20.02.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Eigenbedarfskündigung: Wenn der Härtefall den Auszug verhindert
Alter, Krankheit oder Schwangerschaft können eine Eigenbedarfskündigung ausbremsen. Gerichte wägen die Interessen von Mietern und Vermietern im Einzelfall ab. Auch bei Modernisierungsmieterhöhungen sind Härteeinwände möglich.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs können Mieter einen sogenannten Härtefall geltend machen, wenn der Auszug unzumutbar wäre. Gründe sind etwa hohes Alter, schwere Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder besondere berufliche und schulische Belastungen. Auch die Verwurzelung im sozialen Umfeld kann berücksichtigt werden. Vermieter können die vorgebrachten Gründe prüfen und im Streitfall gerichtlich klären lassen. Entscheidend ist stets eine umfassende Interessenabwägung. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen. Härteeinwände sind zudem bei Modernisierungsmieterhöhungen möglich, wenn die finanzielle Belastung als unzumutbar gilt.
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Stabile Kaufpreise lassen Blasenrisiko sinken
Steigende Mieten und stabile Kaufpreise entspannen die Lage am Wohnungsmarkt. Laut Empirica-Blasenindex geht das Rückschlagpotenzial bundesweit weiter zurück. In einer Metropole bleibt das Risiko jedoch erhöht.
Bundesweit sank der Gesamtindex im vierten Quartal 2025 leicht, das Rückschlagpotenzial liegt bei 19 Prozent nach 29 Prozent Ende 2022. Hintergrund sind steigende Mieten bei gleichzeitig stagnierenden oder zuletzt nur moderat fallenden Kaufpreisen. In den Top-7-Städten beträgt der kumulierte Vorsprung der Kaufpreise gegenüber den Mieten noch 31 Prozent, nach 47 Prozent im Jahr 2022. Die Zeit sinkender Kaufpreise dürfte jedoch beendet sein. Ein hohes Blasenrisiko besteht aktuell nur noch in Hamburg, während 285 von 400 Kreisen ein mäßiges bis hohes Risiko aufweisen. Der Einbruch im Neubau stabilisiert die Preise zusätzlich, da das knappe Angebot weiter steigende Mieten begünstigt.
Strengere Regeln treiben Wert von Ferienimmobilien
Immer mehr Regionen in Deutschland gehen schärfer gegen Kurzzeitvermietungen vor. Durch das zunehmend begrenzte Angebot steigt der Wert von Ferienimmobilien.
In zahlreichen Ferienregionen an Nord- und Ostsee sowie in Metropolen wie Hamburg und Berlin verschärfen Kommunen die Regeln für touristische Vermietungen. Teilweise werden bestehende Genehmigungen widerrufen oder bisher geduldete Nutzungen bei Eigentümerwechseln nicht mehr akzeptiert. Ziel ist es, Wohnraum dem regulären Markt zu erhalten. International zeigt sich ein ähnlicher Trend, etwa in New York oder Südtirol, wo neue Wohnungen Einheimischen vorbehalten sind. Das begrenzte Angebot führt in Toplagen zu steigenden Werten für Bestandsobjekte mit gesicherter Nutzung. Gleichzeitig erschweren strengere Vorgaben Verkauf und Finanzierung. Ab Mai 2026 verpflichtet eine EU-Verordnung zudem zur Registrierung und Datentransparenz bei Kurzzeitvermietungen.
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Heizungstausch: Fast jeder Zweite will auf Wärmepumpe umsteigen
Trotz politischer Debatten zeichnet sich bei Eigentümern ein klarer Trend ab. Laut einer neuen Umfrage setzen fast 50 Prozent beim nächsten Heizungstausch auf die Wärmepumpe. Die Präferenz reicht über Parteigrenzen hinweg.
Während die Bundesregierung eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorbereitet, haben viele Hausbesitzer ihre Entscheidung offenbar bereits getroffen. Laut einer Befragung von 1000 Eigentümern im Auftrag des Installationsdienstleisters Thermondo würden sich 46,5 Prozent beim nächsten Heizungstausch für eine Wärmepumpe entscheiden. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Hybride Systeme kommen auf 18 Prozent, neue Gasheizungen nur noch auf 14,5 Prozent. Öl, Fernwärme und Pelletheizungen erreichen jeweils einstellige Werte. Bemerkenswert ist die parteiübergreifende Zustimmung: Selbst unter CDU-Anhängern bevorzugen 51 Prozent die Wärmepumpe, während es unter AfD-Wählern immerhin 35 Prozent sind. Für Installationsbetriebe, Projektentwickler und Bestandshalter deutet sich damit eine stabile Nachfrage an, unabhängig vom weiteren politischen Kurs.
CDU will Kommunen mehr Zugriff auf Schrottimmobilien geben
Die CDU plant schärfere Regeln gegen Sozialleistungsbetrug in Problemimmobilien. Städte sollen bei Zwangsversteigerungen stärker eingreifen können. Auch der Datenaustausch zwischen Behörden steht auf dem Prüfstand.
Auf dem CDU-Bundesparteitag soll ein Antrag beschlossen werden, der Kommunen mehr Befugnisse im Umgang mit Schrottimmobilien einräumt. Künftig sollen Städte ihr Vorkaufsrecht auch bei Zwangsversteigerungen ausüben und Objekte direkt ersteigern können. Zudem soll eine Immobilie automatisch erneut versteigert werden, wenn der Kaufpreis nicht binnen vier Wochen gezahlt wird. Ziel ist es, missbräuchliche Ersteigerungen zu verhindern, bei denen Investoren überhöhte Gebote abgeben, ohne diese zu bedienen. Darüber hinaus fordert die CDU Lockerungen beim Datenschutz, um den Informationsaustausch zwischen Behörden zu erleichtern und Sozialleistungsbetrug schneller zu unterbinden. Für Eigentümer und Investoren könnten sich damit die Rahmenbedingungen bei Problemimmobilien deutlich verändern.
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