13.10.2026
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Sozialbindung gilt trotz Eigentümerwechsel: 1,8 Mio. Euro Schadensersatz
Ein Eigentümerwechsel sollte die Vereinbarungen für ein Berliner Wohnprojekt nicht berühren. Trotzdem wurden Wohnungen anders vermietet als vorgesehen. Ein Gericht hat nun entschieden, wer dafür geradestehen muss.
In der Berliner Europacity müssen 215 Wohnungen zu den vereinbarten Bedingungen als Sozialwohnungen vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Zwei Immobilienunternehmen sollen dem Land außerdem 1,8 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen. Ein Vertrag aus dem Jahr 2016 schrieb für die Wohnungen eine Mietpreis- und Belegungsbindung über 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit vor. Obwohl die Wohnungen im August 2023 fertig waren, wurden die Vorgaben nicht erfüllt. Das Grundstück war zuvor an eine andere Gesellschaft übertragen worden. Nach Ansicht des Gerichts bleibt das ursprüngliche Unternehmen an den Vertrag gebunden. Die neue Eigentümerin haftet wegen besonderer Umstände bei der Übertragung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Einfacher bauen: Regierung lässt neues Gesetz weiter offen
Weniger Vorgaben könnten neue Wohnungen günstiger machen. Die Branche wartet dafür auf klare gesetzliche Regeln. Doch bei der geplanten Reform gibt es weiter eine offene Grundsatzfrage.
Der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E liegt weiterhin nicht vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte Anfang Juli angekündigt, ihn noch im selben Monat zu veröffentlichen. Nach Angaben ihres Ministeriums laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung aber noch. Beim Gebäudetyp E sollen Bauherren auf bestimmte Ausstattungs- und Komfortstandards verzichten können, ohne dadurch unnötige rechtliche Risiken einzugehen. Ziel ist es, die Baukosten zu senken. Offen ist, wie die Erleichterungen im Vertragsrecht verankert werden. Zur Diskussion steht, ob einfachere Standards grundsätzlich gelten oder eigens vereinbart werden müssen. Bundesländer und Teile der Bau- und Immobilienwirtschaft drängen auf eine Lösung. Einen neuen Termin für den Entwurf gibt es nicht.
KI bei der Mieterauswahl: Diese Grenzen gelten für Vermieter
Programme können Bewerbungen prüfen und vorsortieren. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Entscheidend ist, welchen Einfluss die Software auf die Vergabe einer Wohnung hat.
Vermieter müssen darauf achten, wie KI-Systeme über Mietbewerber urteilen. Besonders heikel sind Programme, die Menschen anhand von Bonitätswerten automatisch aussortieren. Die Datenschutz-Grundverordnung schränkt Entscheidungen ein, die ausschließlich automatisiert getroffen werden und Betroffene erheblich beeinträchtigen. Eine Prüfung durch Mitarbeiter muss daher mehr sein als eine Formalität. Sie müssen Bewertungen nachvollziehen, mögliche Fehler erkennen und das Ergebnis ändern können. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt Grenzen: Bewerber dürfen nicht aufgrund geschützter persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Für bestimmte Systeme zur Prüfung der Kreditwürdigkeit können außerdem strengere Regeln der EU-KI-Verordnung gelten. Weniger problematisch ist Software, die Unterlagen ordnet, ohne die eigentliche Auswahl vorwegzunehmen.
Notfallvorsorge: Ostdeutsche Haushalte sind besser gerüstet
Viele Menschen rechnen mit schweren Krisen, doch die Vorsorge zu Hause fällt unterschiedlich aus. Eine neue Umfrage zeigt auffällige Unterschiede zwischen Ost und West sowie Lücken in ganz Deutschland.
Haushalte in Ostdeutschland haben sich laut einer Umfrage häufiger auf Notfälle vorbereitet als Haushalte im Westen. Das zeigt eine aktuelle Befragung zur Krisenfestigkeit des Instituts Verian. So besitzen im Osten 53,5 Prozent ein Radio, das auch ohne Strom funktioniert. Im Westen sind es 40,9 Prozent. Einen Treffpunkt für den Ernstfall haben 45,8 Prozent der Befragten im Osten vereinbart, im Westen 34,5 Prozent. Auch geladene Powerbanks, Warn-Apps sowie Vorräte an Bargeld und Trinkwasser sind im Osten verbreiteter. Insgesamt halten 57 Prozent der Menschen in Deutschland ein Katastrophenszenario in den kommenden zwei Jahren für wahrscheinlich.
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Patrick Becker MagazinEventmarketing für Immobilienmakler

