19.03.2026
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Deutschland 2035: Prognose zeigt tiefe Spaltung am Immobilienmarkt
Der Immobilienmarkt entwickelt sich bis 2035 regional immer stärker auseinander. Eine neue IW-Prognose zeigt, welche Standorte zulegen und wo Eigentümern deutliche Wertverluste drohen.
Dabei ist laut Institut der deutschen Wirtschaft nicht mehr entscheidend, ob eine Immobilie in der Stadt oder auf dem Land liegt. Ausschlaggebend ist vor allem die Anbindung an starke Arbeitsmärkte. Besonders unter Druck stehen Regionen mit schrumpfender Bevölkerung und schwacher Wirtschaftskraft, darunter Teile Ostdeutschlands, das Saarland, ländliche Kreise in Rheinland-Pfalz und das Ruhrgebiet. In einzelnen Kreisen wie dem Erzgebirgskreis, der Vulkaneifel oder Kronach könnten die Immobilienwerte kaufkraftbereinigt um fast 20 Prozent sinken. Wachstum sieht die IW-Prognose dagegen in Metropolregionen wie Hamburg, Berlin und Frankfurt sowie in gut angebundenen Umlandkreisen. Für die Wohnungspolitik leitet das IW daraus regional unterschiedliche Strategien ab, vom Neubau in Wachstumsräumen bis zur Stabilisierung in schwächeren Märkten.
Bis zu 32 Prozent: Schlechte Energiebilanz drückt Immobilienpreise deutlich
Der Energiestandard entscheidet zunehmend über den Immobilienpreis. Neue Daten zeigen deutliche Unterschiede zwischen effizienten und unsanierten Objekten und verdeutlichen die wachsende Bedeutung für Kaufentscheidungen.
Eine aktuelle Auswertung von immowelt zeigt deutliche Preisunterschiede je nach Energieklasse. Wohnungen der Klasse A+ werden rund 20 Prozent teurer angeboten als Objekte der Referenzklasse D, bei Häusern beträgt der Aufschlag 15 Prozent. Häuser der schlechtesten Klasse H sind dagegen im Schnitt 17 Prozent günstiger, die Gesamtspanne liegt bei bis zu 32 Prozent. Grundlage ist ein hedonisches Modell, das den Einfluss von Baujahr und Zustand minimiert. Besonders bei Häusern fallen Abschläge stärker aus, da Käufer Sanierungs- und Energiekosten allein tragen. Laut der Studie weisen zudem 36 Prozent der angebotenen Wohnimmobilien die Klassen F bis H auf. Der energetische Zustand beeinflusst damit zunehmend Preise, Nachfrage und Wertentwicklung.
Neue Hoffnung am Bau: Erneut mehr Genehmigungen für Wohnungen
Der Wohnungsbau sendet zum Jahresauftakt ein weiteres positives Signal. Doch trotz der besseren Daten bleiben die Risiken für die Branche hoch und könnten die Erholung schnell wieder bremsen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Januar 19.500 Wohnungen genehmigt und damit 8,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Besonders stark legten Einfamilienhäuser mit 12,6 Prozent und Zweifamilienhäuser mit 26,1 Prozent zu. Bei Mehrfamilienhäusern, der wichtigsten Gebäudeart im Neubau, stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen auf 10.500 und damit um 7,1 Prozent. Nach drei Rückgängen in Folge hatte der Wohnungsbau bereits 2025 wieder eine Trendwende geschafft. Experten verweisen aber auf neue Unsicherheiten durch den Irankrieg, steigende Kraftstoffpreise und mögliche Zinserhöhungen. Auch das ifo Institut meldet für Februar ein besseres Geschäftsklima, sieht aber noch keine klare Belebung in den Auftragsbüchern.
BGH erlaubt Sondereigentum an Heizungsräumen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt Bewegung in die Eigentumszuordnung in Wohnanlagen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf Teilungserklärungen und den Umgang mit Gemeinschaftsanlagen haben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Räume mit gemeinschaftlich genutzten Anlagen wie Heizungen oder Zählern grundsätzlich Sondereigentum sein können und gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf. Maßgeblich sei die Trennung zwischen dem Eigentum am Raum und den darin befindlichen Anlagen nach § 5 Abs. 2 WEG. Diese verbleiben im Gemeinschaftseigentum, während der Raum selbst einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden kann. Im konkreten Fall bestätigte der BGH die Wirksamkeit einer Teilungserklärung, die Kellerräume einem Eigentümer zuschreibt. Andere Eigentümer haben keinen Anspruch auf Mitbesitz, sondern lediglich auf Zugang etwa für Wartung oder Ablesung. Das Urteil schafft mehr Klarheit bei der Zuordnung von Technikräumen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
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