09.01.2026
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Das Heizungsgesetz wird scharf gestellt: Diese Modelle fliegen 2026 raus
Ab Mitte 2026 ändern sich die Regeln für neue Heizungen grundlegend. In vielen Städten sind nur noch klimafreundliche Systeme erlaubt und Eigentümer müssen früh entscheiden, welche Technik künftig infrage kommt. Konkret greift ab dem 30. Juni 2026 in Großstädten die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Voraussetzung ist der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung oder spätestens der Stichtag selbst. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden, solange sie funktionieren. Die Pflicht greift erst beim Austausch oder bei einer Neuinstallation. Erlaubt sind unter anderem Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme sowie bestimmte Hybridlösungen. Kleinere Städte folgen zeitversetzt bis 2028, um ausreichend Planungssicherheit zu schaffen.
Neue Mietregeln für Kurzzeit und möbliertes Wohnen
Geplante Änderungen im Mietrecht verschärfen die Regeln für Kurzzeitvermietung, möbliertes Wohnen und Indexmieten. In der Branche stoßen die Entwürfe der Regierung auf deutliche Kritik. Experten befürchten wirtschaftliche Folgen und Angebotsverschiebungen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, Kurzzeitmietverträge künftig auf maximal sechs Monate zu begrenzen. Für voll möblierte Wohnungen soll ein pauschaler Zuschlag von fünf Prozent auf die Nettokaltmiete gelten, während Indexmieten in angespannten Märkten auf 3,5 Prozent pro Jahr gedeckelt werden sollen. Ziel ist es, die Umgehung der Mietpreisbremse einzudämmen. Mietervertreter begrüßen die Pläne grundsätzlich, halten einzelne Vorgaben jedoch für zu großzügig. Eigentümer und Anbieter von Wohnen auf Zeit warnen dagegen vor sinkender Rentabilität, Angebotsrückgang und einer Verlagerung hin zu teureren gewerblichen Modellen.
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AfA-Gutachten: Finanzministerium nimmt umstrittene Einschränkung zurück
Gute Nachrichten für Immobilienkäufer und Investoren: Die geplanten Verschärfungen bei Restnutzungsdauergutachten sind vom Tisch. Gutachten zur höheren AfA bleiben damit weiterhin zulässig. Wer jetzt handelt, kann steuerliche Vorteile rechtssicher nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat die geplanten Einschränkungen für AfA-Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer vollständig zurückgenommen. Damit dürfen weiterhin auch nicht öffentlich bestellte, aber qualifizierte Sachverständige steuerlich relevante Gutachten erstellen. Steuerexperten warnen jedoch, dass die Finanzverwaltung künftig andere Wege suchen dürfte, um die Zahl dieser Fälle zu begrenzen. Immobilienkäufern wird empfohlen, frühzeitig zu prüfen, ob eine höhere AfA sinnvoll ist und das Gutachten in ein ganzheitliches Steuerkonzept einzubetten.
Urteil: Stellplatz-Miete bei Zweitwohnung darf abgesetzt werden
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung braucht, kann die Kosten dafür bei der Steuererklärung geltend machen. Die Höhe dafür ist aber steuerlich gedeckelt. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt jedoch, dass bestimmte Ausgaben darüber hinaus absetzbar sein können. Das eröffnet neue Spielräume für Arbeitnehmer. Konkret ging es um die Miete für einen Stellplatz am Arbeitsort. Diese zählt nach Auffassung des Gerichts nicht zu den Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung, die auf 1.000 Euro monatlich begrenzt sind. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Werbungskosten, sofern der Stellplatz beruflich notwendig ist. Im entschiedenen Fall benötigte ein Arbeitnehmer in Hamburg wegen der angespannten Parksituation einen Tiefgaragenplatz. Entscheidend ist laut Gericht nicht, ob der Stellplatz separat oder gemeinsam mit der Wohnung angemietet wird. Das Urteil schafft Klarheit für vergleichbare Fälle.
Keine Häuser für Investoren: Trump will Markt mit radikaler Idee umkrempeln
Ein überraschender Vorstoß aus Washington sorgt für Unruhe am US-Wohnungsmarkt. Ein geplantes Verbot für gewerbsmäßige Investoren könnte den Zugang zu Einfamilienhäusern neu ordnen und weitreichende Folgen haben. US-Präsident Donald Trump kündigte an, Banken, Versicherungen und großen Konzernen den Kauf von Einfamilienhäusern untersagen zu wollen. Ziel sei es, privaten Haushalten den Erwerb von Wohneigentum wieder zu erleichtern. Wie die Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen, ist bislang offen. Das Thema Wohnraum und Erschwinglichkeit will Trump zudem bei einem internationalen Auftritt in Davos ansprechen. Bereits in der Vergangenheit hatte er hohe Zinsen als Hauptgrund für die schwierige Finanzierung von Eigenheimen kritisiert und die Geldpolitik dafür verantwortlich gemacht. Beobachter rechnen damit, dass ein solcher Eingriff den Markt spürbar verändern würde.
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