09.12.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH-Urteil: Kunden könnten Provision bei Online-Maklerverträgen zurückfordern
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt viele digitale Maklerverträge infrage. Zahlreiche Vereinbarungen der vergangenen Jahre könnten unwirksam sein und Provisionen zurückgefordert werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Maklerverträge nur gültig sind, wenn Kunden eindeutig über eine mögliche Zahlungspflicht informiert werden. Die Schaltfläche, auf die ein Kaufinteressent klickt, um den Immobilienmakler zu beauftragen, muss mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, ansonsten ist der Vertrag ungültig. Im konkreten Fall stand auf der Schaltfläche lediglich die unverbindliche Formulierung „Senden“. Das Urteil betrifft damit tausende Verträge, die Online abgeschlossen wurden. Kunden müssen in solchen Fällen keine Provision zahlen und können bereits geleistete Zahlungen zurückfordern, wobei Ansprüche allerdings nach drei Jahren verjähren.
Studie zeigt Ausmaß diskriminierender Auswahlprozesse auf dem Wohnungsmarkt
Eine neue Studie zeigt, wie stark Menschen mit ausländisch klingenden Namen bei der Wohnungssuche benachteiligt werden. Sie macht deutlich, dass diskriminierende Auswahlprozesse auf dem angespannten Markt häufiger vorkommen als bisher angenommen. Die Untersuchung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung basiert auf mehreren Tausend Befragungen, amtlichen Daten und einem Experiment mit realen Wohnungsbewerbungen. Dabei blieben Einkommen und weitere Angaben identisch, lediglich die Namen wurden verändert. Bewerberinnen und Bewerber mit Namen, die häufig im Nahen Osten oder in afrikanischen Ländern vorkommen, erhielten deutlich seltener Rückmeldungen und Einladungen zu Besichtigungen. Die Forschenden betonen, dass ungleiche Behandlung beim Wohnen kein Randproblem sei.
Immobilienmarkt sortiert sich neu und bietet 2026 gezielte Chancen
Aktuelle Analysen zeigen, dass der Immobilienmarkt trotz anhaltender Insolvenzen vor einer Neuordnung steht. Investoren mit Liquidität können im kommenden Jahr besondere Chancen erwarten, wenn sie flexibel bleiben und strukturelle Veränderungen richtig einordnen. Experten erwarten kurzfristig keinen Aufschwung, sehen aber einen Markt, der sich in einzelnen Segmenten neu sortiert. Eine große Welle notleidender Kredite bleibt aus, da viele Fälle intern restrukturiert wurden. Gleichzeitig steigt das Angebot in weniger gefragten Bürolagen und sorgt für weiteren Preisdruck. Steigende Finanzierungskosten, regulatorische Anforderungen und ESG entwickeln sich zu zentralen Faktoren. Private Investoren und Family Offices werden wieder aktiver. 2026 gilt als Übergangsjahr, in dem selektive Chancen entstehen und der Beginn eines neuen Zyklus möglich wird.
Erneuerbare Energien erreichen Rekordanteil an der Stromproduktion
Der Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromproduktion hat ein neues Rekordniveau erreicht. Das zeigt, wie stark Windkraft und Photovoltaik inzwischen das Energiesystem prägen und welche Herausforderungen sich daraus für die künftige Versorgungssicherheit ergeben. Laut Statistischem Bundesamt stammten im dritten Quartal 2025 mehr als zwei Drittel des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen. Windkraft blieb mit einem Anteil von 26,8 Prozent wichtigster Energieträger, gefolgt von Photovoltaik mit 24,1 Prozent. Beide erreichten aufgrund des Ausbaus von Anlagen ihre höchsten Sommerwerte. Zugleich sinkt der Anteil von Kohlestrom deutlich, während die Stromerzeugung aus Erdgas zunimmt. Neue Gaskraftwerke sollen künftig einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern.
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