02.03.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EU-Gebäudeverordnung kommt: Eigentümern droht Kostenschock
Ende Mai wird die überarbeitete EU-Gebäudeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Für Immobilienbesitzer dürfte der finanzielle Druck zunehmen, denn energetische Sanierungen können schnell sechsstellige Summen verschlingen.
Kernziel der Richtlinie ist ein CO2-neutraler Gebäudesektor bis zum Jahr 2050, wofür in Deutschland wohl Investitionen von mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich wären. Für umfassend sanierungsbedürftige Gebäude können nach Einschätzung des Berliner Immobilienmaklers Frank Rüdrich bis zu 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anfallen. Wer seine Immobilie vermietet, kann allerdings bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Steuerlich ist entscheidend, ob es sich um reine Renovierung oder um eine wertsteigernde Sanierung handelt. Renovierungskosten können als Werbungskosten sofort oder verteilt über 5 Jahre abgesetzt werden und mindern die Steuerlast unmittelbar. Umfangreiche energetische Maßnahmen müssen dagegen über die Nutzungsdauer, in der Regel 50 Jahre, abgeschrieben werden.
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Neuer Streit um Heizungsgesetz? SPD stellt Bedingungen beim Mieterschutz
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt weiter für Diskussionen. Die SPD kündigt nun an, den Mieterschutz zur Bedingung für das Gesetz zu machen.
Voraussetzung für dessen Zustandekommen ist laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, dass Mieter nicht auf steigenden Heizkosten sitzen bleiben. Beim CO2-Preis gebe es bereits eine klare soziale Lenkung, sodass Vermieter steigende Kosten nicht einfach an Mieter durchreichen könnten. Daran wolle man sich auch in den parlamentarischen Beratungen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz orientieren. Union und SPD haben zwar einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten in Aussicht gestellt, Details sind jedoch noch offen. Miersch fordert zudem, dass die Förderung für klimafreundliche Heizungen verlässlich bleiben müsse. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigt derweil den geplanten Einsatz von Biomethan und verweist auf mögliche Importe, etwa aus der Ukraine. Ein Modell zur Beimischung grüner Gase soll bis zum Sommer vorliegen.
BGH verpflichtet Eigentümergemeinschaft zur Fertigstellung nach Bauträgerpleite
Wenn ein Bauträger insolvent wird, bleiben Bauprojekte oft unvollendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun präzisiert, welche Pflichten Eigentümergemeinschaften treffen.
Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen ging es um zwei unfertige Dachgeschosswohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Bauträger war insolvent, die Eigentümergemeinschaft bereits rechtskräftig verpflichtet worden, das Gemeinschaftseigentum wie Außenwände, Decken und tragende Wände fertigzustellen. Strittig war, ob auch nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen sowie der Anschluss an die Zentralheizung zu errichten sind. Der Bundesgerichtshof bejahte dies und stellte auf baupraktische Gesichtspunkte ab. Da die Gemeinschaft ohnehin Handwerker beauftragen müsse und das Versorgungsnetz zum Gemeinschaftseigentum zähle, sei eine einheitliche Fertigstellung sachgerecht. Für den Innenausbau von Bad und Küche bleiben die einzelnen Eigentümer zuständig. Die Kostenverteilung ist weiterhin offen und kann gesondert geklärt werden.
Neubaukredite werden günstiger: Staat dreht am Zinshebel
Die Bundesregierung verbessert die Konditionen für geförderte Neubaukredite. Ab Anfang März sinken die Zinssätze in zentralen Programmen deutlich. Ziel ist es, mehr bereits genehmigte Projekte wieder in Gang zu bringen.
Das Bundesbauministerium senkt zum 2. März 2026 die Zinssätze für Förderprogramme im Wohnungsneubau. Im Programm Effizienzhaus 55-Plus ist künftig ein effektiver Jahreszins von 1 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung möglich. Seit dem Neustart des auf vier Jahre befristeten Programms Mitte Dezember wurden nach Angaben des Ministeriums rund 17.000 Wohneinheiten im EH55-Standard gefördert. Im Programm Klimafreundlicher Neubau für das Effizienzhaus 40 sinkt der Zinssatz auf 0,6 Prozent effektiv bei gleicher Laufzeit. Zusätzlich können Kommunen bei der KfW höhere Zuschüsse für klimafreundliche Neubauprojekte beantragen.
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