08.01.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Studie sieht Trend zu kleineren Wohnungen
Wohnungen in Deutschland werden nach Jahrzehnten des Wachstums künftig wieder kleiner. Eine neue Studie zeigt, was den Wohnungsmarkt strukturell verändert und welche Folgen das für Planung, Neubau und Bestand haben kann. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße erstmals seit Beginn der Erhebungen und könnte bis 2050 sogar sinken. Haupttreiber sind kleinere Haushalte und stark gestiegene Immobilienpreise. Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist seit den 1960er Jahren deutlich gewachsen und liegt in Großstädten bereits bei rund der Hälfte aller Haushalte. Gleichzeitig werden Neubauwohnungen seit etwa 2005 wieder kleiner. Für Bauträger sind kompakte Grundrisse wirtschaftlich attraktiver, während große Wohnungen weiterhin den Bestand prägen. Das DIW wertet diese Entwicklung als notwendige Anpassung an demografische und wirtschaftliche Realitäten.
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Immobilienpreise steigen weiter mit starken regionalen Unterschieden
Der deutsche Immobilienmarkt hat sich 2025 weiter erholt. Hinter steigenden Durchschnittspreisen verbergen sich jedoch große regionale Unterschiede, die Käufer und Investoren vor neue Entscheidungen stellen. Laut immowelt Preiskompass zogen die Angebotspreise im vierten Quartal erneut an, vor allem bei Eigentumswohnungen. Im Jahresvergleich verteuerten sich Wohnungen deutlich stärker als Einfamilienhäuser. Besonders Großstädte wie München, Hamburg und Frankfurt trieben die Entwicklung, während einzelne Märkte stagnierten oder leicht nachgaben. Gleichzeitig legten günstigere Städte spürbar zu. Bei Häusern zeigt sich ein zunehmend uneinheitliches Bild mit Rückgängen in teuren Märkten und Aufholbewegungen an preiswerteren Standorten. Trotz der Erholung hat sich die Leistbarkeit durch höhere Zinsen verschlechtert. Für 2026 wird ein Markt erwartet, der zwischen weiterem Wachstum und steigenden Belastungsgrenzen schwankt.
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Interview: Münchner Makler spricht über Luxus-Markt
Ein Münchner Immobilienprofi gibt Einblick in seine Arbeit. Luxus-Makler Markus Riedel zeigt, worauf es bei sehr teuren Objekten wirklich ankommt, wie Preise im Luxussegment entstehen und woran Makler unseriöse Kaufinteressenten erkennen. Luxusmakler Markus Riedel erklärt im Spiegel-Interview, dass auch im Hochpreissegment sachliche Kriterien entscheidend bleiben. Dazu zählen Lage, Grundstückswerte, Bebauungsdichte und Baukosten. Emotionen spielten zwar eine Rolle, seien aber selten allein ausschlaggebend. Für Makler besonders relevant sind seine Erfahrungen mit Kaufinteressenten, die behaupten, Geld spiele keine Rolle. Solche Aussagen seien häufig ein Warnsignal. Bonität und Kapitalherkunft würden daher früh geprüft. Trotz gestiegener Zinsen sieht Riedel den Markt stabil, da viele Käufer über hohes Eigenkapital verfügen.
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Neue Daten: Wärmeplanung in Kommunen kommt unterschiedlich voran
Viele Kommunen stehen bei der Wärmeplanung unter Zeitdruck. Aktuelle Daten zeigen, wie unterschiedlich der Fortschritt vor Ort ist und welche Weichen jetzt für Eigentümer, Verwalter und Investoren gestellt werden. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz, das alle Städte und Gemeinden verpflichtet, Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vorzulegen. Große Kommunen müssen ihre Pläne bereits bis Mitte dieses Jahres einreichen. Laut Daten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende haben bislang rund acht Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Regional gibt es deutliche Unterschiede, etwa mit einem Vorsprung in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Die bisherigen Pläne setzen stark auf Wärmenetze und ambitionierte Sanierungsquoten im Bestand. Für die Immobilienwirtschaft wird damit klarer, wo künftig zentrale Netze, dezentrale Lösungen oder Investitionen in Sanierungen zu erwarten sind.
Gerichte konkretisieren Anspruch auf Balkonkraftwerke
Gerichte stärken den Anspruch von Mietern auf Balkonkraftwerke und bringen große Vermieter zum Einlenken. Die Urteile zeigen aber auch klar, welche Bedingungen weiterhin zulässig sind und wo Vermieter Grenzen setzen dürfen. Auslöser sind mehrere Gerichtsverfahren, in denen Mieter erfolgreich auf Zustimmung geklagt haben. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe hat Vonovia nach einer Klage eines Mieters aus Aachen die Installation erlaubt und auf umfangreiche technische Auflagen verzichtet. Auch das Amtsgericht Hamburg Wandsbek entschied zugunsten eines Mieters und bestätigte den Anschluss über eine normale Steckdose auf Basis der neuen VDE Norm. Vermieter dürfen die Zustimmung laut Urteil nicht pauschal mit Haftungsrisiken verweigern. Zulässig bleiben jedoch bestimmte Anforderungen etwa zu Versicherung, normgerechter Technik, Anmeldung und Rückbau beim Auszug.
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