24.09.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Autokrise hinterlässt erste Spuren am Wohnungsmarkt
Der Umbau der Autoindustrie erreicht zunehmend die regionalen Immobilienmärkte. Besonders an stark industrieabhängigen Standorten geraten Kaufpreise und Mieten unter Druck, während wirtschaftlich breiter aufgestellte Regionen deutlich robuster bleiben.
Eine immowelt Analyse von 50 deutschen Automobil- und Zuliefererstandorten zeigt große regionale Unterschiede. Besonders in Niedersachsen geben die Angebotspreise von Eigentumswohnungen in Salzgitter und Braunschweig nach, zugleich entwickelt sich der Mietmarkt schwächer als im Landesdurchschnitt. Auch Zwickau und Chemnitz verzeichnen Preisrückgänge. Dresden hebt sich dagegen dank seiner wachsenden Bedeutung als Technologiestandort deutlich ab. In Süddeutschland bleiben viele Märkte stabil oder wachsen weiter. Ingolstadt, Sindelfingen sowie mehrere bayerische Zuliefererstandorte melden steigende Kaufpreise. Bundesweit bleibt der Immobilienmarkt ebenfalls robust. Die Daten deuten darauf hin, dass vor allem Regionen mit hoher Abhängigkeit von einzelnen Industriekonzernen empfindlicher auf wirtschaftliche Unsicherheit reagieren.
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Vergesellschaftung von Wohnungen wird zum Verfassungsfall
Die Berliner Linke greift für ihre Pläne auf einen Grundgesetzartikel zurück, der noch nie angewandt wurde. Entscheidend sind Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit und die Milliardenfrage der Entschädigung.
Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum ermöglicht. Betroffen wären nach dem Entwurf der Initiative Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission hält eine solche Vergesellschaftung mehrheitlich für grundsätzlich verfassungsgemäß. Andere Juristen bezweifeln dagegen unter anderem die Zuständigkeit des Landes und die Verhältnismäßigkeit. Umstritten ist auch die Entschädigung. Zum Verkehrswert könnten Kosten von bis zu 36 Milliarden Euro entstehen, der Entwurf sieht jedoch nur 40 bis 60 Prozent vor. Zusätzlich will der Bund Vergesellschaftungen auf Länderebene erschweren. Mehrere zentrale Rechtsfragen dürften letztlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Neue Bundesbaugesellschaft stößt auf Widerstand
Der Bund will mit einer eigenen Gesellschaft mehr bezahlbare Wohnungen schaffen. Doch aus der Immobilienbranche kommt ein grundsätzlicher Einwand, der die Frage aufwirft, ob dafür wirklich ein neuer Akteur gebraucht wird.
Die geplante Bundesgesellschaft soll Projektentwickler und Generalunternehmer mit dem Bau bezahlbarer Mietwohnungen beauftragen, fertige Projekte ankaufen und sich an Vorhaben Dritter beteiligen. Die Wohnungen sollen dauerhaft in ihrem Bestand bleiben. Kritiker aus Verbänden und Wissenschaft halten neue Strukturen jedoch für unnötig und plädieren dafür, bestehende Wohnungsunternehmen finanziell zu stärken. Andere Stimmen sehen Chancen, wenn die Gesellschaft vor allem günstiges Kapital mobilisiert und mit privaten oder kommunalen Akteuren kooperiert. Auch serielles und modulares Bauen soll Kosten senken. Wie die Gesellschaft genau ausgestaltet und von bestehenden Bundesstrukturen abgegrenzt wird, ist noch offen. Auch aus den Ländern gibt es Skepsis.
Benko muss länger in Haft
Für René Benko verschärft sich die juristische Lage weiter. Nach einer teilweise neu aufgerollten Verhandlung erhöht sich die Haftstrafe des früheren Immobilieninvestors.
Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. In einem früheren Verfahren war gegen den Signa-Gründer bereits eine zweijährige Haftstrafe verhängt worden. Ein damaliger Freispruch in einem Teilaspekt wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, weshalb dieser Punkt erneut verhandelt wurde. Im Zentrum stand eine Vorauszahlung von 360.000 Euro für Mietkosten eines weiteren Wohnsitzes, die Benko kurz vor seiner Insolvenz geleistet haben soll. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Rund um den Konkurs des Signa-Konzerns laufen weiterhin mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn und weitere Personen.


