07.01.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bleirohre müssen bis Januar entfernt sein
Eine wichtige Frist der Trinkwasserverordnung endet bald und zwingt Eigentümer zum Handeln, denn Bleirohre sind künftig endgültig tabu. Verstöße können teuer werden und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ab dem 12. Januar 2026 müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile entfernt oder stillgelegt sein, da das Schwermetall ein Gesundheitsrisiko darstellt. Handeln müssen spätestens jetzt
vermietende Eigentümer, da neben dem Gesundheitsrisiko bei Verstößen Bußgelder und Schadenersatzansprüche drohen. In bestimmten Fällen sind Fristverlängerungen möglich, etwa bei selbst genutzten Immobilien oder bereits beauftragten Sanierungen. Beim Verkauf von Wohnimmobilien besteht zudem eine Offenbarungspflicht. Gerichte werten verschwiegenes Blei im Trinkwasser als schweren Mangel. Eigentümer sollten daher frühzeitig prüfen, ob alte Leitungen vorhanden sind, um Risiken zu vermeiden.
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Wohnimmobilienpreise steigen weiter in allen Regionen
Die Preise für Wohnimmobilien steigen erneut und das nun schon zum vierten Mal in Folge. Dabei entwickeln sich Häuser und Wohnungen je nach Region unterschiedlich, wie neue Zahlen zeigen. Im dritten Quartal 2025 lagen die Preise laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Gegenüber dem zweiten Quartal betrug das Plus 1,0 Prozent. In allen Regionen Deutschlands zogen die Preise an, besonders deutlich bei Eigentumswohnungen. In städtischen Kreisen und Großstädten fielen die Zuwächse höher aus als im ländlichen Raum. Auch in den sieben größten Metropolen verteuerten sich Wohnungen und Häuser weiter. Gleichzeitig zeigen die Quartalszahlen ein gemischtes Bild. In einzelnen ländlichen Regionen gaben die Preise leicht nach. Insgesamt bestätigen die Daten eine anhaltende Erholung des Marktes.
Schärfere Regeln für Vermietung und Mieterhöhungen
Die Bundesregierung will die Mietpreisbremse spürbar verschärfen. Dabei setzt sie auf neue Bußgelder, strengere Regeln für möblierte Wohnungen und klare Grenzen bei Indexmieten, was Vermieter und Verwalter vor neue Aufgaben stellt. Mit dem Gesetzentwurf Mietrecht II sollen Verstöße erstmals als Ordnungswidrigkeit gelten und nicht mehr nur zivilrechtliche Folgen haben. Künftig drohen empfindliche Geldbußen, wenn Mietobergrenzen bewusst überschritten werden. Zudem müssen Möblierungszuschläge transparent ausgewiesen und am Zeitwert der Einrichtung orientiert werden. Auch Indexmieten sollen in angespannten Märkten gedeckelt werden, um starke Mietanstiege zu begrenzen. Parallel wird die Mietpreisbremse regional ausgeweitet, etwa in Bayern. Die Immobilienwirtschaft warnt vor Investitionshemmnissen, während die Bundesregierung auf stärkeren Mieterschutz setzt.
Drogeriekönig Roßmann steigt beim Elbtower ein
Beim Elbtower kommt Bewegung in das Projekt. Ein Investorenkonsortium mit Dieter Becken, Klaus Michael Kühne, Signal Iduna und auch Dirk Roßmann will den Prestigebau in der Hansestadt fertigstellen. Der Einstieg der Investorengruppe steht nun unter kartellrechtlicher Prüfung. Geplant ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Fertigstellung des Hochhauses, dessen Bau nach der Signa Insolvenz gestoppt worden war. Organisiert wird das Konsortium von Becken, beteiligt sind zudem das Bauunternehmen Adolf Lupp sowie weitere Gesellschaften aus dem Immobilienumfeld. Neu ist vor allem das Engagement von Roßmann, dessen eigens gegründete Gesellschaft bislang kaum in Erscheinung getreten ist. Rückenwind erhält das Vorhaben durch die Entscheidung des Hamburger Senats, zwölf Etagen für ein Naturkundemuseum zu erwerben. Zudem soll der Elbtower niedriger gebaut werden als ursprünglich vorgesehen, um Baukosten und Vermietungsrisiken zu reduzieren. Eine Freigabe durch das Kartellamt gilt als entscheidende Voraussetzung für den Neustart.
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