht identisch. Allein die Rolle als Käufer im notariellen Kaufvertrag erlaube daher keinen sicheren Rückschluss auf den Maklervertragspartner. Für Makler bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, insbesondere wenn sie mit Unternehmensgruppen verhandeln. Solange die Provisionspflicht nachweislich klar kommuniziert ist, etwa durch schriftliche Hinweise in Exposés oder per zugestellter AGB, kann ein Vertrag zustande kommen, wenn Suchende durch ihr Verhalten deutlich anzeigen, dass sie Maklerleistungen in Anspruch nehmen.
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Wegen hoher Immobilienpreise: Bayern will Erbschaftssteuer senken
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Erbschaftssteuer reduzieren und führt dafür explizit Immobilien als Argument ins Feld. Zudem will er den Bundesländern die Hoheit über Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zuweisen.
Bislang gelten bundesweit einheitliche Freibeträge und Steuersätze, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes. Kinder etwa haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, darüber hinaus fallen aktuell zwischen 7 und 30 Prozent an Steuern an. Söder schlägt vor, dass die Länder ihre eigenen Sätze festlegen. Für Bayern will der CSU-Politiker diese dann halbieren. In einem Rechenbeispiel würde ein Kind bei 450.000 Euro Erbe statt 3.500 Euro nur noch 1.750 Euro zahlen. Hintergrund von Söders Forderung ist vor allem die Belastung durch hohe Grundstückspreise in Bayern, die Erben dort schneller steuerpflichtig machen. Ob der Vorschlag politisch durchsetzbar ist, bleibt jedoch fraglich.
Kurios: Ameisennest stoppt Berliner Großprojekt erneut
Berlin braucht dringend mehr Wohnraum. Auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz in Berlin-Neulichterfelde könnten seit 5 Jahren rund 2500 Wohnungen gebaut werden, doch der Baustart lässt auf sich warten. Schon die Umsiedlung von fast 1000 Zauneidechsen hatte das Projekt verzögert, nun sorgt der Artenschutz erneut für Stillstand: Ein Ameisennest blockiert den Baubeginn.
Auf dem Baufeld des geplanten Quartiers Neulichterfelde in Zehlendorf wurde ein Nest der Kahlrückigen Waldameise entdeckt, deren Umsiedlung frühestens im Frühjahr 2026 möglich ist. Wegen anschließender Vogelschutz-Regeln verschiebt sich der Baustart weiter. Der Bauträger warnt vor massiven Verzögerungen, obwohl bereits 18 Hektar Ausweichflächen für geschützte Arten geschaffen wurden. Während das Naturschutzamt den Artenschutz betont, kritisieren Anwohner die langwierigen Genehmigungsverfahren. Das Projekt mit insgesamt 2500 Wohnungen bleibt damit ein Symbol für den Konflikt zwischen Wohnungsbau und Naturschutz.
Geerbte Immobilien: Geldregen oder Alptraum?
Ein geerbtes Haus klingt nach Glücksfall, kann aber schnell zum Geldgrab werden. Zwischen Erbschaftsteuer, Sanierungspflichten und kniffliger Preisfindung lauern teure Fehler. Ein realer Fall zeigt, warum selbst Traumobjekte am Ende günstig verkauft werden.
Schon bei der Erbschaftsteuer lauern Risiken: Nur wer selbst einzieht, bleibt komplett steuerfrei, alle anderen müssen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad zahlen. Auch Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz schlagen zu, etwa der Austausch alter Heizungen oder Dämmmaßnahmen. Hinzu kommt die oft schwierige Preisfindung, denn Lage, Sanierungsbedarf oder ein Erbbaurecht können den Wert stark drücken. Ein Hamburger Beispiel zeigt: Selbst eine Eigentumswohnung brachte am Ende nur 30.000 Euro. Wer nüchtern kalkuliert und rechtzeitig entscheidet, vermeidet teure Fehler und bewahrt den Wert des Erbes.
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