26.10.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Deutschlands teuerste Straßen: Hier kostet der Quadratmeter ein Vermögen
In manchen Wohnlagen kosten Häuser und Wohnungen ein Vielfaches dessen, was Käufer anderswo zahlen. Eine Auswertung der größten deutschen Städte zeigt überraschende Unterschiede und wo selbst Toplagen vergleichsweise günstig bleiben.
Die Bonselsstraße im Münchner Stadtteil Bogenhausen führt das Ranking der teuersten Wohnstraßen Deutschlands an. Dort liegen die durchschnittlichen Angebotspreise bei 18.099 Euro pro Quadratmeter. Dahinter folgen die Isolde-Kurz-Straße mit 17.902 Euro und die Gustav-Freytag-Straße mit 16.150 Euro, beide ebenfalls in München. In Hamburg erreicht die Straße Fernsicht 14.922 Euro. Auf den nächsten Plätzen der Städtewertung folgen Düsseldorf mit bis zu 12.298 Euro und Berlin mit bis zu 11.898 Euro pro Quadratmeter. Grundlage sind Angebote für Häuser und Wohnungen in den 15 größten deutschen Städten. Teure Adressen liegen nicht immer mitten im Zentrum. Auch ruhige, grüne Wohnviertel mit großen Grundstücken erzielen Spitzenpreise.
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Kaufpreise in den Metropolen fallen – Mieter zahlen trotzdem mehr
Wer derzeit eine Immobilie kaufen will, trifft auf einen anderen Markt als jemand, der eine Wohnung zur Miete sucht. Neue Daten zeigen, wie weit Kaufpreise und Mieten auseinanderlaufen und welche Rolle die Finanzierung dabei spielt.
Im dritten Quartal 2026 lagen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen bundesweit nur 0,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich um 0,4 Prozent. In den sieben größten Städten gingen die Wohnungspreise dagegen binnen eines Jahres um knapp ein Prozent zurück, die Hauspreise um mehr als zwei Prozent. Besonders deutlich sanken die Preise in Stuttgart mit 3,9 Prozent. Die bundesweiten Angebotsmieten stiegen gleichzeitig um 4,5 Prozent, im Umland der Metropolen sogar um 5,2 Prozent. Höhere Zinsen belasten Kaufinteressenten. Bei einem Beispielkredit von 300.000 Euro stieg die monatliche Belastung laut IW seit Jahresbeginn von rund 1.450 auf mehr als 1.600 Euro.
KI in der Vermietung: Wo sie Arbeit spart und wo sie teuer werden kann
Digitale Helfer übernehmen längst mehr als einfache Routineaufgaben. Für Vermieter und Verwalter klingt das verlockend, doch gerade bei Verträgen und Abrechnungen kann ein scheinbar kleiner Fehler große Folgen haben.
Künstliche Intelligenz kann in der Mietverwaltung Belege zuordnen, Betriebskostenabrechnungen vorbereiten und eingehende Anfragen bearbeiten. Einige Telefonassistenten nehmen Anrufe auch außerhalb der Bürozeiten an und legen daraus Aufgaben für die Verwaltung an. Programme unterstützen außerdem bei Vertragsvorlagen sowie beim Vergleich von Abrechnungen mit Vorjahreswerten. Das kann den Verwaltungsaufwand senken, ersetzt aber keine fachliche und rechtliche Kontrolle. Falsch zugeordnete Kosten können zu fehlerhaften Abrechnungen führen. Bei automatisch erstellten Mietverträgen drohen unwirksame Regelungen. Auch der Umgang mit persönlichen Mieterdaten muss den Datenschutzvorschriften entsprechen. Deshalb sollten Vermieter und Hausverwalter Ergebnisse prüfen und den Einsatz der Systeme klar regeln, statt sich vollständig auf die Technik zu verlassen.
Einbruchschutz in der WEG: Wer entscheidet und wer zahlen muss
Wenn es früher dunkel wird, steigt die Bedeutung sicherer Türen, Fenster und Eingänge. In Eigentümergemeinschaften beginnt der Schutz deshalb mit klaren Beschlüssen und Kostenregeln.
Angemessene Maßnahmen zum Einbruchschutz gehören im Wohnungseigentumsrecht zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Beantragt ein Eigentümer etwa zusätzliche Sicherungen an Fenstern oder Türen, muss die Gemeinschaft grundsätzlich zustimmen. Über die genaue Ausführung entscheidet jedoch die WEG. Die Kosten tragen im Regelfall die Eigentümer, die die Maßnahme verlangen. Bei gemeinschaftlichen Anlagen wie Alarmtechnik oder einer gesicherten Hauseingangstür gelten besondere Regeln für die Kostenverteilung. Sollen alle Eigentümer zahlen, ist unter anderem eine Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile nötig. Bei Videoüberwachung müssen zudem Datenschutz und erfasste Bereiche genau geregelt werden. 2025 erfasste die Polizei bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich Versuchen.
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