19.02.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnungsbau meldet sich zurück – kommt jetzt die Trendwende?
Nach Jahren im Rückwärtsgang sendet der Wohnungsbau wieder ein positives Signal. Die neuesten Zahlen zu den Baugenehmigungen sorgen für vorsichtigen Optimismus in der Branche.
Erstmals seit 2021 steigt deren Zahl wieder. 2025 wurden bundesweit 238.500 Wohnungen genehmigt und damit 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark war das Plus dabei im zweiten Halbjahr. Für den Immobilienmarkt ist das ein wichtiges Signal, weil Projektentwickler und Investoren wieder mehr Planungssicherheit sehen. Allerdings bleibt die Lücke zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen groß, für 2026 werden nur rund 215.000 neue Wohnungen erwartet. Spürbare Entlastung auf angespannten Wohnungsmärkten dürfte daher frühestens in den kommenden Jahren eintreten.
Verbände fordern: Neue Heizstrategie soll Öl- und Gasheizungen retten
Eine Allianz aus Energie- und Immobilienverbänden schlägt einen radikalen Kurswechsel beim Heizungsgesetz vor. Die Verantwortung für erneuerbare Energien soll von den Hauseigentümern auf die Anbieter verlagert werden.
Statt Eigentümer beim Einbau neuer Heizungen zu einer festen Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu verpflichten, sollen künftig Energiehersteller und -lieferanten schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Gase und flüssiger Brennstoffe in den Markt bringen. Nach Ansicht der Allianz könnten bestehende Öl- und Gasheizungen so weiter genutzt werden, sofern sie mit erneuerbaren Anteilen betrieben werden. Das würde Planungssicherheit schaffen, Bürokratie verringern und Investitionen erleichtern, gerade vor dem Hintergrund der vielerorts noch offenen kommunalen Wärmeplanung. Kritiker verweisen jedoch auf enge Fristen bei der kommunalen Wärmeplanung und mögliche Konflikte mit bestehenden Gesetzen.
Rentenerhöhung mit Nebenwirkung: Wenn die Mietwohnung plötzlich teurer wird
Mehr Rente, weniger Geld im Portemonnaie. Was nach einem Rechenfehler klingt, ist für manche Mieter in Sozialwohnungen Realität. Eine kleine Anpassung kann dort unerwartete Folgen haben.
Das zeigt das Beispiel einer 92-jährigen Mieterin, die seit Jahrzehnten in einer geförderten Wohnung in Frankfurt lebt und für 56 Quadratmeter eine vergleichsweise günstige Miete zahlt. Nach einer Rentenerhöhung um 3,57 Prozent überschritt ihr Einkommen jedoch knapp die maßgebliche Grenze für Sozialmieter. Weil sie damit mehr als 20 Prozent über der zulässigen Einkommensgrenze liegt, muss sie nun eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe von monatlich 43,45 Euro zahlen. Diese Abgabe wird in Hessen fällig, wenn Mieter einer Sozialwohnung formal nicht mehr als bedürftig gelten. Kritiker bemängeln starre Regeln, hohen Verwaltungsaufwand und geringe Wirkung, da die Einnahmen nur einen kleinen Teil der kommunalen Wohnraumförderung ausmachen. Die Stadt Frankfurt verteidigt das Instrument hingegen als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und zur Finanzierung neuer Belegungsrechte in einem angespannten Wohnungsmarkt.
Grundsteuer-Streit um Clubs und Biergärten in Berlin
Die neue Grundsteuer bringt Berliner Clubs, Strandbäder und Biergärten unter Druck. Doch der Senat lehnt Sonderregeln ab und verweist auf die Logik der bundesweiten Reform.
Hintergrund sind deutlich höhere Steuerforderungen nach der Neuberechnung, die sich am Bodenwert orientiert und nicht an der tatsächlichen Nutzung. Dadurch können saisonale oder kulturelle Einrichtungen ähnlich hoch belastet werden wie Hotels oder Wohnanlagen. Grüne und Linke fordern deshalb eine Korrektur für Extremfälle, wenn der Bodenwert den Ertragswert deutlich übersteigt. Die Finanzverwaltung sieht dafür jedoch keine rechtliche Grundlage und warnt vor Problemen bei Vergleichbarkeit und Haushaltsplanung. CDU und SPD wollen sich weiter mit dem Thema befassen, eine Entscheidung wurde jedoch vertagt.
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